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iPhone 3G: Lieferengpässe

Co100

Braeburn
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4 Wocher Widerrufrecht

Ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass einige der Meinung sind, ihr Iphone zu testen und bei Nichtgefallen es 4 Wochen lang zurückgeben können.

Trugschluss!!!

Jeder Kunde hat ein 4 wöchiges Rückgaberecht auf unbenutzte Geräte. Sobald du irgendeinen Service (telefonieren, simsen o.ä.) in Anspruch genommen hast, ist das Widerrufrecht im Ar....

Man kann max. versuchen sein Gerät auf Kulanz zurück zu geben. Muss aber nicht akzeptiert werden! Schon gar nicht 4 Wochen lang!

Gruß Co100

Ich wünsche jedem hier am 11.07. sein IPhone!
 

Mure77

Golden Noble
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Ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass einige der Meinung sind, ihr Iphone zu testen und bei Nichtgefallen es 4 Wochen lang zurückgeben können.

Trugschluss!!!

Jeder Kunde hat ein 4 wöchiges Rückgaberecht auf unbenutzte Geräte. Sobald du irgendeinen Service (telefonieren, simsen o.ä.) in Anspruch genommen hast, ist das Widerrufrecht im Ar....

Man kann max. versuchen sein Gerät auf Kulanz zurück zu geben. Muss aber nicht akzeptiert werden! Schon gar nicht 4 Wochen lang!

Gruß Co100

Ich wünsche jedem hier am 11.07. sein IPhone!

Mir hat ein MA und auch die Kundenbetreuung damals gesagt das man innerhalb vier Wochen stornieren kann.
 

tweety5000

Macoun
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Mir hat ein MA und auch die Kundenbetreuung damals gesagt das man innerhalb vier Wochen stornieren kann.


Dann muss ich leider auch sagen, dass du eine falsche Information bekommen hast. Das Widerrufsrecht gilt in der Tat nur wenn zum einen die Ware unbenutzt ist und zu anderen die Dienstleistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. T-Mobile definiert das im folgenden konkret so:

"Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von
Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, z.B. durch Brief, Fax, E-Mail oder
durch die Rücksendung der Sache erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware
und einer vollständigen Widerrufsbelehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Widerrufs an folgende Adresse:

DHL Solution
Retourenstelle
Thomas-Esser-Str. 133
53879 Euskirchen

Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen
Mobilfunkvertrages, einer Vertragsverlängerung oder einer sonstigen Mobilfunkdienstleistung,
so können Dienstleistung und Kaufvertrag nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie
den Mobilfunkvertrag, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrages und
umgekehrt.

Ihr Widerrufsrecht erlischt für die Mobilfunkdienstleistung und in den oben genannten Fällen
auch für den Kaufvertrag, wenn T-Mobile mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung bereits vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie die
Inanspruchnahme des Mobilfunkdienstes (z.B. durch Telefonieren, SMS, Herunterladen von
Datendiensten wie z.B. Klingeltöne) selbst veranlasst haben.

Folge des Widerrufs ist, dass die bereits empfangenen Leistungen zurückgewährt werden
müssen. Sollten Sie die Ware bereits in Gebrauch genommen haben, so kann T-Mobile für die
Verschlechterung Wertersatz verlangen, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich
auf die Prüfung der Ware - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen. Zur Vermeidung der Wertersatzpflicht dürfen Sie die Sache daher nur prüfen,
sie aber im Übrigen bis zum Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Gebrauch nehmen
.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.

Stand: Juni 2006
"



Jeder der also denkt, er kann 4 Wochen lang in aller Ruhe rumprobieren ist bestenfalls auf auf die Kulanz von T-Mobile angewiesen - rechtliche Ansprüche leiten sich daraus nicht ab.
 

Mure77

Golden Noble
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Fernabsatzgesetz gibt es auch noch bei Online Geschichten. Man muss die Sachen dann auch gebraucht wieder zurück nehmen und wenn ich die Sachen ohne Verpackung zurück sende bin ich auch noch auf der sicheren Seite ;)

Aber lass uns nicht streiten. Ich habe bei der Telekom mehrfach die 4 Wochen Aussage gehört und ich glaube das auch.
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
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Fernabsatzgesetz gibt es auch noch bei Online Geschichten. Man muss die Sachen dann auch gebraucht wieder zurück nehmen und wenn ich die Sachen ohne Verpackung zurück sende bin ich auch noch auf der sicheren Seite ;)

Na, genau das was für das Fernabsatzgesetz gilt, stand doch auch im zitierten Text:
Du darfst im Sinne des Fernabsatzgesetzes die Ware so prüfen und testen, wie Du es im Laden auch gekonnt hättest - schonmal zu nem Telefonanbieter gegangen, und gesagt "Ich will mal ausprobieren, ob ich wirklich drei Stunden am Stück mit dem Handy telefonieren kann"!?
Sobald Du den Vertrag nutzt, und das tust Du mit der ersten Minute die Du telefonierst, oder der ersten SMS die Du verschickst, erlischt dieses Umtauschrecht. Genau so, wie es bei im Internet oder im Katalog bestellten Schuhen erlischt, wenn Du mit ihnen tanzen gehst, oder Du eine Hose ein mal zum Geschäftsessen anziehst - beides kannste im Laden nämlich auch nicht machen...

Also: anprobieren ja, aber tragen nein. Beim Telefon gilt dann entsprechend: auspacken und ein bisschen rumspielen ja, aber telefonieren und es nach seiner Bestimmung nutzen nein.


Was Du glaubst und was nicht, ist mir persönlich recht egal, aber ich sehe schon wieder Deine endlosen Mecker-Beiträge vor mir, dass T-Mob scheiße ist, und Apple-Geräte alle fürn Allerwertesten... ;)
 

sykes

Jonathan
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Ist aber letztlich auch nur das juristische Standardgeplänkel, mit dem man sich gegen alles absichern will ...
 

tweety5000

Macoun
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Also ich will hier jetzt eigentlich auch keine rechtliche Grundsatzdiskussion starten, zumal - wie von mir bereits erwähnt für alles ein Kulanzspielraum besteht. Im Zweifelsfall ist es aber so - Fernabsatzgesetz hin oder her - wenn du die Ware benutzt, oder aber die Dienstleistung in Anspruch nimmst (und zumindest daran wird es in der Praxis eher scheitern), dein Widerrufsrecht erlischt.

Abgesehen davon, ging es doch in diesem Thread mal um etwaige Lieferengpässe. Hierzu hat keiner irgendwelche News?
 

Paul__

Jamba
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Also ich will hier jetzt eigentlich auch keine rechtliche Grundsatzdiskussion starten, zumal - wie von mir bereits erwähnt für alles ein Kulanzspielraum besteht. Im Zweifelsfall ist es aber so - Fernabsatzgesetz hin oder her - wenn du die Ware benutzt, oder aber die Dienstleistung in Anspruch nimmst (und zumindest daran wird es in der Praxis eher scheitern), dein Widerrufsrecht erlischt.?

Nein, laut Gesetz erlischt das Widerrufsrecht nicht wenn man die Ware benutzt, und auch Wertersatz ist nur zu leisten, wenn eine evtl. Verschlechterung der Sache nicht auf die ausschließliche Prüfung, wie sie in einem Laden möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
Bei Dienstleistungen ist es natürlich in der Praxis etwas kompliziert, aber theoretisch ist Wertersatz auch bei einer bereits genutzten Leistung möglich.

Allerdings wird das ja meist dadurch umgangen, dass in den AGB steht, dass man auf das Widerrufsrecht verzichtet, da man dem Telefonanbieter anweist, den Vertrag sofort auszuführen.

Und das gilt ja eh nur beim Fernabsatz. Wenn ihr das iPhone im Laden kauft und es keinen Sachmangel hat, könnt ihr eigentlich immer nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Achja, es gibt auch kein Fernabsatzgesetz mehr, das steht jetzt im BGB §312b ff.
 

Co100

Braeburn
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Auskunft der T.Com!
Sehr geehrter Herr .......,

die Bearbeitung der iPhone Aufträge 3G ist derzeit noch gesperrt, so dass noch kein Status abgerufen werden kann. Die ersten Geräte werden voraussichtlich zum 11.07. ausgeliefert, derzeit ist aber nicht ersichtlich, ob Sie zu den ersten 1.000 Bestellern gehören.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Mobile Team

Meine Antwort!
Hallo,
die Bearbeitung kann eben nicht mehr gesperrt sein!! Wie wollen Sie denn bis
nächsten Freitag die Anträge bearbeiten? Die ersten Geräte sollen bereits am Freitag ausgeliefert werden!

Antwort T-Com!
Sehr geehrter Herr .......,

die Bearbeitung wird ab Montag erfolgen, so dass die ersten 1000 Aufträge rechtzeitig versandt werden können.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr T-Mobile Team
 

Paul__

Jamba
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Weiß man denn dann ab heute ob man zu den ersten 1000 gehört?
 

Fanboy

Pommerscher Krummstiel
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sorry, hab nicht alles gelesen aber:

OH MEIN GOTT MACHT MICH NICHT FERTIG ICH WILL AM FREITAG MEIN IPHONE HABEN!!!!!!

Aber ich bin ja aus salzburg, bei uns gibts genug one shops bei denen am fr. sicher nicht 2000 leute anstehen^^

Das könnte aber lange dauern, da ja, jeder seinen ertrag vor ort abschlißen muss.
 

paga

Friedberger Bohnapfel
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Habe gerade bei meinem Swisscom Shop angerufen und die haben mir gesagt, das sie keine REservierungen annehmen. Dh. ich werde am Freitag gemütlich hingehen und mir mein iPhone holen. In meinem Kaff kauft das eh sogut wie keiner und dann gehen die sicherlich nicht um 9 oder so. :)
 

Co100

Braeburn
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Hallo,

bitte hier Bescheid geben, sobald jemand seinen Lieferstatus erhalten hat!

Gruß Co100
 

Fanboy

Pommerscher Krummstiel
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also, ich habe gestern mit der one hotline telefoniert, und die haben gesagt, dass über 1000 reservierungen eingegangen sind, und das sie das iphon in den nächsten 4! wochen ausliefern werden !

Und ich soll am donnerstag nochmal anrufen, dann können sie mir eines direkt im shop reservieren, und ich kann es dann abholen.


Für alle die es bestellt haben.

Tut mir leid.
 

amlug

Grahams Jubiläumsapfel
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ach die werden das schon nächste woche ausliefern...macht hier mal keine panik ;)

stand doch schon am 1.7 dass es engpässe gibt auf der homepage - da werden die doch wohl entsprechend vorsorgen bzw. vorgesorgt haben...
 

stk

Grünapfel
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Moin,

wenn ich vom 1.7. als Vorbestellungstermin ausgehe und die angesagte Lieferfrist von »1 bis 2 Wochen« mal draufrechne komme ich so rund um den 11.7. (dem Tag der offiziellen Einführung) raus. Wo könnte das Problem sein?

Gruß Stefan
 

Mure77

Golden Noble
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3 Mal werden wir noch wach
dann ist
iPhone 3G Tag,

dann ist iPhone 3G Tag.....

Sing
 

amlug

Grahams Jubiläumsapfel
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nur dass vermutlich 90% der leute hier enttäuscht werden und warten dürfen^^