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5 Jahre Haftstrafe für iPhone Jailbreak?

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Ja natürlich. /etc/hosts enthält ja auch keinen Programmcode. Bei den Init-Scripts sieht die Sachlage da zwar etwas anders aus, aber die sind ja auch lizenztechnisch durch GPL ö.ä. eh "offen".

Ansonsten sind UrhG§ 69c 2. i.V.m. UrhG § 69d (1) interessant:

Auf § 69 Urhg bin ich bewusst nicht eingegangen. Customizing fällt laut der mir bekannten Rechtsprechung NICHT unter § 69c, wird aber auch nicht durch § 69d abgedeckt. Daher schwierig und im Ermessen des Gerichts. In den mir bekannten Fällen hat das Gericht Zugunsten der Nutzer einer Software entschieden und gegen den Urheber.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Meiner Meinung (die Betonung liegt aber ausdrücklich auf "meiner") nach fällt aber das Verändern von Binärcodes nicht unter Customizing, da es sich nicht um eine gewöhnliche Konfiguration oder eine gewollte Erweiterung über Schnittstellen handelt.
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Meiner Meinung (die Betonung liegt aber ausdrücklich auf "meiner") nach fällt aber das Verändern von Binärcodes nicht unter Customizing, da es sich nicht um eine gewöhnliche Konfiguration oder eine gewollte Erweiterung über Schnittstellen handelt.

Das sehe ich auch so. Das VERÄNDERN von Binärcodes nicht, aber das Hinzufügen, Löschen und Deaktivieren von (Binär)Code ist Customizing. Und ich gehe davon aus, dass beim Herstellen einer Custom-Restore Imagedatei mit dem Pwnge-Tool genau das passiert. Und diese Annahme treffe ich nach Treu und Glauben ;)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Was ist denn Deiner Meinung nach dann ein Verändern des Binärcodes?
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Was ist denn Deiner Meinung nach dann ein Verändern des Binärcodes?

Ein Binärcode wird verändert, wenn man z.B. den Code (Code! nicht Parameter) mit Hilfe eines Resourceneditors (Resedit) manipuliert, oder wenn man den Code decompiliert, umprogrammiert und erneut compiliert.

Dagegen ist das Erstellen von neuem Code, mit dem man alten Code ersetzt, keine Veränderung in Sinne des Gesetzes.

Der Unterschied wird im Ergebnis aber schwer nachzuweisen sein und die Nachweispflicht liegt beim Kläger.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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wenn man den Code decompiliert, umprogrammiert und erneut compiliert. [...]
Dagegen ist das Erstellen von neuem Code, mit dem man alten Code ersetzt, keine Veränderung in Sinne des Gesetzes.
Wo ist denn da jetzt der große Unterschied? Wenn man auf Assemblerebene arbeitet, dann sind Aussagen gleichbedeutend.
 

Lundy

Kaiser Wilhelm
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Schaut euch doch bitte mal das hier an:
http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/Urheberrecht1_Computerprogramme.html

Mein Fazit daher:
1. Das iphone OS ist urheberrechtlich geschützt.
2. Der Jailbreak ist eine Veränderung und kein Customizing (Zitat: "Keine Bearbeitung stellt das reine Customizing dar, wenn hierbei lediglich im Programm bereits vorhandene Einstellungsmöglichkeiten (Parametrisierung) genutzt werden."). Sollte aber eigentlich schon vorher klar gewesen sein.
3. Was ich zuhause mach, erfährt sowieso niemand bei Apple, daher werd ich soviel an meinem iphone rumpfuschen wie ich will und mich über die vielen Zusatzfeatures freuen!
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Schaut euch doch bitte mal das hier an:
http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/Urheberrecht1_Computerprogramme.html

Mein Fazit daher:
1. Das iphone OS ist urheberrechtlich geschützt.
2. Der Jailbreak ist eine Veränderung und kein Customizing (Zitat: "Keine Bearbeitung stellt das reine Customizing dar, wenn hierbei lediglich im Programm bereits vorhandene Einstellungsmöglichkeiten (Parametrisierung) genutzt werden."). Sollte aber eigentlich schon vorher klar gewesen sein.
3. Was ich zuhause mach, erfährt sowieso niemand bei Apple, daher werd ich soviel an meinem iphone rumpfuschen wie ich will und mich über die vielen Zusatzfeatures freuen!

Das ist ein bisschen am Thema vorbei, weil niemand in Frage stellt, ob das iPhone OS insgesamt ein geschütztes Werk darstellt. Natürlich ist dieses gegen Nachahmung und illegales Kopieren urheberrechtlich geschützt. Es geht hier vielmehr um die Frage, ob ein Jailbreak eine Veränderung im Sinne des Gesetzes § 39 Absatz 2 ist. Und ich meine, dass dies zutrifft und dafür keine Zustimmung des Urhebers notwendig ist.

Ob ein Jailbreak nun eine Bearbeitung im Sinne von § 69c ist, oder nur ein Customizing, kann von uns hier niemand abschließend klären, das muss die Rechtsprechung ergeben. Aber aus meiner bisherigen Erfahrung heraus, würde ich aufgrund vergleichbarer Fälle dazu tendieren, dass Apple KEINE Bearbeitung, Veränderung und keinen Schaden nachweisen kann, denn das Dateisystem ist ja schon vorhanden und wird nicht neu programmiert. Und die Nutzung des Dateisystems ist das Wesensmerkmal vom Jailbreak.
 

Lundy

Kaiser Wilhelm
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Ich würde es nicht mehr unter reines Customizing subsumieren, denn unter Customizing verstehe ich lediglich die Anpassung mittels dem Programm immanter Funktionen/Parameter.

Interessant in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme Apples vor dem US Copyright Office gestern (Download: http://www.copyright.gov/1201/2008/responses/apple-inc-31.pdf )

Die wichtige Passage:
"Current jailbreak techniques now in widespread use utilize unauthorized modifications to
the copyrighted bootloader and OS, resulting in infringement of the copyrights in those
programs. For example, the current most popular jailbreaking software for the iPhone,
PwnageTool (cited by EFF in its submission), causes a modified bootloader and OS to be
installed in the iPhone, resulting in infringement of Apple’s reproduction and derivative works
rights. Specifically, in the spring of 2008, hackers were able to determine how to circumvent the
secure ROM in the iPhone and falsely sign the bootloader. Using such knowledge, a falsely
signed modified version of Apple’s bootloader was created that will fool the secure ROM into
loading it, thereby circumventing the TPM implemented by the secure ROM. PwnageTool
directly modifies a copy of the bootloader and loads it onto the iPhone. The modified bootloader
is configured so that it does not perform the authentication check of the OS, and it therefore
loads a modified version of Apple’s OS that is not signed, thereby circumventing the TPM
implemented by the bootloader. The modified OS, in turn, is configured so that it does not
perform authentication checks on application programs loaded onto the iPhone, thereby
jailbreaking the device. In sum, PwnageTool circumvents every link of Apple’s “chain of trust”
TPMs in the iPhone. More generally, as the EFF submission admits, “decryption and
modification of the iPhone firmware appears to be necessary for any jailbreak technique to
succeed on a persistent basis.”32

Jailbreaking therefore involves infringing uses of the bootloader and OS, the copyrighted
works that are protected by the TPMs being circumvented. Unauthorized derivative versions of
the bootloader and OS have been created. Copies of those infringing works have been stored on
web sites, and infringing reproductions of those works are created each time they are
downloaded through Pwnage Tool and loaded onto the iPhone.33 In addition, as discussed in
Section II.B.2 above, the jailbroken OS enables pirated copies of Apple copyrighted content and
other third party content such as games and applications to play on the iPhone, resulting in
further infringing uses of copyrighted works and diminished incentive to create those works in
the first place."
Ich glaube, soweit in den Bootloader eingegriffen wird, kann niemand mehr von Customizing sprechen
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Ich würde es nicht mehr unter reines Customizing subsumieren, denn unter Customizing verstehe ich lediglich die Anpassung mittels dem Programm immanter Funktionen/Parameter.

Interessant in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme Apples vor dem US Copyright Office gestern (Download: http://www.copyright.gov/1201/2008/responses/apple-inc-31.pdf )

Die wichtige Passage:
Ich glaube, soweit in den Bootloader eingegriffen wird, kann niemand mehr von Customizing sprechen

1) US-Recht ungleich DE-Recht und EU-Recht

2) Ob ein Jailbreak eine Veränderung im Sinne des Gesetzes § 39 Absatz 2 ist, steht in keinem Gesetz sondern würde per Rechtsprechung geklärt. Daher können wir das nicht abschließend klären. Und solange es kein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt, würde ich mir erst mal keine weiteren Gedanken machen und so weiter machen wie bisher.

3) Da es Auslegungssache ist, macht es keinen Sinn, darüber hier weiter zu diskutieren.
 

fabischm

Zabergäurenette
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Wenn Apple einen großen Teil seiner iPhone-Community verlieren will, dann sollen die sowas ruhig durchsetzen!
Sind die eigentlich blöd?
 

micki

Halberstädter Jungfernapfel
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Wenn Apple einen großen Teil seiner iPhone-Community verlieren will, dann sollen die sowas ruhig durchsetzen!
Sind die eigentlich blöd?

glaubst Du wirklich das Apple sich darum schert jailbreaker zu verlieren?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich glaube kaum, dass die Jailbreaker momentan einen großen Teil der iPhone-Community bilden.
 

Lundy

Kaiser Wilhelm
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/signed. Warten wir also mal ab.

Da können wir aber lange warten.

Es ist mir in Deutschland bisher niemand bekannt, der kommerziell jailbreaked iphones vertreibt, daher würde ich mal schätzen, dass das nie vor Gericht landen wird.

Und zu der von mir oben geposteten Stellungnahme Apples nochmal:
(das wäre ja auch wieder back-to-topic)
In den USA führen die da ja eine ähnliche Diskussion wie wir hier gerade, nämlich in wieweit der Jailbreak schon unter den Digital Millenium Copyright Act oder eine seiner Ausnahmen fällt oder ob es eine neue Ausnahme geben soll.
Die Argumente (verändern/ wie tief ist der Eingriff ins OS/Eigengebrauch, etc.) sind sehr sehr ähnlich. Insofern ist die Stellungnahme durchaus lesenswert, auch wenn man natürlich nicht in jedem Punkt mit Apple übereinstimmen muss. Die Gegenseite hat genause stichhaltige Argumente für sich...
Alles in Allem eine sehr spannende Geschichte.
 

gregor

Reinette de Champagne
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Hm, komisch: in meinem Bekanntenkreis haben 4 Leute ein iPhone, und alle 4 haben's gejailbreaked - und zwar nicht wegen des Unlocks, sondern wegen der Programme, die's im Appstore leider nicht gibt.

Ist zwar jetzt nicht repraesentativ, aber immerhin.

Wenn Apple halt meint, die Leute noch weiter gaengeln zu muessen, als sie es ohnehin schon tun:

Andere Hersteller ziehen ja mittlerweile langsam nach, und ich bin mal auf die Android-Teile im naechsten Jahr gespannt.

Die Programmierumgebung gefaellt mir jedenfalls um Laengen besser als die des iPhones - ich sag nur Objective C...

Aber jeder-wie-er's-mag-Gruss

Gregor
 

nn3212

Starking
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Wo entsteht Apple denn überhaupt ein Schaden, wenn ich mein Iphone oder meien Ipod touch jailbreaken würde? Ich hab das Gerät doch genauso gekauft wie alle anderen und bringe Apple damit den gleichen Gewinn ein..

Das würde mich aber auch interessieren, der einzige der schaden nimmt sind die vertreiber der spiele, apps etc
 

Lundy

Kaiser Wilhelm
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Das würde mich aber auch interessieren, der einzige der schaden nimmt sind die vertreiber der spiele, apps etc

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Beim Urheberrecht kommt es nicht notwendigerweise auf einen Schaden an, der Schutzzweck ist ein anderer: So soll auch der Schöpfer und seine Beziehungen zum Werk (Urheberpersönlichkeitesrecht) und nicht nur das Verwertungsrecht geschützt werden. Wir honorieren also den Erfindergeist und das kreative Schaffen eines Einzelnen.