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Seit Mitte Dezember räumt Apple allen Kunden in der EU ein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht beim Kauf von Inhalten über den iTunes- oder App Store ein – egal ob es sich um Apps, In-App-Käufe, Musik, Bücher oder Filme handelt. Offenbar setzt das Unternehmen damit eine EU-Richtlinie über Verbraucherrechte um. Bereits zuvor wurde spekuliert, wie Apple sich gegen einen Missbrauch des neuen Widerrufsrechts – etwa wenn ein Film gekauft, angeschaut und wieder zurückgegeben wird – schützt. Darauf gibt es nun offenbar eine Antwort: Nutzer, die zu häufig von der Rückgabe Gebrauch machen, müssen beim Kauf von Inhalten auf das Widerrufsrecht verzichten.[prbreak][/prbreak]
Sollte man zu häufig von iTunes-Käufen zurückgetreten – 9to5Mac schreibt von einer „exzessiven“ Verwendung des Widerrufsrechts – erscheint künftig beim Kauf im App Store oder iTunes Store eine neue Hinweismeldung. Der Nutzer stimmt darin zu, dass nach einem Klick auf „Kaufen“ keine Rückerstattung mehr möglich ist, falls der iTunes-Inhalt heruntergeladen wurde. Für gewöhnlich startet der Download jedoch direkt nach dem Kauf – ob dies auch nach Bestätigung dieser Hinweismeldung der Fall ist, ist nicht bekannt.
Damit wird auch die Bedeutung eines Absatzes in den im Dezember geänderten Verkaufsbedingungen von Apple klar, der zuvor für Verwirrung sorgte:
[UPDATE] Diese Beschränkung des Widerrufsrechts wurde von der EU so vorgesehen, wie im Leitfaden zur Richtlinie des EU-Parlaments nachzulesen ist (Seite 79f). Dort heißt es, dass kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, „wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.“ Eine Vorauswahl mit einer Checkbox oder Regelungen in den AGB sind für diese ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig – deshalb auch der Hinweis von Apple bei jedem Kauf bei betroffenen Nutzern.
Via 9to5Mac
Sollte man zu häufig von iTunes-Käufen zurückgetreten – 9to5Mac schreibt von einer „exzessiven“ Verwendung des Widerrufsrechts – erscheint künftig beim Kauf im App Store oder iTunes Store eine neue Hinweismeldung. Der Nutzer stimmt darin zu, dass nach einem Klick auf „Kaufen“ keine Rückerstattung mehr möglich ist, falls der iTunes-Inhalt heruntergeladen wurde. Für gewöhnlich startet der Download jedoch direkt nach dem Kauf – ob dies auch nach Bestätigung dieser Hinweismeldung der Fall ist, ist nicht bekannt.
Damit wird auch die Bedeutung eines Absatzes in den im Dezember geänderten Verkaufsbedingungen von Apple klar, der zuvor für Verwirrung sorgte:
Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat.
[UPDATE] Diese Beschränkung des Widerrufsrechts wurde von der EU so vorgesehen, wie im Leitfaden zur Richtlinie des EU-Parlaments nachzulesen ist (Seite 79f). Dort heißt es, dass kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, „wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.“ Eine Vorauswahl mit einer Checkbox oder Regelungen in den AGB sind für diese ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig – deshalb auch der Hinweis von Apple bei jedem Kauf bei betroffenen Nutzern.
Via 9to5Mac
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