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Eure Meinung zu illegalen Downloads

robinsbegin

Apfel der Erkenntnis
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Das ist wie die deine Frage, wie wir Mac/Apple/iPod finden.
Und da es ja wie der Name schon sagt illegal ist, darf/sollte es hier in diesem Forum nicht diskutiert werden...

Deswegen ist es ja illegal. Dennoch immer wieder lustig, wenn Leute aus anderen Laendern meinen nicht glauben zu wollen, dass es so ist und als waere das nicht schwer genug, kommt noch jemand aus Deutschland hinzu und redet darueber das es legal waere, weil es alle machen. Diese Thematik von "weil es alle tun" waere ein tolles Thema fuer einen Thread ;)
 

SilentCry

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Wie soll diese Frage denn entschieden werden? "Hätte er es gekauft, oder nicht?". Und wer soll das entscheiden?
Der Betroffene muss es für sich entscheiden.

Es geht in meinen Ausführungen aber um die ethischen Aspekte. Die Frage ist, ob es moralisch/ethisch verwerflich ist, ein Immaterialgut kostenlos zu "erstehen", und da greift mein Ansatz, finde ich, sehr gut. Es gibt eine objektive Wahrheit. Der "Konsument" weiß, ob er es gekauft hätte oder nicht. Wenn er nur vorgibt, er hätte es nicht gekauft, handelt er unethisch.

Dass man von Außen den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen kann ist für mein Argument unerheblich.

Nach der Theorie würden die Patentprozesse jedenfalls deutlich schneller abgeschlossen werden können: Frage des Richters an Samsung: ...
Diese Diskussion hier zeigt immer wieder eines. Selektive Ignoranz der Fakten.
Zumindest was meine Argumentationsschiene betrifft war es nämlich immer und ganz klar _zu privaten Zwecken_ und nicht erwerbsmäßig. Samsung hat Apple aus reinem Erwerbs- und Gewinnstreben kopiert.

Wenn jemand mit Hilfe eines Immaterialgutes Geld verdienen will, gilt mein ethischer Freispruch natürlich _nicht_.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Nun, das habe ich auch noch nie verstanden. Aber auch hier handelt es sich um zahlende Freaks und keine illegal sammelnden Freaks.
Das soll auch nur zeigen, dass Leute bereit sind, viel Geld für Dinge auszugeben, zu denen sie eine persönliche Bindung haben.
Nun kann man letzteres aus notwendiges Übel hinnehmen, wenn durch die Freigabe (in welcher Form auch immer) die allgemeine Bekanntheit und damit der Umsatz steigt. Nur sollte das eben, wie bei einer Rabattaktion oder Preissenkung auf Null, der Urheber entscheiden und nicht der Jäger und Sammler.
Prinzipiell stimme ich Dir zu, dass der Rechteinhaber das bestimmen können sollte. Ich sehe aber keinerlei Nachteile für den Rechteinhaber, wenn Filesharing legalisiert würde. Da ebenfalls kein materieller Schaden für den Rechteinhaber entsteht, sehe ich auch keinen Grund, warum hier der Gesetzgeber das Filesharing einschränken sollte. Vielmehr noch bekommen die Urheber ja bereits Abgaben mit denen Datenträger und Geräte belegt werden - Wenn nicht für private Kopien, für was zahlen wir denn dann?

Das Unternehmen aber dem neuen Bedürfnis eines Teils der Kunden folgen sollen zukünftig nichts mehr für ein Produkt oder Leistung zahlen zu wollen und dies doch bitte bei anderen - zahlenden - Kunden mit einzufordern halte ich weiterhin für asozial. Hier wir der Urheber ja nicht von Konkurrenten attackiert, die z.B. ihre Inhalte kostenlos zur Verfügung stellen, sondern von Abnehmern ihrer Inhalte.
Abnehmer sind genau so eine Marktkraft wie Wettbewerber. Wer nicht auf den Markt hört, der wird halt abgestraft. iTunes zeigt ja, dass die meisten Leute gerne auf bequeme Art und Weise zu günstigen Preisen Musik einkaufen.
 

paul.mbp

Sternapfel
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...
Es geht in meinen Ausführungen aber um die ethischen Aspekte. Die Frage ist, ob es moralisch/ethisch verwerflich ist, ein Immaterialgut kostenlos zu "erstehen", und da greift mein Ansatz, finde ich, sehr gut. Es gibt eine objektive Wahrheit. Der "Konsument" weiß, ob er es gekauft hätte oder nicht. Wenn er nur vorgibt, er hätte es nicht gekauft, handelt er unethisch.
...

so so, ethische Aspekte eines Raubkopierers ?

Ich glaube Ethik, Anstand und gesundes Rechtsempfinden sprechen ganz klar gegen die kostenlose Inbesitznahme von Gütern die üblicherweise nur gegen ein entsprechendes Entgelt erworben werden können.

 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Diese Diskussion hier zeigt immer wieder eines. Selektive Ignoranz der Fakten.
Zumindest was meine Argumentationsschiene betrifft war es nämlich immer und ganz klar _zu privaten Zwecken_ und nicht erwerbsmäßig. Samsung hat Apple aus reinem Erwerbs- und Gewinnstreben kopiert. Wenn jemand mit Hilfe eines Immaterialgutes Geld verdienen will, gilt mein ethischer Freispruch natürlich _nicht_.
Meine Ignoranz deiner Fakten korreliert mit der Willkürlichkeit deiner Fakten/Argumente. Wieso soll in einem B2C Geschäftsfeld, wie hier der Musik, der "private Gebrauch" als (zusätzlicher) Grund reichen, die kostenlose Nutzung zu rechtfertigen? Auch die zahlenden Kunden dürfen die Musik nur zu privaten Zwecken benutzen. Ob Samsung sich die Taschen füllt mit den immateriellen Gütern anderer Unternehmen oder eine Masse von privaten Nutzern einfach nicht für die Nutzung zahlt macht für den Eigentümer des Immaterialguts keinen Unterschied. Es passt allenfalls besser in dein Weltbild, der bösen blutsaugenden Unternehmen auf der einen Seite und den netten, gerne auch armen, privaten Nutzern, denen blutsaugende Unternehmen keinen (kostenlosen) Spaß gönnen.

Vielmehr noch bekommen die Urheber ja bereits Abgaben mit denen Datenträger und Geräte belegt werden - Wenn nicht für private Kopien, für was zahlen wir denn dann?
Da kann ich dir nur zustimmen. Dieses GEZ-ähnliche abschöpfen verstehe ich auch nicht. Entweder ich bezahle für die Musik direkt, oder man gibt es frei und alle zahlen für das Gerät. So zahlen die ehrlichen Nutzer auch noch doppelt.

Abnehmer sind genau so eine Marktkraft wie Wettbewerber. Wer nicht auf den Markt hört, der wird halt abgestraft. iTunes zeigt ja, dass die meisten Leute gerne auf bequeme Art und Weise zu günstigen Preisen Musik einkaufen.
Klar haben Abnehmer eine Marktmacht. Habe nichts anderes behauptet. Mein Unterschied in der Argumentation ist nur folgender: Wenn Kunden nicht mehr bereit sind für Musik zu zahlen und auch folglich nicht mehr zu nutzen (!), dann müssen sich die Anbieter etwas überlegen und ihr Angebot anpassen. Aber es kann nicht sein (urgh, Politiker-Sprech), dass Nutzer (!) einfach für sich entscheiden (aus welchen Gründen auch immer) für die Nutzung nichts zu zahlen.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wieso soll in einem B2C Geschäftsfeld, wie hier der Musik, der "private Gebrauch" als (zusätzlicher) Grund reichen, die kostenlose Nutzung zu rechtfertigen?
Weil es sich eben nur um ein immaterielles Gut handelt. Kein materielles Produkt, keine Dienstleistung. Dem Rechteinhaber entsteht dadurch keinerlei finanzieller Nachteil (auch wenn das immer mal gerne wieder behauptet wird). Die Nutzung eines immateriellen Gutes zu privaten Zwecken sollte grundsätzlich frei sein - Denn immaterielle Güter sind von der Sache her grundsätzlich ein freies Gut ("Ein Gut ist frei, wenn es im betreffenden Gebiet zur betrachteten Zeit in so großer Menge vorhanden ist, dass jeder Mensch so viele Einheiten des Gutes konsumieren kann, wie er will, beziehungsweise bis seine Sättingsmenge erreicht ist."). Es kann nicht sein, dass hier künstlich ein Business erzeugt wird, nur weil Rechteinhaber das so diktieren. Da könnte man ja gleich Gebühren für die "Nutzung der Sonne" erheben - ein vielversprechender Businesscase.

Wenn ich mir mal die Kinosäle ansehe, dann sind die hier in Berlin immer gut gefüllt. Selbst im Zeughauskino sind Leute bereit, 5 Euro Eintritt für alte Schinken laufen, die z.T. auch im Fernsehen zu sehen sind, zu zahlen - Und das Zeughauskino ist immer rappelvoll.

Auch die zahlenden Kunden dürfen die Musik nur zu privaten Zwecken benutzen.
Richtig. Eigentlich müsste man sogar eine Extra-Lizenz kaufen, wenn man ein privates Video auf YouTube hochläd und im Hintergrund ein bekannter Titel läuft. Gerade da werden die wirklichkeitsfremden Vorstellungen der Rechteinhaber deutlich: Es werden pro Video Beiträge fällig, die keine Privatperson bereit ist aufzubringen.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Die Nutzung eines immateriellen Gutes zu privaten Zwecken sollte grundsätzlich frei sein - Denn immaterielle Güter sind von der Sache her grundsätzlich ein freies Gut ... Es kann nicht sein, dass hier künstlich ein Business erzeugt wird, nur weil Rechteinhaber das so diktieren. Da könnte man ja gleich Gebühren für die "Nutzung der Sonne" erheben - ein vielversprechender Businesscase.
Es wäre (wohl nicht nur) mir völlig neu, dass immaterielle Vermögensgegenstände freie Güter sind. In unserem Rechtssystem sind es jedenfalls keine freien Güter an denen sich jeder nach Lust und Laune bedienen darf. Hier wird auch nicht künstlich ein Business geschaffen, sondern sehr real durch Komposition und Aufnahme. Und das Beispiel Sonne ist "etwas" schräg, da (i) diese doch sehr materiell ist und (ii) hat die Sonne niemand erstellt, um dann im Anschluss hierfür eine Nutzungsgebühr verlangen zu könnn (oder es zu lassen).

PS: Man bin ich froh, dass Beiträge im Café nicht zählen. ;)
 

SilentCry

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Ich fürchte, zumindest was mich betrifft, ist alles gesagt. Wo kein Schaden entsteht kann niemand ein Recht geltend machen, weder eines de jure noch eines aus ethisch/moralischer Sicht.

Allergisch reagiere ich auf das Wort Raubkopierer. Das ist Verwertungsmafia-Jargon, absichtlich absurd übertrieben. Eigentlich müsste man die Verwender solcher Begriffe wegen Verhetzung verurteilen. Wenn wir schon bei völlig übertriebenen jur. Maßnahmen sind.

Aber nur zum Nachdenken: Wenn ich in einem Cafe "Britney Spears - Hit me baby one more time" gehört habe und das zuhause unter der Dusche singe, bin ich dann schon unethisch? Müsste ich mir einen wasserdichten Player und die CD kaufen, wenn ich das Lied (nicht die BS-Interpretation) unter der Dusche zu Gemüte führen wollte? Cui bono?
Immerhin bin ich jetzt dank meines "raubkopierenden" Gehirns im "Besitz" von Melodie und Text. Ich wäre also quasi gezwungen, entweder eine Gehirnwäsche vornehmen zu lassen oder alles, was ich höre und mich erinnere zu kaufen. Nicht wahr?

Ich ziehe also alles zusammen auf: Kein Schaden, kein Geschädigter, kein Problem.

Meine Prämissen habe ich dazu hinreichend dargelegt.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Es wäre (wohl nicht nur) mir völlig neu, dass immaterielle Vermögensgegenstände freie Güter sind. In unserem Rechtssystem sind es jedenfalls keine freien Güter an denen sich jeder nach Lust und Laune bedienen darf.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind aus Sachgründen schon freie Güter, da sie sich beliebig replizieren lassen und in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen. Als Ausnahme kann hier die Marke gelten, da diese vom Grundprinzip her für den Eigentümer einzigartig sein muss, damit die Marke als Marke fungieren kann.

Rechtssysteme sind übrigens künstlich und änderbar. Bis vor ein paar Dekaden konnte ein Ehemann den Job seiner Ehefrau ohne ihre Einwilligung kündigen. Das ist mittlerweile undenkbar, war aber damals völlig legal.

Hier wird auch nicht künstlich ein Business geschaffen, sondern sehr real durch Komposition und Aufnahme. Und das Beispiel Sonne ist "etwas" schräg, da (i) diese doch sehr materiell ist und (ii) hat die Sonne niemand erstellt, um dann im Anschluss hierfür eine Nutzungsgebühr verlangen zu könnn (oder es zu lassen).
Was ist denn an dem Business nicht künstlich? Ohne ein entsprechendes Gesetz gäbe es das gesamte Geschäftsmodell gar nicht.

Ein paar Milliarden Menschen auf der Welt würden Dein Argument, dass die Sonne ja niemand erstellt hat, sich anfechten. Es geht bei dem Sonnenbeispiel auch nicht um die Technik an sich, sondern um die "Parameter des Produktes". Software auf Lizenzbasis und Software-as-a-Service sind an sich auch technisch ähnlich, aber im wirtschaftlichen Kontext ist das eine ein immaterielles Gut und das andere eine Dienstleistung und somit zwei grundverschiedene Dinge.
Und Sonnenlicht ist digitalen Medien ähnlicher als Licht aus Glühbirnen.

Wenn also Kunst in Form von Film und Musik geschaffen wird, dann wäre es doch mehr als natürlich, diese Dienstleistungen zu entlohnen und die aus den Dienstleitungen entstandenen Ergebnisse der Menschheit frei zur Verfügung zu stellen. Alles andere ist doch unlogisch oder würdest Du es als gerechtfertigt empfinden, wenn Du Deinem Friseur für jedes Foto auf dem Du mit einer von ihm geschaffenen Friseur, zusätzlich eine Urheberrechtsabgabe leisten müsstest.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Allergisch reagiere ich auf das Wort Raubkopierer. Das ist Verwertungsmafia-Jargon, absichtlich absurd übertrieben.
Hier wird "übertrieben", um klar zu machen, dass es Unrecht ist, sich einfach am Eigentum anderer zu bedienen. Und damit es der letzte Depp versteht wird es plakativ und übertrieben dargestellt. Der Mensch übertreibt um zu verdeutlichen (so wie z.B. du in deinem nachfolgenden Beispiel). Teilweise aber scheinbar erfolglos.
Aber nur zum Nachdenken: ... .
Vielleicht denkst du selbst vorher nach, bevor du mit solchen wirren Beispielen kommst. Hier geht es nicht um nachträllern von Liedern, sondern abspielen von Original-Tonmaterial. Und auch das soll keine persönliche Ebene werden. Aber die Art der Beispiele zeigt langsam die Schwäche deiner Argumente nur zu deutlich.
Ich ziehe also alles zusammen auf: Kein Schaden, kein Geschädigter, kein Problem..
Schaden: entgangene Nutzungsgebühr. Geschädigter: Urheber. = Problem. :p
Meine Prämissen habe ich dazu hinreichend dargelegt.
Das stimmt allerdings ;)
Alles andere ist doch unlogisch oder würdest Du es als gerechtfertigt empfinden, wenn Du Deinem Friseur für jedes Foto auf dem Du mit einer von ihm geschaffenen Friseur, zusätzlich eine Urheberrechtsabgabe leisten müsstest.
Ich würde ihm die Taschen füllen, wenn der auf meinen Kopf auch nur den Ansatz einer Frisur hinbekommen würde! :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Bananenbieger

Golden Noble
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Schaden: entgangene Nutzungsgebühr.
Damit käme man bei materiellen Gütern vor keinem Gericht durch. Lediglich Schadenersatz für 100% bewiesene Schäden (z.B. reale Kosten oder real realisierbare Einnahmen, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Selbständiger möglicherweise Ersatz für entgangene Gewinne bekommt, aber auch nur, wenn er ein tatsächliches Geschäft nachweist)
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Damit käme man bei materiellen Gütern vor keinem Gericht durch.
Wir reden ja von immateriellen Gütern. Aktueller Fall: Urteil Apple vs. Samsung. Auch hier geht es um die Nutzung immaterieller Güter.

Und natürlich bekommt man Ansprüche nur aufgrund der bestehenden Gesetze durch. Die Selbstjustiz wurde ja aus gutem Grund abgeschaft. ;)
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Hier wird "übertrieben", um klar zu machen, dass es Unrecht ist, sich einfach am Eigentum anderer zu bedienen.
Nun, SilentCry hat schon Recht. Raub ist ein juristisch feststehender Begriff (§ 249 StGB), dessen Tatmerkmale beim Aneignen von Musik etc. nicht vorliegen. Aber es klingt natürlich schön vorverurteilend und passt super zu den martialischen "Werbe"spots der dazugehörigen Industrie, die ab und an im Kino gezeigt werden. Und genau von dieser Industrie stammt der Begriff.

Wenn ein Begriff einmal entsprechend geprägt ist, steht er mehr oder weniger unveränderlich fest. Bestes Beispiel: Der Begriff "Holocaust" für die systematische Ermordung der Juden durch die Nationalsozialisten. Kein Jude würde das Holocaust nennen, weil der aus dem griechischen stammende Begriff ("vollständige Verbrennung") vor allem Tieropfer meint – die nennen es Shoah, großes Unglück.

Und obwohl der Begriff Holocaust somit durchaus ehrverletzend klingt, nutzt ihn jeder und jeder weiß, wie es gemeint ist. Das ist bei "Raubkopie" nicht anders.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Geschenkt. Aber ob der Begriff in den "Werbe"spots nun juristisch richtig ist oder nicht ändert nichts an der Beurteilung, ob das illegale runterladen ok oder unzulässig ist. Wird ja nicht durch einen falsch verwendeten Begriff legal.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wir reden ja von immateriellen Gütern.
Aber wieso sollte "echter" Schaden schlechter gestellt werden als "imaginärer" Schaden? Wieso reicht bei immateriellen Gütern schon eine fiktionale Annahme? Da könnte ich ja gleich jeden Besucher eines Ladens auf Schadenersatz wegen entgangenem Umsatz verklagen, wenn er nichts kauft.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Nun, weil materielle und immaterielle Güter eben unterschiedlich sind und damit auch die Schäden nicht vergleichbar sind. Bei immateriellen Gütern ist es nicht fiktional, sondern der illegale Download sehr real. Ob der Besucher für das reine betreten des Ladens etwas zahlen muss entscheidet der Betreiber (siehe z.B. Diskothek; manche nehmen Eintritt, manche nicht). Will dieser sicher sein etwas zu verdienen, auch wenn die Besucher nichts trinken, nimmt er Eintritt (wenn der Laden gut genug ist und die Leute etwas dafür zahlen wollen). Wem das nicht gefällt bleibt eben draußen. Und ich rede nicht von "entgangenem Umsatz", sondern von einer nicht erfolgten Bezahlung für eine tatsächliche Nutzung. Eben einem entgangenen Entgelt für tatsächlich genutztes. Das ich niemanden zum Kauf oder zur Nutzung zwingen kann ist klar. Aber wer etwas von jemanden geschaffenes nutzt sollte auch zahlen. Eigentlich ganz einfach.
 

paul.mbp

Sternapfel
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...
Aber nur zum Nachdenken: Wenn ich in einem Cafe "Britney Spears - Hit me baby one more time" gehört habe und das zuhause unter der Dusche singe, bin ich dann schon unethisch? ...

Das kommt ganz auf Deine Sangeskunst und Lautstärke an ;))

Ich warte übrigens noch immer auf neutral nachvollziehbare, und somit für Dritte nachprüfbare Bewertungskriterien von Konsumenten die zur kostenlosen Inanspruchnahme kostenpflichtiger immaterieller Güter berechtigt sind.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Nun, weil materielle und immaterielle Güter eben unterschiedlich sind und damit auch die Schäden nicht vergleichbar sind.
Ein materielles Gut mit materiellem Wertverlust und einem wasserdicht nachweisbarem Gewinnentgang wird schlechter gestellt als ein immaterielles Gut mit irgendwelchen imaginären Annahmen über einen Gewinnentgang. Das kann doch schon von der Logik her nicht angehen.
Und wie ich schon weiter oben geschrieben habe, gehe ich davon aus, dass es bei den immateriellen Gütern in Form von Film und Musik sogar dazu kommt, dass der Urheber durch freies Verteilen der Medien mehr verdient als mit einer restriktiveren Vorgehensweise.

Und ich rede nicht von "entgangenem Umsatz", sondern von einer nicht erfolgten Bezahlung für eine tatsächliche Nutzung. Eben einem entgangenen Entgelt für tatsächlich genutztes.
Und da gilt eben normalerweise das Prinzip, dass Schaden ersetzt wird. Eben Schadensersatz und nicht Ersatz für entgangenes Entgelt.

Das ich niemanden zum Kauf oder zur Nutzung zwingen kann ist klar. Aber wer etwas von jemanden geschaffenes nutzt sollte auch zahlen. Eigentlich ganz einfach.
Okay, dann sollte aber auch die Musik- und Filmindustrie Abgaben an Hersteller von MP3-Player und BluRay-Playern zahlen (und nicht umgekehrt). Die Welt wäre ein trister, unterentwickelter Ort, wenn wir für alle immateriellen Güter zahlen müssten.

Man kann ja nicht mal ein Tanzvideo auf YouTube legal veröffentlichen, ohne dass man gegen das UrhG verstößt.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Eben Schadensersatz und nicht Ersatz für entgangenes Entgelt.
Entgangenes Entgelt ist der Vermögensschaden. Letzteres kann man übrigens über eine Haftpflicht versichern.

Die Welt wäre ein trister, unterentwickelter Ort, wenn wir für alle immateriellen Güter zahlen müssten. Man kann ja nicht mal ein Tanzvideo auf YouTube legal veröffentlichen, ohne dass man gegen das UrhG verstößt.
Wirklich, es ist eine schreckliche Welt, in der man für etwas bezahlen soll wenn man es nutzt. Und solange geistiges Eigentum nicht (ganz- oder teilweise) gesetzlich für die Allgemeinheit freigegeben wird, gilt eben das Gesetz (hier UrhG) und nicht eure persönlichen Vorstellungen und Prämissen. Ohne diesen gesetzlichen Schutz wäre jegliche Erstellung immaterieller Inhalte eine ziemlich brotlose Kunst.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Entgangenes Entgelt ist der Vermögensschaden.
Den gilt es aber zu beweisen. Wenn man z.B. einen Unfall mit einem Selbständigen hat, dann kann der nur einen tatsächlich entgangenen Gewinn geltend machen. Der Selbständige kann aber nicht einfach behaupten, dass er während der Ausfallzeit XYZ Euro hätte verdienen können, reicht nicht aus.


Wirklich, es ist eine schreckliche Welt, in der man für etwas bezahlen soll wenn man es nutzt. Und solange geistiges Eigentum nicht (ganz- oder teilweise) gesetzlich für die Allgemeinheit freigegeben wird, gilt eben das Gesetz (hier UrhG) und nicht eure persönlichen Vorstellungen und Prämissen. Ohne diesen gesetzlichen Schutz wäre jegliche Erstellung immaterieller Inhalte eine ziemlich brotlose Kunst.
Wie gesagt: Gesetze lassen sich ändern. Recht ist, was die Gesellschaft (und damit auch Du und ich) für rechtens hält. Und die Gesellschaft ändert sich. Vom jetzigen Recht hat jedenfalls niemand was (außer vielleicht einige Erben, die für's Nichtstun viel Geld von GEMA & Co. bekommen).

Kunstschaffende haben übrigens schon Geld verdient lange bevor es ein Urheberrecht gab. Und Leute wie Softwareentwickler haben ja auch Wege gefunden, mit kostenloser Software Geld zu verdienen.