• Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick
  • November - das bedeutet oftmals Herbstblues, grauer Himmel, Tristesse und Wetter, bei dem man gern im Warmen bleibt. Aber nur oftmals! Wir fordern Euch gern auf, gegen den Herbstblues anzukämpfen und hoffen, dabei hilft Euch unser aktuelles Monatsthema. Neugierig geworden? --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

Magazin Ehemaliger Chef von General Motors: „Apple hat keine Ahnung, in was sie sich da hineinbegeben“

Vom Gesetzt her überhole ich nicht
looool

Das ist jetzt nicht dein Ernst und ich hoffe du hast gerade was geraucht!? Seit wann ist rechts überholen erlaubt?

Lichthupe kann nicht als Nötigung gewertet werden, wenn man diese bereits weit vorher betätigt und nicht erst wenn man mit dem Emblem an der Heckklappe des anderen hockt.

Rechts überholen bleibt verboten!
 
Ich für meinen Teil merke, dass ich inzwischen deutlich entspannter geworden bin. Das macht den Alltag tatsächlich deutlich entspannter.

Aber mitunter schwillt mir dann trotzdem der Hals, wenn ich das ABS zum Einsatz bringen muss, weil ein Träumer nicht blinkt, nicht guckt (also nicht auf den Verkehr, das Handy bliebt natürlich immer gut beobachtet) und einfach die Spur wechselt. Wenn man dann vorbei fährt schauen diese Träumer dann weiter auf das Handy oder - wenn es gut läuft - nach vorne. Eine zur Entschuldigung gehobene Hand würde schon viel bringen, denn jedem kann das mal passieren. Einige fahren aber so aus Prinzip. Vor mir ist was - links rüber ... die anderen dürfen bremsen.

Wie viele einfach nie (!) in den Rückspiegel schauen merkt man z.B. daran, bei wie vielen der Heckscheibenwischer im Dauerbetrieb läuft (hatte schon stundenlag welche vor mir) und der letzte Regen ist schon Wochen her ...
 
looool

Das ist jetzt nicht dein Ernst und ich hoffe du hast gerade was geraucht!? Seit wann ist rechts überholen erlaubt?

Lichthupe kann nicht als Nötigung gewertet werden, wenn man diese bereits weit vorher betätigt und nicht erst wenn man mit dem Emblem an der Heckklappe des anderen hockt.

Rechts überholen bleibt verboten!

Wie gesagt, Überholen wird definiert als Spurwechsel, dies mache ich nicht ... Vom Prinzip her kommen wir auf das gleiche raus. Das nennt sich Graubereich und ist mit Sicherheit durch ein anderes Gesetzt geregelt. Oder es wurde geändert und Überholen wurde neu definiert ...

Zum Thema Tempolimit.
Nichtmal in den Ländern die eines haben, halten sich die Leute an die Regeln, geschweige denn an das Tempolimit.
 
Früher in der Straßenverkehrsordnung. Ich fahre seit fast 14Jahren, mag sein das sich das geändert hat.
Aber ich schau gern mal bei Jurist vorbei.
 
Grauzone???? Bohar... Dann lese dir bitte die StVO mal genauer durch bevor sowas online landet. Du darfst dich, aus Zeitgründen auf § 5 konzentrieren.

In Deutschland gibt es seit geraumer Zeit das Gebot des Links Überholens. Ich meine das war schon immer so.
 
§ 5 StVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.


(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Hervorhebung von mir. Ist für jede Seite was dabei. ;)
 
Soviel Nonsens in einem Thread habe ich schon lange nicht mehr erlebt!

Die, die mit 250km über die Bahn "cruisen", bis hin zu, ich habe doch keine Zeit, über rechts nebenher fahren ist schön...

Ich als Familienvater kann es nicht nachvollziehen, wie man sich und das Leben Andere gefährdet, denn ja das macht ihr, und dann noch der festen Meinung seit...wieso, spricht etwas dagegen?

Genau aus diesen Gründen, entstehen schwere(nicht immer) tödliche Unfälle (auch mit Kindern).
Vielleicht!, aber auch nur vielleicht, fahrt ihr ja beim nächstes Unfall mit Schwerstverletzten weiter, weil der Termindruck oder etwas anderes wichtiger ist!

PS: an der nächsten Aldi/Rewe Kasse müsst ihr eh warten...
 
  • Like
Reaktionen: ottomane und raven
Den habe ich gemeint.

= Erklärt sich von selbst.
Dem jedoch kann ich nicht folgen.

Ich fahre seit über 40 Jahren, insgesamt über 2'500'000 km mit Autos. Einige 100'000 mit Motorrädern nicht enthalten.

Mein Fazit aus dieser Zeit, sich selbst gnadenlos überschätzende Vollhonks gibt es Länderübergreifend. Völlig egal was in den jeweiligen Gesetzbüchern stehen mag.

Allerdings sollte man nie aus Dummheiten oder Ignoranz anderer Schlüsse ziehen.
 
@Ühm ... es hilft hierbei - wie immer im Leben - sich einfach in den Lage des Anderen zu versetzen. Auch wenn es noch so schwer fällt.

Edit: Das Problem ist häufig nur, dass jedes Plankton einen Führerschein bekommt und sein Handeln mangels Masse zwischen den Ohren nicht ansatzweise abschätzen kann.
 
Wie gesagt, Überholen wird definiert als Spurwechsel, dies mache ich nicht ...

Eine Definition von "Überholen" mittels "Spurwechsel" existiert in der StVO nicht.

Du siehst das anders? Dann bitte mal den Paragraphen der StVO zitieren, wo das deiner Meinung nach so definiert ist. Vorher empfehle ich die Lektüre von StVO §5-6 (§6 bevor du ähnlich wilde Theorien wie zum "Überholen" auch noch zum Thema "Vorbeifahren" entwickelst), sowie BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212 (die letzten drei aus der Begründung der StVO-ÄndVO zum Thema, wo es insbesondere um Sonderregeln zum "Vorbeifahren" auf Autobahnen geht).

Nein, dazu muss man kein Jurist sein, das steht in jeder kommentierten Ausgabe der StVO, die man als erklärter Vielfahrer schon aus Eigeninteresse in der jeweils aktuellen Fassung besitzen und gelesen haben sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@maddi06 Also zur Klarstellung: mein Plankton-Beitrag bezog sich auf keinen der Teilnehmer dieser Diskussion.
 
[emoji12] und meiner bezog sich nicht auf deinen. [emoji39]
 
... wobei dich dein Avatar nicht smart erscheinen lässt. Ok, meiner auch nicht, aber deiner ist ... irgendwie ... wie soll ich sagen ...