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Strafverfolgung?

Aber anscheinend nicht zu meinem ersten Posting, sonst würdest du nicht so eine Grütze schreiben!

Schade, dass Du die Beiträge bzw. Meinungen anderer derart negativ bewerten und als "Grütze" bezeichnen musst.

Auf einem solchen Niveau will ich nicht mit Dir diskutieren.
 
Es wird sich zeigen, wo wir damit hin kommen, denn offenbar passiert genau das.

Obwohl es hier ja nicht um x-beliebige Handlungen geht, sondern um Eingriffe in ...

... aber das hatten wir ja schon. Ich wiederhole mich.
 
Ja, ich weiß worauf Du hinauswillst.

Was die Ermittlungsbehörden allerdings versuchen, ist die unerlaubten Eingriffe auf einen Straftatbestand abzubilden. Und genau dort sehe ich eben nicht das öffentliche Interesse (jetzt hab ich mich wiederholt).
 
Das Problem ist, dass man mit dem öffentlichem Interesse vieles aushebeln kann. Auch das jailbreaken an sich. Ich glaube nicht, dass es im öffentlichem Interesse steht, einen Jailbreak zu verbieten ;)
 
@ Gokoana

Aha und jetzt? Was bringt dir jetzt dieser Satz? So ziemlich gar nichts. Wenn du nichts zu sagen hast, dann kannst du es auch lassen. Die Ermittlungsbehörden müssen nunmal jeder Strafanzeige nachgehen. Das gebietet der Strafverfolgungszwang nach der StPO.

ähm, da lag keine strafanzeige vor, die haben von sich aus ermittelt, zumindest außerhalb von augsburg. dürfen die ja machen wenn sich ein anfangsermittlungstatbestand ergibt. oder es war politisch gewollt (Wahlkreis von irgendeiner soft-/hardwareschmiede)
 
Ich glaube schon den es verletzt die Rechte einer juristischen Person und schädigt somit die Wirtschaft. Es ist laut Apple nun mal nicht erlaubt an der Software rum zu schrauben.
 
Wenn das vorher keiner angezeigt hat, dann musste sie auch vorher nicht ermitteln...klingt logisch, ist es auch!
Ja und nein. Entweder, jemand zeigt eine Straftat an und die ermitteln oder sie werden selbst tätig, weil die Staatsanwaltschaft erfährt, dass jemand ein Verbrechen begangen hat. Allerdings ermitteln die auch nicht "einfach so", sondern es muss ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen — Ausnahmen negativer Natur bestätigen die Regel. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt, deutet aber darauf hin, dass es eine Straftat sein könnte, denn wenn kein Paragraph des StGB sich auch nur ansatzweise damit beschäftigen würde, gäbe es diese Ermittlungen nicht.

Ja eben. Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich die Behörden anfangen würden, jeder x-beliebigen Handlung ein Vergehen zuordnen zu wollen?
Siehe oben — nicht jeder x-beliebigen Handlung, sondern einer, die zumindest aus Sicht der einen Staatsanwaltschaft von einem Paragraphen des StGB geschnitten wird.
 
Aber anscheinend nicht zu meinem ersten Posting, sonst würdest du nicht so eine Grütze schreiben!
Ich möchte Dich an dieser Stelle ausdrücklich bitten, Deine Beiträge mit der gebotenen Sachlichkeit zu verfassen. Dein Tonfall passt überhaupt nicht in die ansonsten bisher sehr sachlich und respektvoll durchgeführte Diskussion.
 
Ja, ich weiß worauf Du hinauswillst.

Was die Ermittlungsbehörden allerdings versuchen, ist die unerlaubten Eingriffe auf einen Straftatbestand abzubilden. Und genau dort sehe ich eben nicht das öffentliche Interesse (jetzt hab ich mich wiederholt).

Ich denke, dass es hier weniger um das öffentliche Interesse geht, sondern ganz offensichtlich um ein Individualinteresse, was allerdings ein späteres öffentliches Interesse nicht ausschließt. ;-)
 
Was ändert das an der Tatsache, dass es diesbezüglich noch kein Grundsatzurteil gibt? Wobei es hier um den SIM Unlock geht.

Lieber David,

eine Sache ist nicht erst strafbar, wenn es ein "Grundsatzurteil" gibt, sondern bestimmtes Handeln unter Strafe gestellt wird. Und bis dahin darf niemand für sich etwa in Anspruch nehmen, weil es kein "Grundsatzurteil" gibt, könne man tun und lassen, was man will.

Um es hier einmal in aller Deutlichkeit auch aus Sicht eines Anwaltes, der viel Strafverteidigung macht zu sagen:

entgegen dessen, was propagiert wird, ist das Ganze nicht etwa eine rechtliche Grauzone. Es handelt sich um ganz gezielte Manipulationen an der Software, die durch NICHTS zu rechtfertigen sind. Und auch Privatpersonen sind keinesfalls sicher, da das Gesetz hier nicht Privatpersonen ausnimmt.

Im Sinne der User (und der Strafverteidiger :-D ) wird allenfalls ein paar Schuhe draus, wenn man argumentiert, die jetzige Gesetzeslage pönalisiert solches Handeln zwar, aber der jeweilige Täter konnte sich deshalb nicht über strafrechtlich relevantes Handeln im Klaren sein, weil es zwar objektiv vorliegt, aber subjektiv davon ausgegangen werden durfte, die Software durch das jeweilige Handeln nicht anzutasten bzw. abzuändern.

So einfach ist das, und - auch wenn der Artikel missverständlich scheint - in diesem Punkt streitet die Juristerei überhaupt nicht.

Dass man gegenüber Privatpersonen die Kuh noch anders vom Eis kriegen kann, liegt allerdings auf der Hand, weil das Verschulden gering ist und solche Verfahren regelmäßig deswegen eingestellt werden, nicht aber, weil es Zweifel über die Strafbarkeit an sich gibt.
 
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Wenn sich 2 Personen streiten, es im späteren Verlauf zu einer Prügelei kommt und der eine ins Krankenhaus kommt. Diese beiden sich aber später vertragen und die Sache auf sich beruhen lassen. Was würdest du sagen, wenn der eine auf einmal wegen Körperverletzung angezeigt wird und zwar nicht vom geschädigten?

Das ist hier doch was ähnliches. Der Geschädigte hat nicht die Anzeige erstattet sondern die Polizei ermittelt selbst ohne große Aufforderung. Wenn jetzt 2 Wochen früher die großen Telekommunikationsfirmen der Polizei dazu aufgefordert hätten, dass sie mal was gegen diese ganzen Unlocker tun sollten, dann würde ich das verstehen.

Ich finde, es sollte immer noch den Geschädigten die Wahl gelassen werden eine Anzeige zu erstatten oder nicht. Oder eben den Eingriff durch die Polizei zu "erlauben" oder nicht. Klar es gibt Fälle, wo der Angeklagte nicht mehr in der Lage ist, solche Schritte einzuleiten, aber ich glaube in hier ist es nicht der Fall.

Und eine Sache ist immer erst dann strafbar, wenn dies ein Gesetz so sagt, es heißt aber dann noch lange nicht, dass diese auch verfolgt wird. Wir leben zum Glück noch in einem Land, wo die Polizei von sich aus keine Handlungsmacht besitzt, sondern diese nur durch ein Gericht erhält und durch andere Regelungen, die schon anfangs feststehen. Dazu gehört allerdings nicht, eigenmächtig Gesetzesbrüche zu verfolgen und Leute zu bestrafen.

EDIT:

Dieser Ausschnitt sagt doch alles bestens: "Die rund 600 Entsperrer, gegen die nun in Göttingen ermittelt wird, haben ihre Geräte aber gar nicht weiterverkauft - sie wollten nur eine andere SIM-Karte nutzen oder vielleicht im Ausland mit der Karte eines ausländischen Anbieters das mobile Internet nutzen, statt dafür wegen höher Roaming-Kosten fünfstellige Summen zu zahlen."

Hier entsteht kein wirtschaftlicher Schaden, darum verstehe ich auch nicht, warum man die Privatpersonen bestrafen sollte.
 
Das ist hier doch was ähnliches. Der Geschädigte hat nicht die Anzeige erstattet sondern die Polizei ermittelt selbst ohne große Aufforderung. Wenn jetzt 2 Wochen früher die großen Telekommunikationsfirmen der Polizei dazu aufgefordert hätten, dass sie mal was gegen diese ganzen Unlocker tun sollten, dann würde ich das verstehen.
Wenn Du die Anzeige stellst, wird ermittelt, wenn es ein Antragsdelikt ist, musst Du auch noch einen Strafantrag stellen. Bei allen anderen Delikten kann die Staatsanwaltschaft selbst tätig werden, wenn sie es für geboten hält.

Dass man eine Körperverletzung etc. nicht einfach "unter den Teppich kehren" kann liegt wahrscheinlich daran, dass man eine Klüngelei verhindern will, mit irgendwelchen Absprachen, die im schlimmsten Falle dazu führt, dass noch weitere Straftaten als Folge begangen werden. Du verletzt mich, wir regeln das unter uns und ich fange an Dich zu erpressen — da wäre es Dir glaube ich lieber gewesen, auf Bewährung wegen der Körperverletzung verurteilt zu werden, oder?

Hier entsteht kein wirtschaftlicher Schaden, darum verstehe ich auch nicht, warum man die Privatpersonen bestrafen sollte.
Weil man nicht immer nur dann bestraft, wenn ein Schaden entstanden ist, sondern auch, um einen solchen zu verhindern. Aber anscheinend kann der Gesetzgeber es nicht Recht machen. In diesem Beispiel handelt er zu krass, wenn Mörder nach zehn Jahren wieder aus dem Knast sind, ist es zu lasch...
 
Hast du den Artikel gelesen? Dann wüsstest du, dass es den Betreiber gar nicht im Interesse liegt die Privatpersonen anzuzeigen. Warum sollten dann die Delikte verfolgt werden? Wenn mir was passieren sollte und ich daraufhin nicht möchte, dass diese Tat verfolgt wird, dann möchte ich nicht, dass die Polizei entscheidet es doch zu tun, zu welch einer Willkür würden wir gelangen, wenn die Gang und Gäbe wäre?
 
Hast Du ein Grundverständnis der rechtstaatlichen Prinzipien in der Bundesrepublik? Die Polizei wird gegen Deine Körperverletzung ermitteln, wenn ich Dich anzeige, auch wenn ich gar nicht der Verletzte war — eben damit man Leute nicht gewaltsam zum Schweigen zwingen kann, damit auch Drittpersonen gegen einen solchen Gesetztesverstoß vorgehen können.

Du verlangst, dass nur auf die Anzeige eines Betroffenen reagiert wird, was aber einfach in unserem Land nicht der Fall ist und vor allem keinen Sinn macht.
 
Siehe oben — nicht jeder x-beliebigen Handlung, sondern einer, die zumindest aus Sicht der einen Staatsanwaltschaft von einem Paragraphen des StGB geschnitten wird.
Doch doch. Wir nehmen Handlung X und sehen sämtliche Gesetze durch, ob es nicht irgendwie möglich ist, da jemanden etwas anzuhängen.

Gerade im Hinblick auf Mobiltelefone, die offenkundlich als dingliche Ware verkauft werden und wo der Kunde nur mit technischem Fachwissen überhaupt in der Lage ist, das Baseband als Software zu identifizieren, ist das in meinen Augen ein "etwas anhängen wollen".
 
Hast Du ein Grundverständnis der rechtstaatlichen Prinzipien in der Bundesrepublik? Die Polizei wird gegen Deine Körperverletzung ermitteln, wenn ich Dich anzeige, auch wenn ich gar nicht der Verletzte war — eben damit man Leute nicht gewaltsam zum Schweigen zwingen kann, damit auch Drittpersonen gegen einen solchen Gesetztesverstoß vorgehen können.

Du verlangst, dass nur auf die Anzeige eines Betroffenen reagiert wird, was aber einfach in unserem Land nicht der Fall ist und vor allem keinen Sinn macht.

Und auch nur dann, wenn das Vergehen schwerwiegend war. Bei Mord darf die Staatsanwaltschaft direkt eine Ermittlung anordern. Bei einem kleinen Nasenbruch wird dich die Polizei auslachen, wenn du sagst Mann A hat Mann B die Nase gebrochen.

Das finde ich auch so richtig, wenn ich möchte nicht in einem Land leben, wo ich gleich wegen jeder Kleinigkeit die Angst haben muss von der Polizei verfolgt zu werden. Wir leben schließlich in keinem Polizeistaat (auch wenn viele dies heutzutage wünschen, richtiger wird es dadurch nicht).
Mir wäre viel lieber, wenn mehr Straftaten auch ohne die Poizei für beide Parteien zufriedenstellend geregelt werden können. Da dies jedoch nicht möglich ist, oder oft nicht möglich ist, gibt es die Polizei, die als Vermittler und Helfer fungieren soll, jedoch nicht als wildgewordene Rasselbande, die alles aufdecken sollen, denn das sehe ich nicht als Aufgabe der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft.
Wir leben in einem Staat der Gewaltenteilung, was viele wohl nicht mehr haben wollen.

Dieses vorgehen der Polizei hat wenig mit Gewaltenteilung zu tun, da sie sich selbst dazu legitimiert haben Straftäter zu verfolgen, was sie nicht dürfen. Was meinst du darf eine nicht genehmigte Hausdurchsuchung nicht als Beweis benutzt werden dürfen? Genau um diese Gewaltenteilung zu bewahren und eine Willkür der Polizei zu verhindern.
 
Und auch nur dann, wenn das Vergehen schwerwiegend war. Bei Mord darf die Staatsanwaltschaft direkt eine Ermittlung anordern. Bei einem kleinen Nasenbruch wird dich die Polizei auslachen, wenn du sagst Mann A hat Mann B die Nase gebrochen.
Nein, nicht wirklich. Aber interessant, was Du meinst, was alles rechtlich zulässig ist. :-D

Das finde ich auch so richtig, wenn ich möchte nicht in einem Land leben, wo ich gleich wegen jeder Kleinigkeit die Angst haben muss von der Polizei verfolgt zu werden. Wir leben schließlich in keinem Polizeistaat (auch wenn viele dies heutzutage wünschen, richtiger wird es dadurch nicht).
Ich glaube Du hast echt ein Problem. Du brichst einem die Nase und fändest es gut, wenn es nicht verfolgt wird, weil Du sonst Angst vor der Polizei haben müsstest? Das ist Rechtsverdrehung, meinst Du nicht?

Dieses vorgehen der Polizei hat wenig mit Gewaltenteilung zu tun, da sie sich selbst dazu legitimiert haben Straftäter zu verfolgen, was sie nicht dürfen. Was meinst du darf eine nicht genehmigte Hausdurchsuchung nicht als Beweis benutzt werden dürfen? Genau um diese Gewaltenteilung zu bewahren und eine Willkür der Polizei zu verhindern.
Die Polizei darf und muss Straftaten ohne Anzeige eines Betroffenen verfolgen. Das hat nichts mit Polizeistaat zu tun, denn: Wenn Du keine Straftat begehst, musst Du auch nichts fürchten. Ob ein Einzelfall nun wirklich eine Straftat ist, klärt auch nicht die Polizei, sondern ein Gericht. Und das hat rein gar nichts mit Polizeistaat zu tun.
 
Ich möchte nicht sagen, dass keine Straftat verfolgt werden soll. Es geht einfach nur darum, es Personen braucht, die erst Anzeige erstatten. Ohne diese darf die Polizei nichts machen. Wer nun die Anzeige erstattet ist erstmal gleichgültig.
Warum sollte ich wegen einer Kleinigkeit jemanden anzeigen? Und warum sollte ich dann wollen, dass derjenige von jeder anderen x-beliebigen Person deswegen angezeigt wird? Ich hoffe, dass uns soviel Freiheit noch zu steht in diesem Land. Wenn nicht, dann befände wir uns in einem Polizeistaat, wo die Polizei alles verfolgen dürfen, worauf sie gerade Lust haben. Dem ist aber einfach nicht so. Wenn du aber die Gewaltenteilung nicht verstanden hast, dann erklär ich sie dir aber auch noch einmal.

Exekutive - ausführende Gewalt
Legislative - gesetzgebende Gewalt
Judikative - Recht sprechende Gewalt

Heißt, wenn zb die Polizei (Exekutive) eigenmächtig entscheidet, ohne Verordnung eines Gerichtes (Judikative), darf ein Widerspruch eingelegt werden (und das bei ALLEN Vorgängen der Polizei) und die Polizei darf diese Sache erst dann weiter verfolgen, wenn und auch nur wenn ein Gericht dem zustimmt. Das geschieht bei Körperverletzung auch durch Befragung der Personen und wenn ich (wenn ich das Opfer wäre) dann nicht möchte, dass Anzeige erstattet wird, weil wir das außergerichtlich geklärt haben, dann passiert auch nichts weiter, außer das Gericht entscheidet anders. Aber die Polizei hat NICHT die Macht diese Tat weiter zu verfolgen, egal wie viele Personen nun zur Polizei rennen oder nicht.

Ich glaube Du hast echt ein Problem. Du brichst einem die Nase und fändest es gut, wenn es nicht verfolgt wird, weil Du sonst Angst vor der Polizei haben müsstest? Das ist Rechtsverdrehung, meinst Du nicht?

Nein ich habe gesagt, die Entscheidung sollte bei dem Geschädigten liegen, ob er dies anzeigen möchte oder nicht.