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Strafverfolgung?

Es ist nunmal unbestritten geltendes Recht, dass der Endnutzer zwar ein Nutzungsrecht an entsprechender Software erwirbt, nicht aber die Software selbst. Dass ein Nutzungsrecht nicht das Recht auf Veränderungen an der Software beinhaltet, muss eigentlich nicht gesondert erwähnt werden.

Niemand kann behaupten, das nicht gewusst zu haben.

wie so oft bei Floskeln wie "unbestritten", "ist Fakt" ist doppelt so genaues Recherchieren nie verkehrt. Nutzungsrecht ok, Eigentum an Datenträger wenn gekauft (meist auch Übergang der darauf befindlichen Software, daher solche Konstrukte wie Aktivierungszwang), aber auch Zulassen von Softwaremodifikationen, wenn die Software für den bestimmungsgemässen Zweck anders nicht zu gebrauchen wäre). Gerade im Bereich Recht sind Andersmeinungen formalisiert worden und selten nur eine Meinung möglich.
 
Genau darum geht es ja — ein Gericht legt die geltenden Gesetze nun eben (leider) anders aus als bisher.
 
Ein Strafbefehl über 600 Euro ist allerdings recht weit von einer höchstrichterliche Rechtsprechung entfernt und taugt als Präzedenzfall nun mal gar nicht. Derjenige, der diesen akzeptiert, kann das tun, muß er aber nicht. ;-)

Gegen Privatleute ist bislang noch kein richtiges Verfahren durch die Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt worden.
 
Ja, es mag manchmal durchaus ein wenig seltsam erscheinen, dass man zwar Eigentümer des Datenträgers, nicht aber der darauf befindlichen Software ist, für die man eben nur ein Nutzungsrecht erworben hat.
 
Nur weil Gokoana und ich Deine Argumentation sachlich widerlegt haben? Schade.
 
Ja, es mag manchmal durchaus ein wenig seltsam erscheinen, dass man zwar Eigentümer des Datenträgers, nicht aber der darauf befindlichen Software ist, für die man eben nur ein Nutzungsrecht erworben hat.

Dann darf ich ja theoretisch mit dem Nutzungsrecht machen was ich möchte. Es vergeben zum Beispiel.



Nur weil Gokoana und ich Deine Argumentation sachlich widerlegt haben? Schade.

Und jetzt muss man für sich überlegen inwiefern eine sachliche Widerlegung relevant ist. Denn kein Mensch denkt wie die Gesetze es möchten.

Ich persönlich würde nicht einmal ein Gedanken daran verschwenden, ob ich Software verändere. Ich könnte sie dann sogar ohne eigene Bedenken veröffentlichen oder weitergeben. Wenn das "Gesetz" mich schnappt, argumentiere ich damit, dass ich nichts wusste, keinen Schaden angerichtet habe, 17 bin, und es nur ein kleines Hobby war. Und ich bezweifele dass ein Gericht mich dann dafür bestrafen würde, wenn ich das Menü in einem Jamba-Handyspiel farblich umgestaltet habe (und sei es auch wenn ich iLife für Windows lauffähig gemacht habe).

Ich finde diese Diskussionen um Software Reglungen alle schlicht weg relativ. Auch wenn ein Richter neutral sein soll, ich glaube dass ein alter Richter eher so eine Klage beispielsweise von Apple unterwerten würde, als einer der Apple-Fan ist, und sich dazu Gedanken gemacht hat, so wie ihr.
 
Wie lächerlich das hier ist. Hier wird sich über ein Amtsgerichtsurteil in die Hosen gemacht und wegen Ermittlungen, bei denen die Staatsanwaltschaft selbst noch keine Aussicht auf Erfolg sieht. Amtsgerichtrichter haben meist keinen blassen Schimmer von speziellen Straftatbeständen, deswegen werden ja auch so oft solche Urteile in den nächsthöheren Instanzen kassiert. Nur weil hier die ermittlungsbehörde ermittelt, heißt es noch lange nicht, dass es illegal ist...auch nicht, weil hier einige User das meinen!
 
Nein, aber die Frage ist dennoch, warum eine Ermittlungsbehörde anfängt, zwanghaft nach irgendwelchen Ansatzpunkten für eine Strafverfolgung zu suchen. Ich sehe hier beim besten Willen kein öffentliches Verfolgungsinteresse.

Die zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten reichen zum Schutz der Netzbetreiber völlig aus.
 
@ Gokoana

Aha und jetzt? Was bringt dir jetzt dieser Satz? So ziemlich gar nichts. Wenn du nichts zu sagen hast, dann kannst du es auch lassen. Die Ermittlungsbehörden müssen nunmal jeder Strafanzeige nachgehen. Das gebietet der Strafverfolgungszwang nach der StPO.
 
... die Frage ist dennoch, warum eine Ermittlungsbehörde anfängt, zwanghaft nach irgendwelchen Ansatzpunkten für eine Strafverfolgung zu suchen ...

Diese Frage kann Dir letztlich wohl nur die entsprechende Ermittlungsbehörde zufriedenstellend beantworten.

Bezeichnend ist jedoch zunächst die Tatsache, DASS ermittelt wird.