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Strafverfolgung?

@.david:

Dann hast Du Dich aber schon sehr missverständlich ausgedrückt.

Um so deutlicher Deine Klarstellung.

Cheers
 
… die Entscheidung sollte bei dem Geschädigten liegen, ob er dies anzeigen möchte oder nicht.

Das ist wirklich eine ganz tolle Idee: Das Opfer entscheidet selbst, ob es Anzeige erstatten will.
daume29x19.gif


Ich möchte mir lieber nicht vorstellen, welche Verhältnisse daraufhin herrschen würden, denn das eine oder andere „Familienunternehmen“ würde daraufhin bestimmt den Firmensitz von Sizilien in die Bundesrepublik verlegen, um es ein klitzekleines bisschen überspitzt auszudrücken.
 
Das ist wirklich eine ganz tolle Idee: Das Opfer entscheidet selbst, ob es Anzeige erstatten will.
daume29x19.gif

So denken ja auch heute gerade unglaublich viele Gewalttäter, kommt sogar bei Ehemännern vor:

erst jemanden verprügeln, und wenn man dann die Anzeige am Hals hat, mit schlagenden Argumenten das Opfer bewegen, die Anzeige zurückzunehmen - oder gar nicht erst zu erstatten.

Nein nein, das hat schon seine guten Gründe, weshalb von Amts wegen ermittelt wird (abgesehen von einer handvoll kleienr Antragsdelikte).
 
bin ich der einzige der hier gerade differenziert? Ich habe mehrmals gesagt, dass die Entscheidung beim Gericht liegt und nicht bei der Polizei und wenn ein Gericht der Meinung ist, eine Anzeige zu erstatten, obwohl das Opfer dies nicht möchte, dann wird eine Anzeige erstattet. Aber der Normalfall sieht so aus, dass diese dann zurückgenommen wird. Ausnahmen gibt es nur bei etwas schlimmeren Straftaten.
Was ihr da gerade schildert ist eine schlimme Form der Körperverletzung (gegen Wehrlose oder Schwächere gerichtet). Und noch einmal: Die Polizei hat nicht die Macht ihre Anzeigen durchzupauken, sie darf Anzeigen erstatten, diese dürfen aber IMMER durch den Angeklagten angefochten werden. Der Angeklagte geht zu einem Verwaltungsgericht, welches dann den Sachbestand auf die Rechtmäßigkeit überprüft. Wenn keine Anzeige von einem Staatsanwalt oder einer anderen Institution, die dies erlaubt, dann wird die Anklage fallen gelassen.

Aber ich sehe, wir drehen uns nur im Kreis. Ich habe kleine Lust mehr hier dauern erzählen zu müssen, dass die Polizei kein judikative Gewalt besitzt. Und das ist auch gut und richtig so, sonst würde die Polizei direkt Verurteilungen aussprechen dürfen, was zu einem Polizeistaat und demnach zu einer Willkür führt. So etwas hatten wir schon einmal und ich bin froh, dass wir so etwas nicht mehr haben und hoffentlich nicht mehr bekommen werden.
 
Wenn du glaubst, dass Gerichte Anzeigen erstatten, solltest du in diesem Thread besser nichts mehr über die Gewaltenteilung schreiben...
(psssssssst die Inquisition ist vorbei ;) )
 
@karolherbst Gerichte stellen keine Strafanzeigen, das macht wenn die zuständige Staatsanwaltschaft am Gericht von Amts wegen. Und wegen Körperverletzung wird nicht einfach mal ein Verfahren eingestellt. Außerdem gibt es auch keinen Paragraphen, der besagt, dass eine solche Straftat gerade dann verfolgt wird, wenn sie gegen Wehrlose oder Schwächere gerichtet ist. Es gibt lediglich den Paragraphen der Gefährlichen Körperverletzung, wenn diese mit einer Waffe begangen wird.

Was übrigens ein Verwaltungsgericht in einer Strafsache entscheiden soll, ist sogar mir als Nicht-Jurist schleierhaft. Und ich glaube Dir nicht, dass ich eine Anzeige der Polizei durch eine Intervention einfach abwürgen kann, wenn ich gegen eine Weiterverfolgung bin. Nochmal: Das würde Strafvereitelung Tor und Tür öffnen.

Auch wenn Du mir jetzt wieder die Gewaltenteilung erklärst, das hat damit gar nichts zu tun. Die Gewaltenteilung ist nicht durch die Möglichkeit der Ermittlung in Mitleidenschaft gezogen, sie wäre es dann, wenn die Polizei die Anzeige einleitet, ermittelt und danach das Urteil spricht. Und gerade letzteres macht die Polizei in der Bundesrepublik eben nicht.
 
Was übrigens ein Verwaltungsgericht in einer Strafsache entscheiden soll, ist sogar mir als Nicht-Jurist schleierhaft.

In der Strafsache selbst soll das Verwaltungsgericht gar nichts entscheiden. Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Polizei den Gesetzen entsprechend handelt.

Der Angeklagte geht zu einem Verwaltungsgericht, welches dann den Sachbestand auf die Rechtmäßigkeit überprüft.

Der Sachbestand ist nicht die Straftat sondern die Massnahme der Polizei in diesem Fall.