Bin ich hier alleine mit der Meinung dass diese Diskussion absolut sinnbefreit zu sein scheint?
Kein Fachmann, keine klare Aussage, keine schlüssige Theorie, keine rechtliche Basis, nicht mal eine einwandfreie Hypothese.
Was ich zu Hause in meinem Keller mit meinem Equipment mache ist komplett mir selbst überlassen. Wenn ich ein Technoremix von einem aktuellen Popsong mache und diesen jeden Tag bis zur geistigen Vergasung höre, dann habe ich sein Urheberrecht der Verwendung gebrochen weil ich es ohne das Einverständnis des Urhebers verändert habe. Aber trotzdem geht das den Urheber einen feuchten Haufen an, wie oft und in welchem Umfang ich das mache.
Es gibt nur EINE Einschränkung, ich vertreibe es oder verkaufe es sogar unter meinem Namen.
Da der Jailbreak nicht in Form von weitergegebenen Firmwares verbreitet wird sonder nur in Form von Mod-Programmen liegt hier keine Urheberrechtsverletztung vor. Sonst müsste jedes A/V-Schnittprogramm verboten sein. Damit kann man nämlich auch urheberrechtlich geschütztes Material verändern, entgegen der Vorstellungen des Urhebers. Jeder iPhonebenutzer hat die Software rechtmässig erworben. Bis auf einige Update-Hacker für den Touch hat jeder für die Software gezahlt, was er damit im Privaten macht, ist seine Sache. Das Urheberrecht greift nur bei der kommerziellen Vermarktung des veränderten Produktes.
Und ich bin auch nicht vom Fach, ich kenne mich hobbymässig ganz gut mit dem Urheberrecht von Musik aus, but that´s all.
Es Grüßt,
die Eva