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Was meint ihr, soll ich den GEZ Mann reinlassen?

Snoopy181

Roter Astrachan
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Und wo ist für dich die Grenze zwischen zivilem Ungehorsam und einer Ordnungswidrigkeit?


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JGmerek

Boskop
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Dann brauchen wir solche Threads hier nicht.
...
Zumal das Diskutieren hier​ sicherlich überhaupt nichts an den Gebühren ändert.

Hallo,

ich bin der Meinung bisher gibt es sehr viele Dinge zu diskutieren, ob überhaupt Rundfunkgebühren anfallen. Die GEZ hat hier die Tatsachen häufig zu ihren eigenen Gunsten überstrapaziert.

Hält der Besitzer eines analogen Röhrenfernsehers nach der flächendeckenden Einführung von DVBT überhaupt ein empfangsbereites Gerät vor?

Hält der Selbständige, der vom Finanzamt verpflichtet ist, einen online-fähigen Rechner zu betreiben, weil er seine Steuererklärung per ELSTER abgeben muss, ein Empfangsgerät vor? Wenn ja, dann wäre die GEZ-Gebühr keine Geräteabgabe mehr, sondern eine Pflichtsteuer für Selbständige. Wäre das dann noch mit der Berufsfreiheit vereinbar?

Dazu käme noch die Mitarbeiterstruktur bei der GEZ: Wie kommt es dass einige findige GEZ Mitarbeiter Haustiere o. ä als Gebührenpflichtige angemeldet haben?

Mit der neuen Regelung fallen viele dieser Probleme weg. Die Gebühr als Haushaltsabgabe entspricht zwar mehr einer Steuer, viele Gerechtigkeitsprobleme treten allerdings nicht mehr auf. Eigentlich sollte das System so einfach sein, dass die GEZ letztlich überflüssig wird.

Viele Grüße
Jens
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Wie du schon selber sagst müssen wir diese Fragen nicht mehr diskutieren, da sich solche Probleme mit der neuen Regelung dann eh erübrigen...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Und wo ist für dich die Grenze zwischen zivilem Ungehorsam und einer Ordnungswidrigkeit?
Das spielt gar keine Rolle. Wenn ich gegen Krieg bin, diskutiere ich ja auch nicht die Farbe der eingesetzten Panzer. :)

Es kann doch nicht rechtens sein, Geräte dass auf Geldautomaten oder Server eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.
Ebenfalls kann es nicht rechtens sein, dass jeder Haushalt, egal ob er Rundfunk nutzt oder nicht, an der Finanzierung des Rundfunks zu beteiligen - dadurch werden andere Medien- und Kunstarten benachteiligt. Eine staatliche Förderung, wie z.B. für den Erhalt von Opern oder Museen notwendig, sehe ich im Falle des Rundfunks auch nicht.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Der Fehler Deiner Argumentation liegt darin, dass Du sagst, "Es kann doch nicht rechtens sein...", aber es steht nicht jedem frei, das für sich alleine rechtlich zu bewerten, sondern ist in Deutschland Aufgabe der ordentlichen Gerichte. Und die haben (leider) bisher immer für die GEZ geurteilt.

off-topic.gif

Und, um diesen Aspekt hier nur einmal kurz anzusprechen, weil er eigentlich nicht zum Thema gehört: Zu Recht oder Unrecht von Subvention für Opern, Museen und Co. empfehle ich die Lektüre des Buches "Der Kulturinfarkt" und eine Betrachtung der Vorgänge in der ehemaligen Bundeshaupt- und heutigen Bundesstadt Bonn, was die Förderung von Kultur betrifft.
 
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JGmerek

Boskop
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Hallo,

im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren gibt es glaube ich zwei verschiedene Themenkreise. Der grundsätzliche: Ist eine Gebührenfinanzierung oder auch Steuerfinanzierung des öffentlichen Rundfunks sinnvoll, oder nicht. Dies ist überwiegend eine politische bzw. gesellschaftliche Fragestellung über die man kräftig diskutieren kann. Derzeit wird die Form der öffentlichen Finanzierung jedoch von den meisten politischen und gesellschaftlichen Gruppen anerkannt. Jedoch starten die privaten Fernsehsender regelmäßig wieder erneut eine Diskussion über das Gebührenmodell.

Der zweite Themenkreis, der immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage wie diese Finanzierung ausgestaltet werden soll. Hier reicht die Bandbreiten von reiner Steuerfinanzierung bis zu den bekannten Gebührensystemen. Das neue Gebührensystem verschiebt die Skala wieder mehr in Richtung Steuerfinanzierung. Aufgrund der nunmehr zugestandenen Unabhängigkeit der Rundfunkgebühren vom tatsächlichen Empfang bzw. Nutzung, entfernt sich von dem Leistungsprinzip, das Gebühren eigentlich innewohnt. Gebühren zahlt man als Entgelt für Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Sie können kostendeckend sein, müssen es aber nicht. Dem Gegenüber stehen leistungsunabhängige Zahlungen, wie Steuern oder Abgaben.

In diesen zweiten Themenkreis gehört auch die tatsächliche Ausgestaltung der Beitreibung der Gebühren. Sowie die ganzen Detailfragen. Übrigens die Gerichte entscheiden nicht immer für die GEZ. So haben seit der Erweiterung auf sog. "Neuartige Empfangsgeräte" die Gerichte häufig auch im Sinne von Computernutzern entschieden, die Ihren PC zu Arbeit verwandten. In letzter Zeit häufen sich Entscheidungen zu Lasten der GEZ, hinsichtlich der Auslegung der Zweitgerätegebühr.

Wie schon gesagt, viele dieser bisherigen Umsetzungsprobleme werden ab Januar 2013 wegfallen. Dafür werden neue auftreten. Ein wesentlicher Punkt ist, dass es in Zukunft faste keine Befreiungstatbestände mehr geben wird. Sofern dies zu Unbilligkeiten führt, wird auch darüber gestritten werden. Jedoch dürfte sich hier der Streit in die Sozialgerichtsbarkeit verlagern. Ein weiteres Problem wird wahrscheinlich der beruflich genutzte Privat-PKW bei Selbständigen sein. Hier dürfte es sehr interessant werden.

Liebe Grüße
Jens
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Der Fehler Deiner Argumentation liegt darin, dass Du sagst, "Es kann doch nicht rechtens sein...", aber es steht nicht jedem frei, das für sich alleine rechtlich zu bewerten, sondern ist in Deutschland Aufgabe der ordentlichen Gerichte.
Recht wird von der Legislative gemacht, nicht von den Gerichten. Wenn etwas nicht rechtens sein kann, dann hat die Legislative dafür zu sorgen, dass die Gesetze entsprechend geändert werden. Wenn die Legislative das nicht kann (weil z.B. wie im Falle des ÖR Parteien und Rundfunkgremien nicht unabhängig voneinander sind), dann bietet z.B. Art. 20 (4) GG die Möglichkeit, dass Bürger entsprechend gearteten Widerstand leisten, um unseren sozialen Rechtsstaat wieder geradezubiegen. Da der ÖR mittlerweile praktisch den Art. 5 (1) unnötigerweise einschränkt und der Gesetzgeber nichts dagegen unternimmt, ist Widerstand legitim.

Die Gerichte hingegen können auch gar nicht anders urteilen als sie das jetzt tun, da sie ja an momentan geltendes Recht gebunden sind. Was rechtens ist bzw. sein soll, entscheidet (indirekt) das Volk.
 

Ashura

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Hast du denn bereits den gesammten Rechtsweg ausgeschöpft? Denn erst dann greift der 20er.

Sorry, aber er ist ein Papiertiger im Falle einer Übernahme durch SED/ NSDAP und damit wertlos. Ich kenne keinen Fall, in denen eine Berufung auf den 20er für Erfolg gesorgt hätte.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Wenn etwas nicht rechtens sein kann, dann hat die Legislative dafür zu sorgen, dass die Gesetze entsprechend geändert werden.
Und wieder entscheidest Du, dass es nicht rechtens ist. Das steht Dir aber gar nicht zu.

Whenn die Legislative das nicht kann (weil z.B. wie im Falle des ÖR Parteien und Rundfunkgremien nicht unabhängig voneinander sind), dann bietet z.B. Art. 20 (4) GG die Möglichkeit, dass Bürger entsprechend gearteten Widerstand leisten, um unseren sozialen Rechtsstaat wieder geradezubiegen. Da der ÖR mittlerweile praktisch den Art. 5 (1) unnötigerweise einschränkt und der Gesetzgeber nichts dagegen unternimmt, ist Widerstand legitim.
Alter Schwede, jetzt teilst Du aber richtig aus und verrennst Dich dabei total. Der Absatz 3 des Art. 20 GG spricht von "verfassungsmäßiger Ordnung", die mit Widerstand geschützt werden darf, sprich ich darf Widerstand gegen jemanden leisten, der gegen das Grundgesetz verstößt. Damit ist nicht Widerstand gegen die normale Gesetzgebung gemeint! Das wird Dir jeder Staatsrechtler bestätigen können.



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Bananenbieger

Golden Noble
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Und wieder entscheidest Du, dass es nicht rechtens ist. Das steht Dir aber gar nicht zu.
Stop! Wie ich gesagt habe: Was Recht sein soll, ist der Volkswille. Die Gerichte haben nur Gesetze auszulegen, nicht aber grundlegend darüber zu entscheiden, was Recht sein soll.

Vor einigen Jahren noch war es durchaus legal, dass Männer die Arbeitsverträge der Ehefrauen eigenmächtig kündigen konnten. Das wurde auch von jedem Gericht so bestätigt. Durch Willen des Volkes wurden dann die entsprechenden Passagen im Gesetz gestrichen und damit hat das Volk entschieden, was rechtens ist.

Hast du denn bereits den gesammten Rechtsweg ausgeschöpft? Denn erst dann greift der 20er.
Der Rechtsweg wurde doch schon von vielen ausgeschöpft. Es ist gegen den Willen einer kleinen, aber einflussreichen Gruppe, dass der ÖR als Zwangsinstitution bestehen bleibt. Schau Dir einfach mal an, wer in den Gremien und Führungsetagen der ÖR sitzt. Dann wird schnell klar, warum am ÖR-System nichts geändert wird.

Alter Schwede, jetzt teilst Du aber richtig aus und verrennst Dich dabei total. Der Absatz 3 des Art. 20 GG spricht von "verfassungsmäßiger Ordnung", die mit Widerstand geschützt werden darf, sprich ich darf Widerstand gegen jemanden leisten, der gegen das Grundgesetz verstößt. Damit ist nicht Widerstand gegen die normale Gesetzgebung gemeint! Das wird Dir jeder Staatsrechtler bestätigen können.
Ein staatlicher Zwangsrundfunk, der versucht eine freie, unabhängige Medienlandschaft zu stören ist nicht mit dem GG vereinbar. Das ist schon ein sehr gravierender Verstoß gegen unsere Staatsordnung und eigentlich eine Sache, die sonst nur in Diktaturen vorkommt.
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

hier mal ein kurzer Einwurf. Letztlich geht es um die Frage ist öffentlich finanzierter Rundfunk sinnvoll. Ich würde jetzt vielleicht nicht soweit gehen, zu sagen er wäre nicht rechtens, auch wenn hauptsächlich rechtliche Gründe als Argumente gegen den öffentlich finanzierten Rundfunk angeführt werden.

Grundsätzlich denke ich jedoch, dass diese Frage nicht rechtlich beantwortet werden kann. Es ist vielmehr eine gesellschaftliche bzw. politische Frage, die je nach Zielrichtung, die mit dem Rundfunkangebot verfolgt werden soll, unterschiedlich zu beantworten ist. Man muss zu aller Fairness erwähnen: nicht nur die deutschen haben einen öffentlich rechtlichen Rundfunk. Wir haben uns das bei den Briten abgeschaut.

BBC schrieb:
Everyone in the UK who watches or records TV as it is broadcast needs to be covered by a TV licence. This includes TV on computers, mobile phones, DVD/video recorders and other devices.

The Government sets the level of the licence fee. In January 2007 the licence fee was agreed for a six-year period with the amount being approved each year by Parliament. More recently the Government decided to freeze the licence fee at its 2010 level of £145.50 until the end of the current BBC Charter period in 2016.

Dort wird die Gebühr sogar noch nach Farbe und Schwarz-Weiß getrennt.

BBC schrieb:
The annual cost of a colour TV licence is £145.50 (as from 1 April 2010). A black and white TV licence is £49.

Andere Staaten, wie die USA kennen dagegen keinen öffentlich finanzierten Rundfunk, mal abgesehen von einzelnen Campussendern, die auch an staatlichen Hochschulen existieren und die von der Uni finanziert werden und nicht zu vergessen, der Pentagon Channel.

Man kann, darf und soll jedoch über diese Konzepte streiten. Hier wäre es sinnvoll die Argumente, die für oder gegen das eine oder andere Konzept sprechen aufzuzählen.

Für den öffentlich rechtlichen Rundfunk sprechen die Möglichkeiten, die eine erfolgsunabhängige Finanzierung insbesondere im kulturellen, informativen und auch erzieherischen Bereich bietet.

Dagegen sprechen jedoch Gleichheitsargumente, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk praktisch subventionierte Konkurrenz zu den Privatsendern ist und diese daher in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld arbeiten müssen, was vielleicht auch zu Lasten ihrer Qualität geht. In diesem Argument existiert ein Teufelskreis. Die ÖR-Sender machen Wettbewerb, was die Privaten dazu zwingt den Massenzuschauer zu bedienen und eventuell den kulturellen Anspruch senkt. Das ist dann das Argument der ÖR-Sender: Die Privaten haben keinen Anspruch, bitte finanziert uns weiter, damit wir diesen Anspruch bieten können.

Letztlich werden sich nicht alle Argumente dialektisch auflösen lassen, da ja viele Grundvoraussetzungen wiederum unterschiedlichen Betrachtungsweisen unterliegen. Welche Sendung ist kulturell anspruchsvoll? Welche Ziele sollte ÖR-Rundfunk überhaupt verfolgen? Wie verändern sich diese Ziele in der zukünftigen Verschmelzung der Medien? Aber streiten darüber wird man ja noch dürfen ;)

Nur meine Meinung.
Liebe Grüße
Jens
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Dagegen sprechen jedoch Gleichheitsargumente, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk praktisch subventionierte Konkurrenz zu den Privatsendern ist und diese daher in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld arbeiten müssen, was vielleicht auch zu Lasten ihrer Qualität geht.
Ich sehe gar nicht mal die Konkurrenz zu den Privaten-TV-Sendern als das Problem an. Das Problem ist vielmehr, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in "nonfunk"-Kanäle expandiert und dort die Medien- und Meinungsvielfalt einschränken will (neuerdings konkurriert der ÖR auch mit Zeitungen und Zeitschriften im gleichen Medium). Zudem kann sich niemand mehr dem Rundfunk entziehen.

Welche Sendung ist kulturell anspruchsvoll?
Die frage ist doch eher: Ist das Fernsehen ein schätzenswertes Kulturgut (wie z.B. Opern und die dazugehörigen Opernhäuser) oder verhindert das Fernsehen, dass Kulturgut in anderer Form konserviert wird (Sendungen und Filme sind ja nicht auf die Institution "Rundfunk" angewiesen, sondern können auch auf anderen Kanälen dargeboten werden).
 

RedCloud

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... Vor einigen Jahren noch war es durchaus legal, dass Männer die Arbeitsverträge der Ehefrauen eigenmächtig kündigen konnten ...
Dass Du nicht mehr der Jüngste bist sieht man ja anhand der Anzahl Deiner Beiträge. ;)

Der Passus aus §1358 BGB wurde bereits durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18.06.1957 ersatzlos gestrichen.
Quelle
 

bad_santa

Macoun
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Meine Freundin studiert im Moment noch bzw. schreibt gerade ihre Bachelor-Arbeit. Aus ihrer Wohnung ist sie umgezogen und wohnt nun vorerst wieder bei den Eltern zu Hause. Jetzt hat sie einen Bescheid der GEZ erhalten.

Ist es möglich diesen abzulehnen, mit der Begrüdung das man erstmal bei Eltern (welche GEZ bezahlen) wohnt und über deren Geräte (TV, Radio) mitbenutzt? Was passiert wenn man einen Brief schreibt und die GEZ sehen will ob sie eigene Geräte besitzt?
 

JGmerek

Boskop
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...
Ist es möglich diesen abzulehnen, mit der Begrüdung das man erstmal bei Eltern (welche GEZ bezahlen) wohnt und über deren Geräte (TV, Radio) mitbenutzt? Was passiert wenn man einen Brief schreibt und die GEZ sehen will ob sie eigene Geräte besitzt?

Erst einmal ist es wichtig der GEZ mitzuteilen, dass man bei den Eltern wohnt und diese die Geräte angemeldet haben. Man ist dann von der Gebührenpflicht befreit, wenn man kein eigenes Gerät bereithält. Die GEZ ist beweispflichtig, dafür dass es anders ist. Dies zu ermitteln ist natürlich sehr schwer, zumal sie nicht einfach die Wohnung gegen den Willen der Bewohner rein kann. Dafür benötigt sie einen Durchsuchungsbeschluss, den allerdings kaum ein Richter ausstellen wird. Aber Vorsicht: ein Radio hält man bereits vor, wenn auf einen ein Auto zugelassen ist, welches ein Autoradio eingebaut hat. Die GEZ fragt bei der Zulassungsstelle nach. Man hält ein neuartiges Empfangsgerät bereit, wenn man ein smart phone besitzt. Hat das Handy vielleicht ein eingebautes Radio? Bei solchen Geräten ist es schwer zu argumentieren: Die gehören aber den Eltern.

Hier aber noch ein allgemeiner Hinweis.

Es hat sich geradezu als Volkssport etabliert Rundfunkgebühren zu "umgehen". Hier sollte sich jeder selbst überlegen was ihm sein Gewissen erlaubt. Letztlich nutzen wir alle den öffentlich rechtlichen Rundfunk, zumindest ist Radio hören noch immer allgemein verbreitet. Die Gebühren hierfür sind nicht so hoch und umfassen vor allem auch die neuartigen Empfangsgeräte, d.h. das Handy, das i-pad, den Laptop oder PC. Als Student hat man doch meist wirklich besseres zu tun als Fernzusehen. Und wenn man dann noch bei den Eltern wohnt kann man ja wirklich noch deren Fernseher verwenden.

Ich kann daher nur raten die Geräte, die man besitzt auch wirklich bei der GEZ anzugeben. Man spart sich damit auch eine Menge Stress.

Liebe Grüße
Jens
 

RedCloud

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Auf jeden Fall das Radio angemeldet lassen. Das hat nun wirklich jeder. ;)
 

Ashura

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Nein, hat nicht. Wozu auch? Ich habe weder Fernseher, noch Radio. Mein Mobiltelephon hat auch keins. So what.
 

RedCloud

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Aber ein sonstiges Empfangsgerät - oder womit postest Du hier? ;)
 

keine Ahnung

Winterbanana
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... Letztlich nutzen wir alle den öffentlich rechtlichen Rundfunk, zumindest ist Radio hören noch immer allgemein verbreitet...
Ich kann daher nur raten die Geräte, die man besitzt auch wirklich bei der GEZ anzugeben. Man spart sich damit auch eine Menge Stress....

Eben nicht! Nur ein neuartiges (angemeldetes) Empfangsgerät, mit dem ich dann erst recht kein Radio höre, warum auch? Gerade deshalb habe ich Stress.