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Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend. Näheres könnt Ihr hier nachlesen:
AGB-Änderung
Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet -
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... die Hardware gehört dem User ... und dort verändert Aplle doch auch nichts nach dem Kauf durch Updates ...
Du kannst ja mal probieren, Dein iPhone ohne Apple-Software zu gebrauchen, vielleicht findest Du ja irgendwo OpenSource ...
Die Drosselung der Prozessorleistung ist doch keine Veränderung der Harware. Apple hat doch keinen anderen Prozessor eingebaut ... Hardware ist das, was Du nach dem Kauf aus der Verpackung holst ...
Du willst also Fehler und Sicherheitslücken behalten und wenn daraufhin jemand deine Daten entwendet oder zerstört, wirst du dein Eigenverschulden akzeptieren, weil du ja der automatischen Fehlerbehebung widersprochen hast?
Genauso ist das.
Kern des ganzen ist, dass UNGEFRAGT Sachen installiert / aktualisiert werden ohne klare Transparenz, um was es sich da handelt.
Die Entscheidung sollte der User selbst treffen können.
Die Drosselung der Prozessorleistung ist doch keine Veränderung der Harware. Apple hat doch keinen anderen Prozessor eingebaut ... Hardware ist das, was Du nach dem Kauf aus der Verpackung holst ...
Ähm ist es eben doch.
Die Software wurde so verändert, dass die Hardware anderes arbeitet.
Nämlich zu meinem Nachteil wurden Änderungen an meinem Eigentum vorgenommen.
Das schöne Beispiel Auto.
Bei denen läuft ja nichts mehr ohne Software.
Kaufst dir ein schönes Teil mit 250PS.
Fährst in die Werkstatt zum Software Update des Steuergerätes.
Plötzlich hast du nur noch 100PS.
Weil der Hersteller meint, es wäre sicherer für dich. [emoji6]
Dies wurde doch aber mit einem Update freigeschaltet welches man manuell installieren musste.
Das hat Apple nicht einfach so installiert ohne das ich hätte verhindern können.
Das schöne Beispiel Auto.
Bei denen läuft ja nichts mehr ohne Software.
Kaufst dir ein schönes Teil mit 250PS.
Fährst in die Werkstatt zum Software Update des Steuergerätes.
Plötzlich hast du nur noch 100PS.
Schlechtes Beispiel.
Hier wird doch gerade die ganze Zeit darüber diskutiert das Apple nicht wenn man das "Auto" in die Werkstatt bringt Änderungen vornimmt sondern heimlich Nachts wenn man davon nicht mit bekommt.
Schlechtes Beispiel.
Hier wird doch gerade die ganze Zeit darüber diskutiert das Apple nicht wenn man das "Auto" in die Werkstatt bringt Änderungen vornimmt sondern heimlich Nachts wenn man davon nicht mit bekommt.
Kaufst dir ein schönes Teil mit 250PS.
Fährst in die Werkstatt zum Software Update des Steuergerätes.
Plötzlich hast du nur noch 100PS.
Weil der Hersteller meint, es wäre sicherer für dich.
richtig würden die empfinden:
Du hast Dir ein schönes Teil mit 250 PS gekauft, bei dem sich herausgestellt hat, dass er nicht stabil mit 250 PS fährt, sondern ständig und absichtlich mit Vollgas gegen zufällig herumstehende Wände fährt und außerdem dabei zu brennen anfangen kann.
Beim Werkstattbesuch wird die Motorleistung auf 100PS heruntergedreht - und auch nur, wenn der Motor eine bestimmte Einspritzpumpe hat (=Akku). Damit lässt sich das Auto bedenkenlos fahren und die Brandgefahr ist auch beseitigt.
Der Punkt wäre vielleicht noch, dass die richtige Lösung halt nicht das Softwareupdate, sondern der Austausch der falsch produzierten Einspritzpumpe gewesen wäre, aber you get the point.
Und wenn etwas nicht rechtens ist, dann verstößt es gegen geltendes Recht
Gut, jetzt mögen mich vielleicht die Rechtsexpertinnen und -Experten wegen meines Hochmuts strafen, weil es vielleicht doch einen haarfeinen Unterschied in der Wortbedeutung geben mag, aber bis es soweit ist, behaupte ich, dass es genau das selbe ist.
Sorry, aber du drehst hier gerade den Wortsinn im Mund rum.
Die Argumentatian ist folgende:
User1: "Es muss rechtens sein, weil es in Apples AGB steht"
User2: "Nur weil es Apple da rein schreibt ist das kein Beweis dafür, dass das auch rechtens ist" @Hundoggo: " Kann garnicht sein. AGB sind immer rechtens! @User2 du hast gerade behaputet Apple's AGB wären nicht rechtnes. Beweise mir bitte das Apple's AGB gegen geltendes Recht verstossen.!"
Sorry. 1. kann das der user erst, wenn er gegen Apple in einem Gerichtsprozess gewonnen hat.
2. Hat User 1 ( @Blurryface ) das nie behauptet. Der User hat zum Nachdenken auf die total unreflektierte Aussage von User1 angeregt.
So. Und jetzt, einfach mal durchatmen.! @Blurryface hat recht!
Nur weil etwas in irgendwelchen AGB's steht, müssen diese noch lange nicht rechtens sein!!
Das ist so! Oder gibt es ein Gesetz was sagt das alles was in AGB's steht unumstösslich rechtens ist? Eben!
Da du immer Beweise willst. DAS ist leicht.
Es gibt einige Urteile des BGH und diverser anderer Gerichte wo diverse AGB's oder teile daraus kassiert wurden.
Und da hat bestimmt vorher auch ein Schlaule gesagt: "Naja, wenn XY das in den AGB stehen hat, muss es ja richtig sein."
Sorry, DAS ist einfach naiv
Und nein, ich habe nicht gesagt dass Apples AGB rechtswidrig sind.
Der BGH hat die Sparkassen verdonnert, ihre AGB klarer zu formulieren. Die in den meisten Sparkassen-AGB enthaltene Kündigungsklausel ist unklar formuliert, intransparent und daher unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat ihre weitere Verwendung untersagt. Banken, Sparkassen und ihre AGB - ...
Der BGH erachtet eine verbreitete Klausel zum Betretungsrecht des Architekten wegen Verstoßes gegen die AGB-Regeln als unwirksam: Wie kann das Betretungsrecht in Verträgen nunmehr formuliert werden?... - Urteile und aktuelle Rechtsprechung für Architekten.
Dass Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung auf die Adress-Sammlungen seiner Nutzer zugreift und ihre Daten zu Werbezwecken weiterverarbeitet, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin an diesem Dienstag entschieden.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Abwehrklauseln in den Vergabeunterlagen einem Ausschluss von Angeboten mit abweichend gestellten Vertragsbedingungen grundsätzlich entgegenstehen (BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 – X ZR 86/17). Bei Abwehrklauseln handelt es sich um Vertragsbestimmungen, die...
www.bho-legal.com
Ach herrie, Banken! Vodafone! Facebook! Alles keine kleine Klitschen. Deren Rechtsabteilungen KÖNNEN, wollen, und dürfen doch keine Fehler machen! Unfassbar, dass da die AGB's doch nicht ganz so rechtens waren?
Kann man sich ja garnicht vorstellen. Mensch...
*ironie aus*
PS:
Ich ganz persönlich habe kein Problem mit den Updates von Apple.
Auch wurde mir 16.1.1. nicht einfach so installiert. Ich habe es heute morgen tatsächlich händisch angstossen.
Nicht dass mir hier noch was unterstellt wird....
Auch teile ich die Empörung vieler und auch gerad von @Blurryface genau nicht.
Jedoch ist die AGB Argumentation der Kritiker exakt richtig. Und nein, weder ich noch @Blurryface haben behauptet das Apple gegen geltendes recht verstösst.
Ich finde Apples Update-Politik sehr löblich.
Auch wenn ich mittlerweile wie @Papa_Baer Updates erst ab X.2 installiere, und wenn doch früher, dann nur wenn es halt nicht anders geht (im Fall von IOS 16 ist es der Kauf einer AppleWatch Ultra gewesen)...
So ganz verstehe ich die Problematik nicht. Apple ändert an Euren Einstellungen doch nur etwas im Rahmen von FW-Updates. Oder machen sie es auch so im Hintergrund? Und niemand ist gezwungen, sein Gerät upzudaten. Lasst es doch einfach so, wie es ist. Dann müsst ihr halt mit den Nachteilen leben.
Zu den AGB. Die müsst ihr in der Regel bestätigen. Damit wird dann aus einer einseitigen Willenserklärung seitens des Anbieters zwei übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragspartner, die Grundlage für das Zustandekommen des Vertrags sind. In der Regel schützen sich die Anbieter des Vertrags durch eine so genannten salvatorische Klausel, die besagt, dass Bestandteile des Vertrags, die nicht rechtswirksam sind, nicht zu einer Ungültigkeit des gesamten Vertrags führen. Aber wenn ihr den AGB bei einem Firmware-Update nicht zustimmt, dann bekommt ihr das Firmware-Update nicht. Damit bleibt das Gerät aber trotzdem nutzbar - allerdings ggf. mit Einschränkungen.
Aber ja, AGB sind kein Spaß. Man schaue sich dazu nur mal die §§ 305 - 310 BGB an.
So, wie ich das verstehe, ist das aber nur eine Regelung im Rahmen des Updates und keine grundsätzliche. Mir ist jedenfalls bisher noch nie aufgefallen, dass Apple da eine von mir vorgenommene Einstellung oder deinstallierte App plötzlich am nächsten Tag wieder rückgängig gemacht hat.
Dass ich die Sache der automatischen Sicherheitsupdates begrüße, habe ich schon geschrieben. Ich denke diese und die Gegenmeinungen sind klar. Jeder hat seine nachvollziehbaren Gründe und wie so oft gibt es kein richtig oder falsch.
Lasst uns doch jetzt, wenn es möglich ist, die Diskussion mal versachlichen, nachdem die subjektiven Sichtweisen klar sind.
Ohne, dass ich jetzt die rechtlichen Hintergründe kenne, wahrscheinlich ist dies irgendwo allgemein nur im Rahmen irgendeiner Verordnung im Sinne der Funktionssicherheit geregelt.
Aber was ist z.B. mit den Netzbetreiber-Updates? Die kommen doch schon ungefragt und ohne manuelle Eingriffsmöglichkeit des Users.
Ein Smartphone ist ja im Grunde ein Funkgerät und alles was durch die Gegend piepst, ist streng reglementiert.
Möglicherweise muss einem Betreiber/Softwarelizenzgeber sogar rechtlich die Möglichkeit gegeben werden, remote im Notfall auf ein Gerät zugreifen zu können. Und wenn ja, sind diese Fälle explizit geregelt?
Da dies nicht gerade mein Fachgebiet ist und nur dahergesponnen, könnte vielleicht mal ein rechtskundiger User das genauer darstellen.
Auch vielleicht nochmal den Unterschied beim Zugriff auf die eigentümlich erworbene Hardware (was aber klar sein dürfte) und lizenzierter Software, die man zwar im Eigentums-Gerät besitzt, aber kein Eigentümer ist und nur für die Nutzung lizensiert.
Ist das nur für manche nur ein subjektives Gefühl oder wo genau ist rechtlich geregelt (nicht AGB), ob ein Softwareeigentümer auf die von ihm zur Nutzung lizenzierte Software remote zugreifen darf oder nicht.
Hat z.B. der Eigentümer darüber hinaus das Recht, die Lizenz nach der gesetzlichen Frist (Gewährleistung) wieder zu entziehen?
Bisher sehe ich hier nur Meinungen und kein Wissen. Vielleicht sollten wir es versachlichen, dann braucht es auch keinen Streit.
Zum Mietwohnungsvergleich fällt mir ein, dass bei uns natürlich die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich und auch im Grundgesetz geregelt ist, aber es rechtliche Möglichkeiten gibt, dieses Grundrecht auszuhebeln. Ganz klar im Strafrecht und zivilrechtlich auch.
Wie ist es mit der „Unverletzlichkeit“ des Smartphones. Das ist meinem Gefühl nach nirgendwo geregelt, oder?
Auch wenn es reizvoll scheint, aber hier Vergleiche mit irgendwelchen anderen Lebensbereichen zu ziehen, bringt nichts, weil oft vergleichbar erscheinende Situationen rechtlich vollkommen anders geregelt sind.
Lasst uns die Wohnungs-und Autovergleiche vermeiden, das sind nur Scheinargumente und bringen nichts.
Also, rechtliches Butterschmalz bei die Fische bitte!
So, wie ich das verstehe, ist das aber nur eine Regelung im Rahmen des Updates und keine grundsätzliche. Mir ist jedenfalls bisher noch nie aufgefallen, dass Apple da eine von mir vorgenommene Einstellung oder deinstallierte App plötzlich am nächsten Tag wieder rückgängig gemacht hat.
So ganz verstehe ich die Problematik nicht. Apple ändert an Euren Einstellungen doch nur etwas im Rahmen von FW-Updates. Oder machen sie es auch so im Hintergrund? Und niemand ist gezwungen, sein Gerät upzudaten. Lasst es doch einfach so, wie es ist. Dann müsst ihr halt mit den Nachteilen leben.
Zu den AGB. Die müsst ihr in der Regel bestätigen. Damit wird dann aus einer einseitigen Willenserklärung seitens des Anbieters zwei übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragspartner, die Grundlage für das Zustandekommen des Vertrags sind. In der Regel schützen sich die Anbieter des Vertrags durch eine so genannten salvatorische Klausel, die besagt, dass Bestandteile des Vertrags, die nicht rechtswirksam sind, nicht zu einer Ungültigkeit des gesamten Vertrags führen. Aber wenn ihr den AGB bei einem Firmware-Update nicht zustimmt, dann bekommt ihr das Firmware-Update nicht. Damit bleibt das Gerät aber trotzdem nutzbar - allerdings ggf. mit Einschränkungen.
Aber ja, AGB sind kein Spaß. Man schaue sich dazu nur mal die §§ 305 - 310 BGB an.
Part zwei hast du recht. Gerade die salvatorische Klausel ist DAS worauf es ankommt.
PS: bei 16.1.1 musste ich keine neuen AGB's akzeptieren.
Beim Update von 15.x auf 16 schon
Im zivilrechtlichen Kontext noch mal nachgeschärft.
Ist es richtig, dass die AGBs solange für das Anbieter/Kunden-Verhältnis gültig sind, solange sie nicht gänzlich oder in Teilen mittels Rechtsspruch kassiert wurden?
Abgesehen von ganz offensichtlich rechtswidrigen Passagen, die meinetwegen klar gegen geltendes Recht verstoßen. Beispiel...pfff...Apple schreibt vor, dass ich ihnen jeden Tag ein intimes Foto schicke, damit ich iOS nutzen kann.
Sorry für das schreckliche Bild, mir ist aber gerade kein anderes übertriebenes Beispiel für einen ganz klar rechtswidrigen AGB-Inhalt eingefallen...
Die Drosselung der Prozessorleistung ist doch keine Veränderung der Harware. Apple hat doch keinen anderen Prozessor eingebaut ... Hardware ist das, was Du nach dem Kauf aus der Verpackung holst ...
Die Drosselung des Prozessors ist eine Veränderung des Produkts. Wäre ungefähr so, als würdest du eine Waschmaschine mit 1400 Touren kaufen und per Update kann diese nur noch 1200, weil die neue 1600 kann.
Die Drosselung des Prozessors ist eine Veränderung des Produkts. Wäre ungefähr so, als würdest du eine Waschmaschine mit 1400 Touren kaufen und per Update kann diese nur noch 1200, weil die neue 1600 kann.
Das eigentliche Problem damals war tatsächlich weniger der technische Hintergrund der Drosselung, der ist sogar nachvollziehbar.
Es war die unglaubliche Dummheit oder meinetwegen Arroganz von Apple war, dies nicht zu kommunizieren.
Die Funktionalität wurde ja nicht versteckt und es musste klar sein, dass dies bemerkt wird.
So hätte der User vorher die Möglichkeit gehabt, das Update zu vermeiden oder zu entscheiden, den Anbieter zu wechseln.
Dass der User bei Sicherheitsupdates keine Wahl hat, ist für mich vertretbar und nicht mit der Wahl vergleichbar, mit einem schlechteren Akku Performance-Probleme zu bekommen.
Gefühlt waren die Geräte noch zu gut und es musste was nachgeholfen werden, irgendwann kam der Punkt, an dem es halt soweit war, das Apple das Mehr an Qualität gegenüber den anderen auf die Füße gefallen ist.
Wenn du so gute Produkte rausbringst, die USP´s der neuen Geräte viele nicht reizen umzusteigen, muss halt ein wenig nachgeholfen werden.
Wir haben jetzt Mitte November und ich habe live erst ein 14er gesehen, bei einem Bekannten der alle zwei Jahre umsteigt, wegen dem Handyvertrag. Ansonsten noch kein einziges 14 Pro in freier Wildbahn. (Wahrscheinlich sehe ich heute gleich mal 10 davon )
Es wäre mal interessant was passieren würde wenn die Nachfrage nach den neuen Produkten nicht so gut ist und viele bewusst einfach mal 1-2-3 Jahre aussetzen. Bei mir ist es dieses Jahr auch das erste Mal seit dem 4s soweit, dass ich eine Serie aussetze und nächstes Jahr könnte das auch noch mal passieren, ich weiß es jetzt noch nicht. Es ist halt immer eine Frage der Wirtschaftlichkeit, wann fällt der Punkt der Nutzung über den Punkt der Zuzahlung fällt.
Es ist ja aufgrund der Abläufe davon auszugehen, dass es nächstes Jahr die 8er und die X treffen wird bei iOS 17.
Gefühlt waren die Geräte noch zu gut und es musste was nachgeholfen werden, irgendwann kam der Punkt, an dem es halt soweit war, das Apple das Mehr an Qualität gegenüber den anderen auf die Füße gefallen ist.
Es wurden nur Geräte gedrosselt bei denen der Akku in einem Bereich war in dem man ihn tauschen soll.
Hat man ihn getauscht war die Drosselung auch wieder weg.
Die Medien haben daraus aber mal wieder was anderes gemacht.
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