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Eure Meinung zu illegalen Downloads

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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14.04.12
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Das kann nicht sein. Ich wäre längst gesperrt ... *fg* (schrieb er und wurde schlagartig "inaktiv")
 

Mitglied 39040

Gast
Bisher hatte Dich ja nur ein Bereichsmoderator auf dem Kieker - nun wacht die höhere Instanz!
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Beiträge
3.831
Eher nicht mehr alle Steine im Schrank.
Aber wenn du nach scharfen Strafen schreist, wie sind denn gegenwärtig die Strafen für "illegale Downloads"?
 

Mitglied 105235

Gast
ja, oder nicht alle Murmeln an der Tanne...Im Ernst: illegale Downloads sind überflüssig und sollten viel mehr geahndet werden!!

Dir ist klar, das die Leute wo erwischt werden jetzt schon mehr bestraft werden wie Vergewaltiger und Kinderschänder? Sollte doch irgendwie in Verhältnis stehen oder nicht?

Die Vergewaltiger und Kinderschänder bekommen 5 Jahre Klapse kommen nach 3 Jahren raus und werden als geheilt gehandhabt und Raubkopierer sind 5 Jahre in normalen Gefängnis und zahlen ein haufen auch noch Strafe.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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und nun bitte noch einen Nazi Vergleich, dann ist der Thread komplett
 

RedCloud

deaktivierter Benutzer
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Godwin’s law wurde bereits mit #470 erfüllt.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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11.247
Dir ist klar, das die Leute wo erwischt werden jetzt schon mehr bestraft werden wie Vergewaltiger und Kinderschänder? Sollte doch irgendwie in Verhältnis stehen oder nicht?

Die Vergewaltiger und Kinderschänder bekommen 5 Jahre Klapse kommen nach 3 Jahren raus und werden als geheilt gehandhabt und Raubkopierer sind 5 Jahre in normalen Gefängnis und zahlen ein haufen auch noch Strafe.

Das Statement des Tages!

Tiefgründig, sachkundig und offenkundig schon auf der übernächsten Stufe der Rechtschreibreform angelangt.
 

Mitglied 105235

Gast
Das Statement des Tages!

Tiefgründig, sachkundig und offenkundig schon auf der übernächsten Stufe der Rechtschreibreform angelangt.

Das die Rechtslage eigentlich anders ist, ist mir durchaus bewusst. Dennoch beziehe ich mich nur auf das wie es leider gehandhabt wird und da schaut es einfach leider viel zu oft aus das ein Menschenleben das erniedrigt wird, nicht so viel Wert ist wie eine Geschütze Title.
 

RedCloud

deaktivierter Benutzer
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Mitglied 105235

Gast
"Raubkopierer" können mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe (§106 UrhG) bzw. fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bei gewerbsmäßigem Handeln (§ 108 UrhG) bestraft werden. Vergewaltiger erwartet nach § 177 II StGB eine Mindeststrafe von zwei Jahren (die Höchststrafe beträgt sogar 15 Jahre, anschließende Sicherungsverwahrung ist möglich), eine Geldstrafe kommt natürlich nicht in Frage.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Und wenn du dir den Text nun noch einmal durchliest, findest du den Fehler in deiner Argumentation bestimmt selbst, oder? :)
 

Mitglied 105235

Gast
Ich habe mich in den ersten Post da ich nicht genau nachgeforscht habe vertan was das angeht mit 5 Jahren Haft und zusätzlich Strafe zahlen und das Wort können vergessen, das ja. Bei den anderen hat sich nicht wirklich was geändert, Vergewaltiger können 15 Jahre bekommen.

Es ist halt immer eine Sache des Richters und die Entscheiden seltsamer weiße eher für doch hohe Strafen bei Raubkopieren und Milde Strafen bei Vergewaltigungen.