• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

[Sammelthread] Alle iPhone 12 Modelle - Erfahrungen, Fragen und sonstiger Austausch.

AndaleR

Moderator
AT Moderation
Registriert
09.08.20
Beiträge
7.102
Ok, sorry. Der Thread heißt ja Erfahrungen, Fragen, sonstiger Austausch.
Kein Problem - wollte da jetzt auch nicht groß Wind machen. Aber schau mal in den Akku-Thread. Es gibt Leute, die machen hier eine Wissenschaft und verbrauchen mehr Akku, in dem sie ständig nachsehen, wieviel sie momentan verbrauchen...

Ich bin immer noch der Meinung, dass der Hersteller hier in der Haftung ist. Nur, ob er es austauschen oder reparieren wird - das ist doch denen überlassen?

Soweit ich mich erinnere, habe ich als Käufer das Recht auf ein fehlerfreies Produkt - muss aber gleichzeitig dem Händler/Hersteller die Möglichkeit der Mangelbeseitigung geben - und das dreimal. So war es damals z.B. bei meinem Kaffe-VA so.

Wäre diese angebotene Reparatur kostenlos - oder müsstest Du dafür bezahlen?
Vielleicht würden sie das Gerät sogar tauschen - und sagen, es würde nur repariert werden.

Prinzipiell hätte ich aber bei einem Neugerät sicherlich dann auch kein Problem, wenn sie es jetzt reparieren - sind ja Fachleute dort - und ich erhalte ein fehlerfreies Produkt zurück.

Der Hinweis auf Apple Care + kam ja auch schon - hier wäre noch interessant, ob es noch abzuschließen ist UND dass es eigentlich so nicht zugelassen wäre, da der Mangel ja schon VOR Beginn der Versicherung vorhanden wäre...

Aber mittlerweile wird dieser Thread dann schon wieder soweit OT, dass es dafür einen eigenen Thread geben sollte.
 

olle

Pomme Etrangle
Registriert
11.05.20
Beiträge
896
Apple care+ monatlich abschliessen und danach sofort Tausch beantragen .
Ich bin da nicht ganz durchgestiegen. Also es gibt Apple Care+ mittlerweile auf monatlicher Basis, wenn ich das richtig verstehe. Wie läuft das ab? Muss ich vorher festlegen, wie viele Monate ich das haben möchte?
Wer garantiert mir, dass es auch wirklich ausgetauscht und nicht auch repariert wird?
Muss man eine Zuzahlung leisten?
Bekommt man ein neues oder Refurbished Gerät?

Sorry für OT.
 

Sequoia

Swiss flyer
Registriert
03.12.08
Beiträge
17.059
Mit Apple Care + hast Du einen Expresstausch. Sie schicken Dir ein neues Gerät*, und Du hast 10 Tage zeit, das Alte zurück zu schicken.

*kann auch ein Refurbished sein. Also neuer Akku und komplett neues „Case“. Ich habe bisher immer Neugeräte bekommen.
 

olle

Pomme Etrangle
Registriert
11.05.20
Beiträge
896
Das heißt ich kann explizit einen Austausch von selbst anfordern oder muss ich dazu extra den Support anrufen, um denen erstmal zu sagen worum es geht usw und die entscheiden dann, ob es getauscht wird? Keine Ahnung ob es eine Rolle spielt, dass die ja quasi schon davon wissen.
Aber man kann ja nicht das Gerät auspacken, sieht den Fehler und schließt dann erstmal AC+ ab bevor man anruft.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sranna

Champagner Reinette
Registriert
13.09.19
Beiträge
2.650
Das liegt daran, dass PWM und Akku sehr subjektive Bereiche sind.

Akku noch viel mehr, da es Millionen von Nutzungskombinationen und -szenarien gibt, die da eine Rolle spielen.

„Erfahrungen“, um die es in diesem Thread ja lt. Überschrift geht, sind immer subjektiv, egal in welchem Bereich. Der eine findet das Blau vom Pro superduper chic und dem nächsten ist es zu türkis.
Und wie oft sitzt das eigentliche Problem vor dem Gerät - subjektiver geht’s gar nicht.
Als gestandener, erwachsener Mensch kann man doch auch großzügig über Dinge hinweg lesen, die einen nicht ansprechen. Mache ich auch so.
 

Sequoia

Swiss flyer
Registriert
03.12.08
Beiträge
17.059
Muss das jetzt (wirklich noch mal) diskutiert werden? Es gibt doch eigene Threads dazu. Ist doch toll. Dann können sich die, die das interessiert, darin aufhalten und austauschen.

@Tector bei chipmunk.nl kann man das mit der Seriennummer checken.
 
  • Like
Reaktionen: Tector

Mikesch Dauerhaft

Angelner Borsdorfer
Registriert
07.09.15
Beiträge
621
Die ganze Diskussion läuft schon vom Ansatz falsch.

Auch beim Privatkauf habe ich ohne wenn und aber einen Anspruch auf ein neues iPhone, das mangelfrei ist, es sei denn, ein konkreter Mangel, der bei Übergabe schon vorhanden ist, ist vorher ausgeschlossen worden. Das ist hier nicht der Fall.

Ein etwaiger Ausschluss der Gewährleistung, den ein Verbraucher vereinbaren darf, bezieht sich nur auf Mängel, die nach Übergabe auftreten.

Wenn die neue Kaufsache bei Übergabe einen Mangel aufweist, und das ist bei einem Haar oder Fussel unter der Linse zwingend so, kann der Käufer seine Rechte beim Verkäufer geltend machen. Kommt er dem nicht nach, notfalls Rücktritt.

Damit wäre das Problem gelöst. Anderes ohne Mangel kaufen.


Damit wäre das Problem gelöst??!!!
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Viel Glück bei der Durchsetzung Deiner Wunschvorstellung.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.251
Kein Problem, solches setzen wir hier täglich um.

Meist allerdings mit ein paar mehr Nullen dahinter.

Kommt beispielsweise beim Verkauf von gebrauchten PKW oder Immobilien fast täglich vor, dass Mängel bei Übergabe vorliegen und damit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift.
Soviel gerne auch zur Klarstellung, das betrifft auch Gebrauchtes.

Was daran Wunschvorstellung sein soll, so etwas einfaches durchzusetzen, solltest Du erläutern.
 

Sranna

Champagner Reinette
Registriert
13.09.19
Beiträge
2.650
Muss das jetzt (wirklich noch mal) diskutiert werden? Es gibt doch eigene Threads dazu. Ist doch toll. Dann können sich die, die das interessiert, darin aufhalten und austauschen.

Du findest eigene Threads dazu toll. Ich nicht. 🤷🏻‍♀️ Einige andere offenbar auch nicht.
Ich finde es viel einfacher, wenn man alles, was eine Gerätereihe betrifft, auch in einem Thread besprechen kann, anstatt ständig überlegen zu müssen, „ob etwas hier geschrieben werden darf oder ob es einen eigenen Thread dazu gibt“.

Insbesondere für neue User ist das echt schwer zu überblicken.
 

Mikesch Dauerhaft

Angelner Borsdorfer
Registriert
07.09.15
Beiträge
621
@Balkenende:
Das Gesetz mag der Käufer im genannt Fall auf seiner Seite haben, aber will er sein gutes Recht mit allen Mitteln, wie Rechtsanwalt, evtl. Gericht, die ganze damit verbundene Lauferei und den ganzen Ärger, durchsetzen?
Und das alles dann für ein Staubpartikel, der eher ein kosmetisches Problem bei einem Streitwert von knapp 1000 Euro darstellt?
Das meinte ich mit Wunschdenken.

Du schreibst "meist mit ein paar Nullen dahinter" usw. Du scheinst beruflich mit solchen Fällen zu tuen zu haben? Deshalb meine Frage: wäre in dem ursprünglichen Fall etwa der private Verkäufer, der das original versiegelte Gerät verkauft hat zur Rechenschaft zu ziehen? Ich meine, was kann der dafür, man kann ja nicht davon ausgehen, dass er von dem Staubpartikel wusste?


Als Käufer wäre ich auch echt sauer, würde das Ganze aber unter "Das passiert mir nicht noch mal" laufen lassen und in Zukunft keine so teuren Geräte mehr bei Kleinanzeigen kaufen, ohne die Ware vorher in Augenschein zu nehmen.

So wie es jetzt ist kann man das Gerät ja einwandfrei nutzen, also Deckel drauf und gut ist.....

Ich würde es übrigens kostenlos reparieren lassen. Die autorisierten Händler können das sehr gut, ohne das es zur Folgeschäden kommt.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.251
Das schrieb ich oben doch schon, wenn ich als Verkäufer bereits mit einem Mangel übergebe, stehe ich dafür gerade.
Pauschale Ausschlüsse sind rechtlich nur für Mängel nach Übergabe möglich. Ansonsten muss ich eben auf Mängel hinweisen, alles andere ist Risiko des Verkäufers. Da muss er selbst entscheiden, ob er blind OVP verkauft.

Das dürfte doch jedem einleuchten, willst Du etwa ein Neugerät in OVP kaufen, das gar nicht funktioniert? Und der Verkäufer behält einfach schlappe 1000 Euro für zB ein iPhone pro?

Das Gesetz kennt eben keine Unterscheidung zwischen Mangel und Mängelchen. Mangel ist nicht nur der totale Defekt.
 
  • Like
Reaktionen: Mikesch Dauerhaft

Chasper

Pomme Etrangle
Registriert
08.07.17
Beiträge
908
@Balkenende ist zwar jetzt wirklich etwas offtopic, da Du Dich aber in der Materie sehr gut auskennst meine Frage:
Somit könnte olle den Mangel beim Verkäufer (wenns auch ein privater Verkäufer war) einklagen gemäß Gewährleistungsanspruch? Und könnte der VK diesen dann wiederum beim Händler, in diesem Fall O2, einklagen?
Wenn ich als VK aber explizit im Inserat „Privatverkauf, kein Anspruch auf Gewährleistung und Garantie“ zählt das schon als Gewährleistungsausschluss? Immerhin muss das, zumindest in Österreich, bei C2C auch vereinbart werden.
 

olle

Pomme Etrangle
Registriert
11.05.20
Beiträge
896
Also Apple Care plus abschließen und dann das Gerät tauschen lassen geht nicht. Hab extra vorher angerufen, eben weil der Schaden ja schon bekannt ist und ich keine Lust drauf hatte, erst ACP abzuschließen um dann gesagt zu bekommen „machen wir nicht, weil schaden schon vorher bekannt“. Es bleibt am Ende nur die Reparatur und da bin ich wirklich am überlegen ob ich das mache. Ich habe eben Bedenken, dass es nicht mehr so sein wird, wie aus der Fabrik. Lasse ich es nicht machen, dann bleibt es eben so. Irgendwann ist allerdings die Garantie weg und somit auch die kostenfreie Reparaturmöglichkeit.
 

mainzer999

Sternapfel
Registriert
24.08.09
Beiträge
4.960
Also Apple Care plus abschließen und dann das Gerät tauschen lassen geht nicht. Hab extra vorher angerufen, eben weil der Schaden ja schon bekannt ist und ich keine Lust drauf hatte, erst ACP abzuschließen um dann gesagt zu bekommen „machen wir nicht, weil schaden schon vorher bekannt“. Es bleibt am Ende nur die Reparatur und da bin ich wirklich am überlegen ob ich das mache. Ich habe eben Bedenken, dass es nicht mehr so sein wird, wie aus der Fabrik. Lasse ich es nicht machen, dann bleibt es eben so. Irgendwann ist allerdings die Garantie weg und somit auch die kostenfreie Reparaturmöglichkeit.
Und wenn du es, wegen dem Mangel an den Verkäufer zurück gibst?
 

olle

Pomme Etrangle
Registriert
11.05.20
Beiträge
896
Das geht ja nicht, da dieser einige hundert Kilometer entfernt ist. Es wurde via Kleinanzeigen gekauft. Zwar persönlich aber die Distanz bleibt trotzdem. Demnach ist das leider keine Option.
Ich will ja nicht das Haar in der Suppe suchen, aber auch bei der Weitwinkelkmera (die obere) ist ein kleines Staubkorn unterm Glas zu sehen (rot markiert). Da hat die Qualitätskontrolle aber gänzlich versagt.
Dazu nochmal ein Bild von dem Staubfussel. Im direkten Sonnenlicht sieht’s schon fast wie ein kleines, feines Haar aus.
 

Anhänge

  • 7C7882DA-D806-4FB9-A995-19C4E140643F.jpeg
    7C7882DA-D806-4FB9-A995-19C4E140643F.jpeg
    424,3 KB · Aufrufe: 55
  • 521615B7-AED5-4717-ABD8-952BD275ED03.jpeg
    521615B7-AED5-4717-ABD8-952BD275ED03.jpeg
    638,3 KB · Aufrufe: 55
Zuletzt bearbeitet:

Janelle

Starking
Registriert
21.09.18
Beiträge
221
könnte olle den Mangel beim Verkäufer (wenns auch ein privater Verkäufer war) einklagen gemäß Gewährleistungsanspruch?
Wir warten zwar auf die Antwort von @Balkenende, aber ich gebe mal einen Tipp ab: Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat, ist er in der Haftung.

Muster für gerichtsfeste Ausschlussklauseln gibt es hier.

@olle: Hat dein Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen?


Und könnte der VK diesen dann wiederum beim Händler, in diesem Fall O2, einklagen?
Mein Tipp ist Ja. Und O2 könnte dann Apple in Regress nehmen können (wenn sie es direkt bei Apple gekauft haben, und nicht auf anderen dunklen Wegen, um die Marge etwas zu erhöhen).

Wenn ich als VK aber explizit im Inserat „Privatverkauf, kein Anspruch auf Gewährleistung und Garantie“ zählt das schon als Gewährleistungsausschluss? Immerhin muss das, zumindest in Österreich, bei C2C auch vereinbart werden.
Laut den Juristen von Stiftung Warentest müsste er schreiben, dass er die Sachmangelhaftung ausschließt. Wenn er mehrfach neue Smartphones verkauft, kann er die Mängelhaftung nur noch auf 1 Jahr begrenzen, kann sie aber nicht ausschließen. Und um sicher zu gehen, muss er noch anfügen, dass die Schadensersatzhaftung wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und wegen grob fahrlässiger u/o vorsätzlicher Verletzung seiner Verkäuferpflichten von dem Ausschluss unberührt bleibt.
So weit ich die Stiftung Warentest Juristen verstanden habe, ist er dann aus der Sache raus.
 

LeoBerlin

Herrenhut
Registriert
28.04.15
Beiträge
2.298

Ich habe eben Bedenken, dass es nicht mehr so sein wird, wie aus der Fabrik.
Na hoffentlich, denn aus der Fabrik kam es offensichtlich mangelhaft. Was soll passieren? Wasserdicht ist es trotzdem, optisch einwandfrei wird es auch sein, alles wird funktionieren, ist nichts mechanisches verbaut. Und du hast ja trotzdem Garantie. Nicht mehr wegen des Fussels, aber der ist ja dann weg.
 

Janelle

Starking
Registriert
21.09.18
Beiträge
221
auch bei der Weitwinkelkmera (die obere) ist ein kleines Staubkorn unterm Glas zu sehen (rot markiert). Da hat die Qualitätskontrolle aber gänzlich versagt.
Dazu nochmal ein Bild von dem Staubfussel. Im direkten Sonnenlicht sieht’s schon fast wie ein kleines, feines Haar aus.
Ich möchte ja nicht unken, aber woher weißt du, dass das Gerät wirklich original verschweißt war? Habe mal gelesen, dass mittlerweile jeder Straßenhändler in der Lage ist, Kartons "original" zu verschweißen...