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Apple hebt die Preise für iPhones und iPads in Deutschland an

RobertK81

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Apple hat halt nichts mehr zu verschenken. Keine 12 Tage Geschenke, keine Black Friday Angebote, keine oder nur noch sehr maue Back-to-School-Angebote...
Gut so. Wenn man sieht, wie sich in Sachen “Angebote” und “Rabatte” Käufer und Verkäufer ständig zu übervorteilen versuchen, ist mir “da steht der Preis und genau so viel kostet es” viel lieber.
Wünsche ich z.B. mir auch (mehr) bei Autos (BMW mit dem i3 und Tesla machen es ja schon) und bei Luxusuhren (die Unterschiede zwischen Herstellerpreisangabe und wofür die Dinger meistens weggehen sind hanebüchen).

Und bei (nicht-Apple) Smartphones auch. “Hey, das kostet doch 600€?” ”Nee, hab ich für 300 beim großen Fluß gekauft”.
Aber wenn man das neue Flagship nicht mit iPhone-Preisen in den Markt einführt, gibt man ja schon von Anfang an zu, dass keiner das Ding für soviel Geld kaufen wird, das geht nicht.

Entweder man kann/will sich den Preis, der am Produkt steht, leisten, oder eben nicht. Am besten tagelange Verhandlungen, “Super-Sonder-Freundschaftspreis” (nach vorheriger unauffälliger Erhöhung) und ähnlicher Quatsch nerven nur noch.
Abgesehen davon, dass man bei Produkten mit hohen Rabatten dann entsprechend dumm dasteht, wenn man die Dinger irgendwann gebraucht verkaufen will.
Vielleicht hat sich ja schon mal einer gefragt, warum Apple Produkte ihren Wert so viel besser halten als die Konkurrenz?

MfG,

Robert
 

colacastell

Pomme Etrangle
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Marketing-mäßig mega schwach von Apple, da gibt es keine Diskussion.

Ich frage mich aber viel mehr, wie diese Puschalabgaben dem Gesetzt standhalten können. Wie kann es sein, dass ich als Gerätebesitzer Geld für etwas bezahlen, dass ich eventuell nie in Anspruch nehmen werde. Außerdem ist es mein gutes Recht, bestimmte urheberrechtlich Geschütze Materialien zu nutzen, auch ohne Gebühr. Für ebensolche an denen ich die Rechte erworben habe, also gekaufte Musik gibt es gar keine Grundlage eine extra Gebühr zu verlangen, da ich wie gesagt schon gezahlt habe.

Es handelt sich also um eine Verdächtigung eines Jeden, ohne Beweise und ohne eine Grundlage - sprich eine Verurteilung ohne Beweise und ohne Prozess.

Wenn die GEMA ohne entsprechende andere Vereine mir nachweisen können, dass ich gegen das Urheberrecht verstoßen haben, können sie ihre Ansprüche gerne gerichtlich durchsetzen.

Gibt es da irgendwelche Sammelklagen, an denen man dich beteiligen kann?
 

Apollon05

Ingrid Marie
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@Apollon05

So ein Quark. Deine Art der Polemik hilft bestimmt ganz besonders.

Wohl kaum. Zumindest genausowenig, wie deine Art, jedem Kritiker über den Mund zu fahren. Da hilft auch der Smiley nichts, im Gegenteil. ;)

Schön wäre es doch, wenn sich innerhalb der Kundenreihen keine zwei Fronten mehr bilden müssten und Apple nicht nur die Hardcore-Fans zufriedenstellen würde, sondern auch die kritischeren User wieder mehr überzeugen würde.

Zurück zu alten werten eben. :)
 
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Verlon

Wöbers Rambur
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Ich frage mich aber viel mehr, wie diese Puschalabgaben dem Gesetzt standhalten können. Wie kann es sein, dass ich als Gerätebesitzer Geld für etwas bezahlen, dass ich eventuell nie in Anspruch nehmen werde.
Außerdem ist es mein gutes Recht, bestimmte urheberrechtlich Geschütze Materialien zu nutzen, auch ohne Gebühr. Für ebensolche an denen ich die Rechte erworben habe, also gekaufte Musik gibt es gar keine Grundlage eine extra Gebühr zu verlangen, da ich wie gesagt schon gezahlt habe.

Nein, es ist ein Irrglaube, dass mit dem Kauf eines Musiktitels auch das Recht auf Kopie erworben würde. Das Recht auf Vervielfältigung verbleibt beim Urheber.

Da jedoch in der Praxis private Kopien nicht kontrollierbar sind, hat der Gesetzgeber folgende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen:

§54 UrhG Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Damit wird die, eh nicht kontrolliebare, Privatkopie legalisiert. Aber dadurch hat der Urheber einen finanziellen Schaden, daher wird dieser entschädigt.

§53 UrhG Vergütungspflicht:
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

Du siehst, was du als dein gutes Recht bezeichnest, ist nur dein gutes Recht, weil eben diese Abgabe existiert.

In Ländern, wo keine Abgabe existiert, werden die Urheber meines Wissen aus Steuergelder entschädigt oder die Privatkopie ist nicht legalisiert. Ob das gerechter ist als die Abgabe auf Kopiermedien und Geräte? keine Ahnung.
 
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Pomme d'or
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gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird,

Ein iPhone soll also _allein_ oder vorrangig, und mit Hilfe von anderen Geräten (welche wiederum vorrangig für die Privatkopie angedacht sind) dazu dienen, ein Musikstück oder ein Film zu kopieren?

Hier sieht man mal wieder, dass das super auf die damalige Kasette und den Kasettenrecorder zutrifft, aber nicht mehr so deutlich auf die wie so schön gesagt "neuartigen Geräte".

Ich hoffe nur das der Universalität der modernen Geräte insofern Rechnung getragen wird, alsdass die Abgaben auf diese Gerät eigentlich deutlich kleiner sein sollten als auf direkt für die Kopie vorgesehenen Medien. Immerhin kann man mit einem iPhone noch millionen andere Sachen machen als Musik zu kopieren. Bei einem Kassettenrohling + Recorder halten sich alternative Anwendungsgebiete eher in Grenzen, im Vergleich.
 
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Verlon

Wöbers Rambur
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Ein iPhone soll also _allein_ oder vorrangig, und mit Hilfe von anderen Geräten dazu dienen, ein Musikstück oder ein Film zu kopieren?

du missverstehst den Text. Das "allein" bezieht sich darauf, dass keine andere Hilfsmittel vonnöten sind. Also wie da steht, ein Gerät, welches alleine oder in Verbindung mit anderen Geräten Kopien erstellen kann.
Es wird kein Bezug darauf genommen, ob das Gerät vorrangig dafür genutzt wird oder nicht. Ist für den Fall auch irrelevant. Relevant ist nur die Anzahl Kopien, die mit dem Gerät durchschnittlich gemacht wird. Wobei das zu ermitteln sicherlich die größte Schwierigkeit ist.
 
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Mure77

Golden Noble
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Apple ist halt nicht Kaufland. Apple macht es so wie es der Kaufmann machen sollte.
 
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colacastell

Pomme Etrangle
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Nein, es ist ein Irrglaube, dass mit dem Kauf eines Musiktitels auch das Recht auf Kopie erworben würde. Das Recht auf Vervielfältigung verbleibt beim Urheber.

Da jedoch in der Praxis private Kopien nicht kontrollierbar sind, hat der Gesetzgeber folgende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen:

§54 UrhG Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Damit wird die, eh nicht kontrolliebare, Privatkopie legalisiert. Aber dadurch hat der Urheber einen finanziellen Schaden, daher wird dieser entschädigt.

§53 UrhG Vergütungspflicht:
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

Du siehst, was du als dein gutes Recht bezeichnest, ist nur dein gutes Recht, weil eben diese Abgabe existiert.

In Ländern, wo keine Abgabe existiert, werden die Urheber meines Wissen aus Steuergelder entschädigt oder die Privatkopie ist nicht legalisiert. Ob das gerechter ist als die Abgabe auf Kopiermedien und Geräte? keine Ahnung.
Würde mich mal interessieren, ob das § 53 ff. UrhG bei einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestand haben würde.
Ich finde die Formulierungen zu vage formuliert und vor allem diese "Vorverurteilung" ist unverhältnismäßig. Wenn die Rechteverwalter eine eventuelle Kopie von Inhalten vermuten, sollte diese Summe mit dem Kaufpreis der Musik, der Filme, etc. kompensiert werden, nicht aber mit einer Abgabe die jeder Zahlen muss. Im Vergleich wäre das so, als wenn jeder Büger Kfz-Steuern entrichten müsste, auch wenn dieser kein Fahrzeug angemeldet hat.
Wenn Oma Schmidt sich nun ein iPhone kauft, nur um damit zu telefonieren und SMS-Nachrichten zu schreiben, zahlt sie diese Gebühr ohne eine Grundlage.
 

ChavezDing

Champagner Reinette
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Würde mich mal interessieren, ob das § 53 ff. UrhG bei einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestand haben würde.
Ich finde die Formulierungen zu vage formuliert und vor allem diese "Vorverurteilung" ist unverhältnismäßig. Wenn die Rechteverwalter eine eventuelle Kopie von Inhalten vermuten, sollte diese Summe mit dem Kaufpreis der Musik, der Filme, etc. kompensiert werden, nicht aber mit einer Abgabe die jeder Zahlen muss. Im Vergleich wäre das so, als wenn jeder Büger Kfz-Steuern entrichten müsste, auch wenn dieser kein Fahrzeug angemeldet hat.
Wenn Oma Schmidt sich nun ein iPhone kauft, nur um damit zu telefonieren und SMS-Nachrichten zu schreiben, zahlt sie diese Gebühr ohne eine Grundlage.

Ich habe mich das auch gefragt, aber genaue Prüfung ist sicher schwierig.

In die Rentenkasse darfst du ja auch einzahlen und eventuell trifft dich mit 64 der Schlag und dann hast richtig viel von deiner Rente gehabt.

Aber anders würde das System vermutlich nicht funktionieren.
 

Benutzer 176034

Gast
Das Bundesverfassungsgericht ist doch "kein Gegner"...
Der Oma SMS-Schreiben mit einem iPhone beibringen - das ist 'ne Herausforderung...
 

quiddjes

Danziger Kant
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Ein Beispiel wie das dann praktisch läuft: ich habe vor kurzem ein Video bei YouTube hochgeladen, selbst gedreht aber mit aktueller Musik unterlegt.

Das hab ich auch schon gemacht, aber mit Musik, die GarageBand beilag, die ich also verwenden und veröffentlichen durfte.

Video wurde gesperrt, mein Einspruch abgelehnt.

Da gibt es ja noch mehr Blödsinn - ich muss die vollen Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl ich weder Radio noch Fernseher besitze und mir der Millionenkostenfaktor Fußball der ÖR völlig egal ist.

So sehr ich ein Fan des Solidaritätsprinzips bin, aber warum ich die Helene Fischer Show mitfinanzieren soll, ist mir ein Rätsel ...

Darum geht es nicht. Es geht um den Erhalt des unabhängigen Rundfunks (inklusive Fernsehen). Alle anderen nennenswerten Sender in D gehören dem "Dreieck des Bösen" (Springer, Bertelsmann, Funke). Auf dem Zeitungsmarkt sieht es nicht viel anders aus.

Da ist ein Rundfunk, der von paritätisch besetzten Gremien beherrscht wird und der qualitativ die Privaten weit überragt, systemimmanent. Es sitzen nämlich nicht nur Parteien in diesen Gremien (wie oft zu lesen ist), sondern auch Behindertenverbände, etc.

Dass die auch mal Sachen zeigen, die dich persönlich nicht interessieren, steht auf einem anderen Blatt. Nehmen wir dein Helene-Fischer-Beispiel: Selbst wenn (oder eigentlich sogar gerade dann!), wenn sich nur eine Minderheit dafür interessiert, sollten die ÖR es zeigen. Weil Minderheiten beim reinen Quoten-TV keine Rolle spielen.

Wir z. B. verschlingen geradezu die Dokus der ÖR, gerade der Kurze lernt total viel dadurch.

Zum Thema Fußball: Zu großen Fußball-Ereignissen sitzt fast die ganze Republik vor dem TV. Was meinst du, wie sehr diese Masse die ÖR schlachten würde, würde sie sowas nicht frei zeigen? Ich ärgere mich über jeden Werbeblock in der Rundenpause bei Boxübertragungen -- für Experten ist das Mitlauschen fast wichtiger als der eigentliche Kampf.

Ginge es nach mir, wäre dem ÖR die Werbung verboten, die Verluste würden durch Erhöhung der Haushaltsabgabe aufgefangen. Es würde wieder ein klarer Bildungsauftrag erteilt (wie hab ich das Telekolleg als Jugendlicher geliebt!). Außerdem würde ich ÖR-Spartensender zulassen. Es gibt keinen Grund, warum nicht ARD & ZDF in einem Kooperationssender Sportübertragungen bündeln können. Dann wären Fußball, Olympia & Co aus dem Massenprogramm raus. Ähnliches kann ich mir für Musik vorstellen.

Wir geben zuviel Geld für viel unwichtigere Dinge aus.... Eine wirklich freie Presse (inklusive Rundfunk und Fernsehen) ist ein Garant für den Erhalt der Demokratie.

Wenn man die Preise in Indien senkt damit man da mehr Fuss fasst, sie zeitgleich hier anhebt dann scheinen wir blöden hier in Deutschland etwas falsch zu machen :)

Nicht zwingend. Der indische Markt hat eine gewaltige Größe. Deutschland war für Apple immer schon ein kleiner Nischenmarkt
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Nicht zwingend. Der indische Markt hat eine gewaltige Größe. Deutschland war für Apple immer schon ein kleiner Nischenmarkt
Das würde ich so nicht sagen. Deutschland war bei fast allen großen Produkten bei den Startländern dabei, auch wenn es nur eine kleine Zahl an Ländern in der ersten Welle war, im Gegensatz zB zum benachbarten Österreich. Klar spielen wir was das Wachstum des Konzern angeht keine so wichtige Rolle wie Indien oder China, aber das tut die USA auch nicht mehr, deswegen wird man aber nicht direkt zum unwichtigen Nischenmarkt. In Europa dürfte der deutsche Markt zusammen mit UK und Frankreich einer der wichtigsten für Apple sein. Darum werden hier auch ständig neue Apple Stores eröffnet.
 

Mure77

Golden Noble
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Nicht zwingend. Der indische Markt hat eine gewaltige Größe. Deutschland war für Apple immer schon ein kleiner Nischenmarkt

Deutschland ist für viele Weltmarken DER Markt überhaupt weil man hier die besten Margen klar machen kann ;)