Gerichtsurteil: Amazon Dash Buttons werden verboten

Verlon

Tiefenblüte
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Passt nicht zur aktuellen Rechtsprechung, also wird es als Teufelswerk abgetan und verboten, anstatt das Regelwerk entsprechend zu erweitern.

Der Vorwurf ist haltlos, lies dir mal die Urteilsbegründgung durch.

Durch solche Klagen und Urteile zeigt sich mir auch immer wieder die Inkompetenz bzgl solcher Themen in der Juristenbranche auf. Welcome to #Neuland.

Und es zeigt den reflexartige Beissreflex der technikaffinen Nichtjuristen.
 
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_macminimal

Melrose
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Dir schon aber den Verbraucherschutz wohl nicht und auch den Richtern nicht, irgendwie glaube ich das da auch niemand von Amazon oder jemand anderes Vorort war und erklärt hat wie das ganze genau Funktioniert.

Genau! Alle von dir aufgezählten Beteiligten waren noch nie im Internet. Möglicherweise verschwindet ja die explizite Entscheidungsgrundlage hinter deinem Horizont?
 

Mitglied 105235

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Genau! Alle von dir aufgezählten Beteiligten waren noch nie im Internet. Möglicherweise verschwindet ja die explizite Entscheidungsgrundlage hinter deinem Horizont?
Wenn du mehr darüber weißt immer her damit, aber vermutlich weißt du auch nicht mehr wie wir...

Dazu steht dort in meinen Post das Wort wohl. Was aus diesen Kontext heraus wie eine Vermutung zu deuten ist und nicht wie eine Aussage die auf Fakten beruht.
 

Verlon

Tiefenblüte
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Wenn du mehr darüber weißt immer her damit, aber vermutlich weißt du auch nicht mehr wie wir...

Lies dir doch einfach mal die Urteilsbegründung durch. Vielleicht kannst du dann auch nachvollziehen, warum so geurteilt wurde.
 

kelevra

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Die Urteilsbegründung habe ich gelesen und soweit auch verstanden. Der Kunde schließt durch Drücken des Buttons einen Vertrag ab, über dessen Konditionen, etwa dem Preis, er erst im Nachinein informiert wird.

Und genau deswegen räumt einem Amazon ja das Recht ein, das bestellte Produkt kommentarlos zurückzusenden. Ich verstehe da das Problem, dass die Art und Weise, wie der Dash Button funktioniert eigentlich nicht vereinbar ist mit den gesetzlichen Bestimmungen. Andererseits hat kein Hahn danach gekräht und keiner hat sich benachteiligt gefühlt.

Meiner Meinung nach hat die Verbraucherschutzzentrale lediglich leichte Beute gewittert um sich medial zu präsentieren.
 

_macminimal

Melrose
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Die Urteilsbegründung habe ich gelesen und soweit auch verstanden. Der Kunde schließt durch Drücken des Buttons einen Vertrag ab, über dessen Konditionen, etwa dem Preis, er erst im Nachinein informiert wird.

Und genau deswegen räumt einem Amazon ja das Recht ein, das bestellte Produkt kommentarlos zurückzusenden. Ich verstehe da das Problem, dass die Art und Weise, wie der Dash Button funktioniert eigentlich nicht vereinbar ist mit den gesetzlichen Bestimmungen. Andererseits hat kein Hahn danach gekräht und keiner hat sich benachteiligt gefühlt.

Meiner Meinung nach hat die Verbraucherschutzzentrale lediglich leichte Beute gewittert um sich medial zu präsentieren.

Wenn alle künftig zu erwartenden Derivate dieser Vorlage die selben verbraucherschützenden Mechanismen beinhalten, bzw. es konkrete Regeln für derartige digitale Konzepte gibt, wird/Würde sicher anders geurteilt. Dies ist aktuell offenbar nicht sichergestellt und wird daher durch ein Komplettverbot zunächst ausgebremst.
 

Verlon

Tiefenblüte
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Und genau deswegen räumt einem Amazon ja das Recht ein, das bestellte Produkt kommentarlos zurückzusenden.
das ergibt sich schon aus dem Fernabsatzgesetz und ändert nichts an der Problematik.

Ich verstehe da das Problem, dass die Art und Weise, wie der Dash Button funktioniert eigentlich nicht vereinbar ist mit den gesetzlichen Bestimmungen. Andererseits hat kein Hahn danach gekräht und keiner hat sich benachteiligt gefühlt.

In dem Fall ist es wohl auch nicht gerade tragisch, trotzdem gilt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für alle. Das ist die Basis für fairen Wettbewerb. Da kann man nicht sagen, hey, Amazon ist so toll, die müssen sich nicht dran halten.

Und vor allem nicht, wenn man sehr wohl eine gesetzeskonforme Form des Dash-Buttons anbieten könnte. Amazon will aber nicht...
 
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kelevra

Stahls Winterprinz
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Ich sage auch nicht, dass man Amazon irgendetwas erlauben muss, weil sie so groß oder nett sind.

Meine Position ist die, dass man überlegen sollte, ob man nicht eine flexiblere Gesetzgebung benötigt. Man könnte ja durchaus Ausnahmeregelungen einbauen. Dazu müsste man sich aber auch mit den Angelegenheiten befassen.

Natürlich könnte auch Amazon einfach ein kleines Display einbauen, dass den aktuellen Preis anzeigt. Dann kömmt aber sich noch jemand auf die Idee, dass da noch die Wiederrufsbelehrung erscheinen muss.

Ich bin einfach nur der Meinung, dass die Gesetzgebung manchmal etwas übers Ziel hinausschießt und Dinge reglementiert, die es nicht bräuchte.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Da sieht man auch wieder, wie unflexibel unsere Rechtsprechung auf neue Technologien reagieren kann. Passt nicht zur aktuellen Rechtsprechung, also wird es als Teufelswerk abgetan und verboten, anstatt das Regelwerk entsprechend zu erweitern.

Durch solche Klagen und Urteile zeigt sich mir auch immer wieder die Inkompetenz bzgl solcher Themen in der Juristenbranche auf. Welcome to #Neuland.

Wenn man keine Ahnung hat... Es ist überhaupt nicht Aufgabe der Rechtsprechung "flexibel auf neue Techologien" zu reagieren, sondern einen bestimmten Lebenssachverhalt ggf. unter einen Paragraphen zu subsumieren. Für die Ausgestaltung der Paragraphen ist jedoch - hallo Gewaltenteilung! - die Legislative verantwortlich. Gibst du also einen unpräzisen Rechtsrahmen vor, kann die Judikative gar nicht anders, als mit diesem zu arbeiten. Es ist - zum Glück - NICHT die Aufgabe der Rechtsprechung das Regelwerk zu erweitern.

Durch solche Kommentare und Aussagen zeigt sich mir auch immer wieder die Inkompetenz bzgl solcher Themen in der Foristen- und Kommentarszene auf.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Meine Position ist die, dass man überlegen sollte, ob man nicht eine flexiblere Gesetzgebung benötigt. Man könnte ja durchaus Ausnahmeregelungen einbauen. Dazu müsste man sich aber auch mit den Angelegenheiten befassen.

Du sprichst hier ein ganz wesentliches Kernproblem der Rechtssetzung im Allgemeinen an: Du kannst Gesetze entweder sehr präzise fassen ("Beleidigungen sind strafbar. Als Beleidigung gilt, jemanden doof zu nennen.") oder eben "weit" fassen und die Auslegung den Gerichten überlassen ("Beleidigungen sind strafbar. Als Beleidigung gilt, was nach allgemeinem Verständnis als solche aufgefasst werden kann.").
Dazwischen gibt es natürlich noch Abstufungen. Das Problem ist, dass du mit einer engen Regelung eventuell selbst "offensichtlich naheliegende" Sachverhalte halt eben nicht erfasst, bei einer (zu) weiten Regelung auch Sachverhalte erfasst, die du gar nicht als solche erfassen wolltest. Auslegungsmöglichkeiten etc. sind dann zwar möglich, bedeuten jedoch nicht, dass du die Ergebnisse erreichst, die du gern hättest.
Das ist übrigens ein Spannungsfeld, dass du niemals lösen kannst.
 

access

Zwiebelapfel
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Das ist auch so eine typische Eigenschaft, Paragraphenreiterei führt zu solch bekloppten Situationen. Ist wie bei Diselfahrverbot, nur weil der Gesetzgeber unrealistische Ziele setzt, haben Abmahnvereine wie die Deutsche Umwelthilfe ein Geschäft.
 

SomeUser

Ingol
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Das ist auch so eine typische Eigenschaft, Paragraphenreiterei führt zu solch bekloppten Situationen. Ist wie bei Diselfahrverbot, nur weil der Gesetzgeber unrealistische Ziele setzt, haben Abmahnvereine wie die Deutsche Umwelthilfe ein Geschäft.

Mag sein, aber die Gerichte sind nun mal nicht Schuld an der Misere, sondern stellen nur - zu Recht - einen Verstoß gegen vom Gesetzgeber beschlossenes Recht fest. Sich dann über die Rechtsprechung aufzuregen, darüber, dass diese vermeintlich keine Ahnung von Dieseln, Nox oder was auch immer haben, ist nun mal Unsinn.
 

kelevra

Stahls Winterprinz
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Oh, da muss ich dann doch widersprechen. Mit einem SCR-Katalysator sind die Grenzwerte ganz leicht einzuhalten. In den USA werden diese Kats auch schon seit Jahren verbaut, und zwar von den Herstellern selbst. Bei uns sind diese "nicht verfügbar".

siehe folgenden Beitrag:
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Hinzu kommt, dass man die Autoindustrie ihre Abgastests selber machen lässt. In den USA werden diese von unabhängigen Instituten durchgeführt. Daher ist der Beschiss auch aufgefallen.
 
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SomeUser

Ingol
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Und genau deswegen räumt einem Amazon ja das Recht ein, das bestellte Produkt kommentarlos zurückzusenden. Ich verstehe da das Problem, dass die Art und Weise, wie der Dash Button funktioniert eigentlich nicht vereinbar ist mit den gesetzlichen Bestimmungen. Andererseits hat kein Hahn danach gekräht und keiner hat sich benachteiligt gefühlt.

Und genau hier geht es ja schon mit dem Unverständnis der Rechtssystematik los. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich
a) erst einen Kaufvertrag eingehe und dieser dann, aufgrund der Regelungen für den Fernabsatz bzw. Haustürgeschäfte, "rückabwickle". oder
b) überhaupt gar kein gültiger Kaufvertrag zu Stande kommt.
Man werfe nur mal so Dinge in den Raum wie Untergang der Sache auf dem Transportweg.

Übrigens ist es ja auch erstaunlich: Wenn es nicht gerade um einen Amazon-Dash-Button gehen würde, wäre das Gezeter wahrscheinlich riesig, wenn z.B. die Apple plötzlich sagen würde: "Achso, gekaufte Filme könnt ihr übrigens künftig nur noch sechs Monate sehen. Warum? Nun, dass steht in den Vertragsbedingungen, die wir euch bei Vertragsschluss NICHT zeigen. Und nebenbei ändern wir hin und wieder auch den Preis, ohne, dass ihr das wisst.".

Die Vertragsfreiheit ist eine der größten Freiheiten, die auch Folge der Vorgänge im 3. Reich ist. Essenziell, um die Auswirkungen aus dem Eingehen eines Rechtsverhältnisses bewerten zu können, ist jedoch, dass die im Moment des Vertragesschlusses alle relevanten Informationen vorliegen - wenn du sie nicht sehen willst, ist das deine Entscheidung, aber es obliegt den Vertragsparteien zunächst alle Regelungen "auf den Tisch zu legen". Es kann und darf zu Recht nicht sein, dass ein Vertrag ohne diese Kenntnis überhaupt rechtsgültig begründet werden kann.

Und selbst wenn man sagen würde, dass Amazon ja hier doch wieder der nette und liebe Anbieter ist - was glaubt ihr eigentlich, würden die, sagen wir nicht so netten Anbieter, in der Folge wohl machen? Da gilt der Klick auf "Nächsten News-Artikel lesen" plötzlich als Zustimmung zum Abo-Eintrag in ein Adressverzeichnet (im gewerblichen Umfeld gerne gemacht) oder da wird dann nebenbei einfach noch eine Bestellung ausgelöst. Dann ist es etwas vollkommen anderes, ob ihr einer Rückabwicklung hinterher rennen müsst oder ob es gar kein Vertragsverhältnis gibt.
 

SomeUser

Ingol
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Hinzu kommt, dass man die Autoindustrie ihre Abgastests selber machen lässt. In den USA werden diese von unabhängigen Instituten durchgeführt. Daher ist der Beschiss auch aufgefallen.

Den "unabhängigen Instituten" ist gar nichts aufgefallen im Rahmen der Zulassungstests, deswegen waren die betroffenen Modelle auch alle ohne Beanstandung zum Verkauf freigegeben. Die ITCC ist eine private Organisation und der ist etwas bei eigenen Tests aufgefallen und diese hat sich dann an EPA gewandt. Das ist also nichts anderes, als wenn hier z.B. der ADAC das Thema im Rahmen eigener Tests aufgedeckt und dann dem KBA gemeldet hätte.
 
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Jan Gruber

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Hm dem schließe ich mich an ,... Ich bin auch nicht der Meinung, dass da das Gericht schuld ist - sondern der Gesetzgeber. Gerichte müssen sich auf das geltende Recht beziehen, das ist bei dem Dash Button Verbot so. Soweit in Ordnung - muss eben der Gesetzgeber da reagieren. Was ich dem Gericht anlaste: Das so ein Entscheid jetzt so lange gedauert hat. Die Dash Buttons gibts ewig.

Am deutlichsten wird das Problem Gesetzgeber vs. Justiz für mich jüngst am Paragrafen 219a klar.
 

XS°XR

deaktivierter Benutzer
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Ich find das auch massiv übertrieben und bin etwas genervt. Nach dem Klick kommt ne Mail - und ich hab komfortabel Zeit zu stornieren. Da steht alles drinnen. Im Zweifel kann ichs zurück schicken oder what ever. Mir sind die Problematiken bewusst. Meinetwegen muss Amazon darauf hinweisen - aber warum darf der Nutzer - bzw. ich - das nicht so nutzen wenn ihm das Gewahr ist? Am Ende ist es Fortschrittsfeindlich - auch wenn es nur ein Zwischenschritt ist.

Ist es nicht Sinn des Systems etwas schnell und unkompliziert zu bestellen? Wer liest sich dann die Mails durch? Und wer hat Lust etwas zurückzuschicken, nur weil der Preis um ein paar Cent erhöht wurde? Das ist ja dann alles nicht mehr unkompliziert, sondern nur noch nervig. So ein System muss idiotensicher sein. Nichts mit Mail lesen, nichts mit zurückschicken, nichts mit geänderten Preisen oder geänderter Ware. Diese Buttons machen nur Sinn, wenn man genau das bekommt was man bestellt. Zum bekannten Preis.

Wenn Amazon das nicht bieten will, dann finde ich es gut, dass der Verbraucherschutz dagegen klagt. Ist nur im Sinne des Kunden. Jetzt muss Amazon sich was einfallen sollen. Ich frage mich warum sich technikaffine Kunden mit so einer halbfertigen Lösung zufrieden geben wollen? Wenn ich erst meine Mails checken muss, um zu gucken, ob noch alles beim Alten ist, dann ist das System wertlos für mich. Nein, Amazon muss dafür sorgen, dass der Kunde direkt erfährt was er da zu welchem Preis kaufen wird. Wenn Amazon das nicht hinbekommt, dann muss Amazon eben dafür sorgen dass sich weder Preis noch Produkt ändern.
 
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