Die Zahl von unfallbedingten Todesfällen pro erzeugter Energiemenge ist für Kernkraft deutlich geringer als für andere Arten der Elektrizitätserzeugung. Eine Beispielrechnung für das schweizerische Kernkraftwerk Mühleberg ergibt 0,02 Todesfälle pro
GWJahr. Diese Zahl schließt sowohl unmittelbare als auch latente Todesfälle ein. Zum Vergleich: die unmittelbaren Todesfälle durch andere Energiequellen waren 1969-1996: 0,1 Todesfälle pro
GWJahr für
Gasturbinenkraftwerke, 0,3 für
Kohlekraftwerke und 0,9 für
Wasserkraft.
[1]
Würde der Bedarf an elektrischer Energie in Deutschland (derzeit etwa 66 GWJahre pro Jahr) also allein durch Kernkraftwerke gedeckt, wären im Langzeitdurchschnitt 1,3 Todesfälle pro Jahr zu beklagen. Würde er andererseits allein durch Gasturbinenkraftwerke gedeckt, wären es 6,6 Todesfälle pro Jahr, bei Kohlekraftwerken rd. 20 jährlich. Für erneuerbare Energiequellen wäre diese Zahl aufgrund ihrer arbeitsintensiven und
dezentralen Struktur noch höher.
Die zugrundeliegende Studie (Hirschberg u. a. (1998):
Severe accidents in the energy sector) des bereits weiter oben zitierten Paul-Scherrer-Instituts befaßt sich in puncto AKWs (S. 137-182) allerdings hauptsächlich mit den geschätzten anfallenden Kosten für die überhaupt mögliche Schadensbegrenzung bei schlimmstmöglichen fiktiven Unfallszenarien in AKWs mit höchsten Sicherheitsstandards (die in der Studie auch in westlichen Ländern als selten erfüllt bezeichnet werden) und bei maximaler Entfernung von menschlichen Siedlungen, nicht etwa mit einem einzelnen AKW oder den tatsächlichen Auswirkungen einer solchen Katastrophe wie etwa konkreten Todeszahlen oder dem Ausmaß menschlicher wie Umweltschäden; die Ergebnisse lassen sich daher auch so deuten, daß bei AKW-Unfällen trotz erheblicher Belastung und Schädigungen weniger getan werden kann.