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Anleitung: Jailbreak (& Unlock)mit jailbreak.me nur unter FW 4.0.1

Es geht jede beliebige T-Mobile SIM-Karte aus einem beliebigen Vertrag. Der Vertrag muss nicht zum iPhone gehören. Die Karte sollte man am besten schon vor dem Wiederherstellen einsetzen, damit die Aktivierung unmittelbar nach der Wiederherstellung automatisch durchgeführt werden kann. Auf dem iPhone erscheint dann kurz die Mitteilung "iPhone ist aktiviert" oder so ähnlich. Danach kann die SIM-Karte gegen eine beliebige SIM-Karte getauscht werden.

Ansonsten ist Deine Beschreibung korrekt.
 
Aha!

Und nur durch die installation von Ultrasn0w wird der Unlock durchgeführt und hält immer oder muss man bei jeden Reboot es neu Unlocken?

Ansonsten habe ich alles verstanden.
 
Tagchen,



- Rechtsklick auf's iPhone in iTunes "sichern" wählen (damit erstell ich ein Backup vom iPhone Inhalt, oder?)
- mit Umbrella die SHSH Sicherung durchführen (damit sicher ich die Version 4.0.1 damit ich immer downgraden kann, oder?

Damit habe ich ja ein komplettes Backup, oder?

Dann einfach auf die Seite zum jailbreaken und Slider ziehen.
 
Ja, der Unlock wird nur durch die Installation von Ultrasn0w durchgeführt und bleibt erhalten, so lange Ultrasn0w installiert bleibt. Ein Reboot spielt keine Rolle.
 
- mit Umbrella die SHSH Sicherung durchführen (damit sicher ich die Version 4.0.1 damit ich immer downgraden kann, oder?

Mit Umbrella sicherst Du nicht 4.0.1, sondern die SHSH Blobs, mit denen Du immer wieder Version 4.0.1 wiederherstellen kannst, auch wenn bereits eine höhere Version aktuell ist (was im Moment nicht der Fall ist)
 
Es geht jede beliebige T-Mobile SIM-Karte aus einem beliebigen Vertrag. Der Vertrag muss nicht zum iPhone gehören. Die Karte sollte man am besten schon vor dem Wiederherstellen einsetzen, damit die Aktivierung unmittelbar nach der Wiederherstellung automatisch durchgeführt werden kann. Auf dem iPhone erscheint dann kurz die Mitteilung "iPhone ist aktiviert" oder so ähnlich. Danach kann die SIM-Karte gegen eine beliebige SIM-Karte getauscht werden.

Muss die T-Mobile Karte solange drin sein bis man Ultrasn0w installiert hat und erst dann entfernen oder muss man Cydia und Ultrasn0w mit eine Base Karte (die nicht erkannt wird da kein Unlock vorhanden) installieren damit der Unlock funktioniert?
 
Ich stelle meine Frage nochmals, da sie wohl bisher untergegangen war:

Ich erhalte immer nur die folgende Meldung:

meldung1.jpg


Ist der Server überlastet oder mache ich etwas falsch?
 
Die Server sind im Moment noch etwas überlastet. Einfach weiterhin probieren.
 
Server überlastet. Hatte ich auch.
Drücke öfters auf Retry.
Hab etwas Geduld... Ansonsten siehe Fehlerbehebung im #1 Post.
 
Habe auch mal eine Frage. Habe jetzt ein 3GS mit Spirit JB und der 3.1.3 (7E18) neuer br und Vodafone. Ohne Simlock, da aus Belgien.

Müsste ich nun nach Anleitung vorgehen oder nach Backup nur in itunes updaten und jb durchführen? Und könnte ich problemlos zurück auf die 3.1.3 bzw mein backup dann wieder einspielen?

thx
 
Die Anleitung gilt für alle Fälle, speziell auch für deinen. ;-)
Einzige Ausnahme: fabrikneue Geräte, bei denen genügt ein Update und eine Wiederherstellung wäre nicht zwingend notwendig.
 
Kurze Frage nur um sicherzugehen: falls ich einen Garantiefall habe, kann ich das iPhone über iTunes wiederherstellen und beruhigt in den Applestore spazieren und bekommen keine Probleme?
 
Muss die T-Mobile Karte solange drin sein bis man Ultrasn0w installiert hat und erst dann entfernen oder muss man Cydia und Ultrasn0w mit eine Base Karte (die nicht erkannt wird da kein Unlock vorhanden) installieren damit der Unlock funktioniert?

Für das Installieren von Untrasn0w ist die T-Mobile SIM nicht erforderlich. Es kann jede beliebige oder auch gar keine SIM-Karte installiert sein, wenn man Untrasn0w installiert.

Die original T-Mobile SIM muss nur für die Aktivierung des iPhones einmal kurz installiert sein und kann dann dauerhaft entfernt werden.
 
Kurze Frage nur um sicherzugehen: falls ich einen Garantiefall habe, kann ich das iPhone über iTunes wiederherstellen und beruhigt in den Applestore spazieren und bekommen keine Probleme?

Ja, allerdings nur, wenn du das über den DFU-Modus machst. Bei einer normalen Wiederherstellung bleiben Spuren eines früheren Jailbreaks zurück.
 
Habe auch mal eine Frage. Habe jetzt ein 3GS mit Spirit JB und der 3.1.3 (7E18) neuer br und Vodafone. Ohne Simlock, da aus Belgien.

Müsste ich nun nach Anleitung vorgehen oder nach Backup nur in itunes updaten und jb durchführen? Und könnte ich problemlos zurück auf die 3.1.3 bzw mein backup dann wieder einspielen?

thx

Du kannst nur auf 3.1.3 zurück, wenn in Cydia oben in grüner Schrift steht "This device has SHSH's on file for iPhone OS 3.1.3 ... "usw.

Nur die dort aufgeführten Versionen können wiederhergestellt werden.
 
In Deutschland ist er illegal (der Jailbreak) nur in den USA nicht :-)


Schwachsinn!
Was soll denn daran illegal sein?

Wenn ich mir einen Pkw kaufe, dann kann ich damit machen, wass ich will!
Ich kann das Auto tunen, den Motor frisieren, andere Bremsanlage einbauen,
umlackieren, das Dach abschneiden......
Es ist mein Auto, damit kann ich machen, was ich will!!!!

Es geht die Garantie verloren, aber es ist nicht illegal!!!!

Zurück zum iPhone: das iPhone kann man wieder auf Werkeinstellungen zurücksetzten (DFÜ-Modus) und schon hat man d#seine Garantie zurück!
 
Schwachsinn!
Was soll denn daran illegal sein?

Wenn ich mir einen Pkw kaufe, dann kann ich damit machen, wass ich will!
Ich kann das Auto tunen, den Motor frisieren, andere Bremsanlage einbauen,
umlackieren, das Dach abschneiden......
Es ist mein Auto, damit kann ich machen, was ich will!!!!

Das ist aber nur eine Halbwahrheit!

Nach den Buchstaben des Gesetzes könnte ein Jailbreak als illegal betrachtet werden, denn laut §2 Abs.1 UrHG gehören Computer-Programme zu den sogenannten "geschützten Werken". Sie zu verändern, auch für private Zwecke, ist nicht erlaubt. §23 UrHG verbietet "Bearbeitungen und Umgestaltungen" ohne Einwilligung des Urhebers. Es gibt aber kein öffentliches oder allgemeines Interesse an der Durchsetzung des Urheberrechtes, wenn die Veränderung im privaten Raum passiert und nichtkommerziell ist. Deshalb dürfen Jailbreak-Programme (oder entsprechende Dienstleistungen) auch nicht verkauft werden!

In Deutschland wird eine derartige Urheberrechtsverletzung nach gängiger Rechtsprechung nicht verfolgt und in den USA ist jetzt verbindlich entschieden worden, dass bei einem Jailbreak keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, weil er zu einer "bestimmungsgemäßen Nutzung" dazugezählt wird.

Das gleiche gilt für PKW. Deshalb müssen Auto-Tuner manchmal sogar die original Marken-Logos entfernen, wenn das Design eines Fahrzeugs zu sehr verändert wird. Theoretisch könnten die Automobilhersteller das auch von Privatleuten verlangen, oder Veränderungen verbieten! Sie tun es aus Image-Gründen nicht.

Ich möchte noch mal klarstellen: ein Jailbreak ist hierzulande rechtlich unbedenklich, das ist eine gesicherte Erkenntnis aus höchstrichterlicher Rechtsprechung, aber ich möchte auch aufräumen mit der "ich kann mit meinem Eigentum tun was ich will"- Mentalität.