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[Sammelthread] Alle iPhone 12 Modelle - Erfahrungen, Fragen und sonstiger Austausch.

Sranna

Champagner Reinette
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Dann würde ich O2 online ansprechen. Die sind zuständig für den Gewährleistungsfall.

Nur ist Gewährleistung bei Weiterverkauf nicht übertragbar.
Anspruch hätte nur der ursprüngliche Käufer, der mit O2 den Kaufvertrag hat.

Apple als Hersteller wiederum, kann für sich die wirtschaftlichste Variante wählen und das ist die Reparatur.
 

ottomane

Golden Noble
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Sorry, ist ja Weiterverkauf. Könnte höchstens der Verkäufer ggf. noch in Anspruch nehmen.
 

AndaleR

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Bei solchen Aussagen könnte ich ... !

Wenn es sich um ein Neugerät handelt - und ein Beleg dafür vorhanden ist - dann hat man ja schon auch Ansprüche im Falle eines Mangels. Und der Anspruch ist doch nicht nichtig, nur weil jemand ein Neugerät weiterverkauft hat.

Oder sollte ich mich da jetzt so sehr täuschen?

EDIT: Irgendwie kam der Beitrag von @Sranna nicht bei mir an... Dann lag ich wohl falsch... Aber Google kam dann doch auch zum Ergebnis, dass die Herstellergarantie mit Unterlagen an den neuen Käufer übertragen wird. Somit - im Fall eines ungeöffneten Original-Geräts - doch ein Fall für Apple. Mal schauen, was Gravis sagen wird.
 

Janelle

Starking
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Ein Rechtsanwalt für IT-Recht sagt:
"Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?
Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen."


Also wenn dein Verkäufer mitspielt, könntest du (bzw. er für dich) vielleicht doch noch etwas bei O2 online erreichen.
 

olle

Pomme Etrangle
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Sorry, ist ja Weiterverkauf. Könnte höchstens der Verkäufer ggf. noch in Anspruch nehmen.
Die Geschichte des Kaufs gestaltet sich etwas schwierig. Um es kurz zu machen, Zwischen dem Verkäufer und mir sind es ein paar hundert Kilometer. Ist also nicht gleich um die Ecke. Sonst würde ich bei dem nochmal vorbeifahren.
Der Herr im O2 Laden meinte, dass der Verkäufer es bei O2 reklamieren könnte. Dann würde er aber auch das Geld dafür zurückbekommen, insofern er etwas dafür bezahlt hat. Wovon der Herr im O2 Laden ausgeht. Danach müsste der Verkäufer bei O2 wieder ein Gerät anfordern.
Im schlimmsten Fall würde er das nicht tun, hätte somit die Rückzahlung von O2 und mein Geld und ich stehe ohne nichts da. Viel zu riskant und kommt demnach nicht in Frage.
Unabhängig davon steht auf dem Lieferschein der 16.8. Somit sind heute die 14 Tage Rückgaberecht (oder wie es heißt) vorbei.
 

olle

Pomme Etrangle
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Ja, eben voll ärgerlich. Da freut man sich ein Schnäppchen gemacht zu haben und dann sowas.
Aber lasst uns mal zu eigentlichen Thema dieses Threads zurückkommen. Ein Update wie‘s bei Gravis war, geb ich aber noch.

Btw: hab mich übrigens immer noch nicht zwischen 12 Pro und 12 Pro Max entschieden bzw. entscheiden können 😫😂
 

Mikesch Dauerhaft

Angelner Borsdorfer
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Bei O2 sind die Gerätebeigaben immer Abzahlungsgeräte. Deswegen schließt man bei denen 2 Verträge ab, zum einen den Mobilfunkvertrag und eine Ratenzahlungsvereinbarung für die Hardware. Und im Kleingedruckten steht, dass das Gerät erst Eigentum des Vertragnehmers ist, wenn das Handy "abbezahlt" wurde. Im Grunde genommen darf dieser die Hardware gar nicht verkaufen!!



Ich weiß, das machen alle so und es wird von O2 auch stillschweigend toleriert (was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß). Problematisch könnte es jedoch werden, wenn der Vertragsnehmer die Raten für das Handy nicht mehr bezahlt..................

Aus dem Grund würde ich niemals ein so teures Gerät aus einem O2 Vertragsabschluß kaufen.

Etwas anderes ist übrigens teilweise bei den Mediamarkt Deals die O2 Verträge beinhalten , denn hier werden die Geräte oft voḿ MM beigegeben, quasi als Geschenk. Aber das sind dann mit Sicherheit keine 1000 Euro Iphones.
 
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olle

Pomme Etrangle
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Mal was anderes: Ich habe heute morgen bei 93% das iPhone 12 Pro vom Netzteil getrennt und ab da die Bildschirm Ein Zeiten zusammengerechnet. Ich komme auf 4h 23min und habe nun noch genau 50% Akku. Ist an sich ja erfreulich aber ist es auch realistisch, da so zusammenzurechnen?
Am meisten wurden dabei Safari, WhatsApp, Telefon genutzt.
 

AndaleR

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@olle Gerade für solche Akku-Fragen gibt hier im Forum einen ewig langen Thread.
 

Sranna

Champagner Reinette
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Ok, sorry. Der Thread heißt ja Erfahrungen, Fragen, sonstiger Austausch. Dachte da gehören Erfahrungen und Fragen zum Akku auch dazu.

Eigentlich sehe ich das auch so. Man kann schließlich das iPhone nicht getrennt vom Akku bewerten, es ist ja eine Einheit.
Allerdings gibt es einige Mitstreiter, die vom Thema Akku (oder PWM) derart genervt sind und die Zwischenfragen unübersichtlich finden, dass es für die Akkudiskussion einen weiteren Thread gibt - was ich z.B. viel unübersichtlicher finde. 😉
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Das liegt daran, dass PWM und Akku sehr subjektive Bereiche sind.

Akku noch viel mehr, da es Millionen von Nutzungskombinationen und -szenarien gibt, die da eine Rolle spielen.
 
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olle

Pomme Etrangle
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Kurzes Update zu der Staubfusselgeschichte: Ich war heute früh bei Gravis. Da wurde mir auch bloß eine Reparatur angeboten. Anders wäre es, wenn ich das Gerät dort gekauft hätte. Dann hätten sie es wohl getauscht. Jedenfalls hab ich die Reparatur abgelehnt.
Da denkt man, man kauft ein neues, versiegeltes iPhone und ist damit auf der halbwegs sicheren Seite und dann so ein Mist.
 

LeoBerlin

Herrenhut
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Was ist so schlimm an der Reparatur? Die werden das schon fachgerecht machen.
 

Umbi2911

Angelner Borsdorfer
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Im Prinzip nicht, aber bei einem neuen noch versiegelten würde es mich stören
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Die ganze Diskussion läuft schon vom Ansatz falsch.

Auch beim Privatkauf habe ich ohne wenn und aber einen Anspruch auf ein neues iPhone, das mangelfrei ist, es sei denn, ein konkreter Mangel, der bei Übergabe schon vorhanden ist, ist vorher ausgeschlossen worden. Das ist hier nicht der Fall.

Ein etwaiger Ausschluss der Gewährleistung, den ein Verbraucher vereinbaren darf, bezieht sich nur auf Mängel, die nach Übergabe auftreten.

Wenn die neue Kaufsache bei Übergabe einen Mangel aufweist, und das ist bei einem Haar oder Fussel unter der Linse zwingend so, kann der Käufer seine Rechte beim Verkäufer geltend machen. Kommt er dem nicht nach, notfalls Rücktritt.

Damit wäre das Problem gelöst. Anderes ohne Mangel kaufen.
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Wärst du ja auch, wenn es kein Privatkauf gewesen wäre...

Das ist aus vorgenannten Gründen falsch, was Gewährleistung betrifft.

Ein richtiger Punkt insoweit ist aber, dass hier ein Gerät unter Eigentumsvorbehalt einfach weiter veräußert wurde.

Auch wenn O2 meist kulant damit umgeht, wäre das sogar ein Rechtsmangel, der einen ohnehin dazu bewegen sollte, das Ding zurück zu geben.

Insoweit wiederum hast Du sogar sehr recht.

Edit

Typos korrigiert. Balkenende braucht seinen Espresso.
 
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