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Was meint ihr, soll ich den GEZ Mann reinlassen?

Bananenbieger

Golden Noble
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Sagen wir es doch lieber mal anders: Du hast ein Gerät, was zufälligerweise auch in der Lage ist, Radioprogramme zu empfangen. Ein "neuartiges Empfangsgerät" kann man das ja nicht nennen, denn es ist ja kein für den Rundfunkempfang konzipiertes Gerät. Eklatant ist dieser Definitionsmangel z.B. bei Servern, die gar kein Audio und Video ausgeben können, aber dennoch als "neuartiges Empfangsgerät" zählen. Oder eben die Geldautomaten. Oder eben die Computer im Kasseneinsatz.

Ich habe beispielsweise mit der Radiogebühr kein Problem. Von der Höhe her ist die angemessen und das Programmangebot ist ebenfalls sehr gut. Das Radio verhindert auch nicht, dass neuartige Audioangebote (z.B. iTunes-Match, Symfy, Spotify) entstehen und das Zusammenspiel mit dem privaten Rundfunk scheint auch soweit zu klappen. Aber auch hier wird es natürlich berechtigte Gegenstimmen geben, die nur private Sender hören. Ich persönlich halte es beim Radio für weniger problematisch, dass man auch die ÖR mitfinanziert, da die Empfangsgeräte kein "Pay-per-Listen" unterstützen und zudem die Beträge, um die es geht, vergleichsweise niedrig sind.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Mit den Gebühren für ein Radio, das ich nicht habe, hätte ich auch weiterhin leben können - angemessen oder nicht. Aber eine sog. Haushaltsabgabe halte ich ich - von der Verdreifachung(!) des Betrages abgesehen - rechtlich für mehr als bedenklich. Bleibt abzuwarten wie später Obergerichte entscheiden werden. Eine Verlagerung in die Sozialgerichtsbarkeit was den (teilweisen) Wegfall der Befreiungstatbestände angeht, finde ich durchaus begrüßenswert. Allerdings hat sich mir der bisherige "Nachteilsausgleich" (RF-Vermerk im Schwerbehindertenausweis), unabhängig von Einkommen und Vermögen nie recht erschlossen.

Welcher rechtliche Schachzug mit der Umwandlung von einer Gebühr in eine Abgabe einhergeht, kann ich leider nicht beurteilen. Im Zweifel kann es für die Ländergesetzgebung aber wohl nur von Vorteil sein.

Da bin ich nur froh, dass ich nicht noch einen Server betreibe oder eine Spielhalle. Ich müsste mich dann nur noch aufregen.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Da bin ich voll bei Dir. Es gibt keinen Grund, der eine Haushaltsabgabe rechtfertigen würde.
 

svaeni

Reinette Coulon
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ich zahle derzeit oder bisher keine GEZ, bekomme ich jetzt einen brief? Oder wie wird das gehen? Weiß da einer Bescheid?
 

Wrandy

Jerseymac
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Laufen die Heinis nun eigentlich immernoch durch die Gegend oder nicht?
 

svaeni

Reinette Coulon
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Wird das laufend abgeglichen oder gibt es einen Stichtag? (vor dem Stichtag zurück zu Mama ziehen, und danach wieder zurück in die Sudentenbude)
 

Mitglied 161234

Gast
Wird das laufend abgeglichen oder gibt es einen Stichtag? (vor dem Stichtag zurück zu Mama ziehen, und danach wieder zurück in die Sudentenbude)

Der erste Abgleich erfolgt am 03. März soweit ich mich erinnere und dann soll es in regelmäßigen Abständen abgeglichen werden.

Nachtrag. Hatte mich geirrt. Lt. Focus Online erfolgt der erste große Abgleich bis zum 03. März

Bis zum 3. März 2013 sollen das laut Zahlen, die der „Bild“-Zeitung vorliegen, 69 Millionen Datensätze sein....

Und mir soll da mal einer sagen es ginge hier nicht um Mehreinnahmen...

[h=2]Für diese „Beitragsgerechtigkeit“ sind folgende Personen im Fokus:[/h]
  • Mindestens 849 000 „Schwarzseher“ sollen durch den einmaligen Abgleich mit den Meldeämtern ertappt werden, wie die „Bild“ aus Unterlagen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) weiß. Experten vermuteten dabei sogar, dass es noch viel mehr TV-Zuschauer gibt, die ARD und ZDF bisher den Beitrag verweigerten.
  • 589 000 Deutsche, die laut Statistischem Bundesamt eine Zweitwohnung haben, werden angeblich mit dem doppelten Satz (35,96 Euro pro Monat) belangt.
  • Laut internen Planungsdaten, die der „Bild“ vorliegen, müssen von 800 000 bislang von TV-Gebühren befreiten Schwerbehinderten nun 600 000 pro Monat 5,99 Euro zahlen.
  • Laut Statistikamt besitzen 1,4 Millionen Haushalte überhaupt keinen Fernseher. Auch sie müssen jetzt jeden Monat die Abgabe leisten.
  • Bis zu 1 Million Radiohörer und Computernutzer zahlten bis Silvester einen ermäßigten Beitrag von 5,76 Euro. Jetzt müssen sie monatlich 17,98 Euro bezahlen.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Herrlich: Um 1,5 Millionen "Schwarzseher" zu erwischen, werden 2,4 Millionen ehrliche Menschen bestraft.
 

Ankaa

Beauty of Kent
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Nur mal aus Interesse, verfolge das ganze Thema nur so am Rande, bin aber genauso genervt: Wieso hat eigentlich noch niemand geklagt? Es wird doch sonst gegen jeden Mist geklagt....aber hier wäre es doch mal nötig. Diese "Haushaltsabgabe" kann doch nicht allen ernstes begründbar sein. Wenn ich nicht in der Kirche bin muss ich doch auch keine Kirchensteuer zahlen, z.B. Und die Haushaltsabgabe hat ja nun wirklich ziemliche Schwachstellen, Beispiele gibts genug (mir gefällt das mit dem Server besonders gut ;) )
 

svaeni

Reinette Coulon
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Außerdem ist der typische Deutsche sehr schlecht in zivilem Ungehorsam. Er empört sich vielmehr am Stammtisch um am nächsten morgen im Amt anzurufen und zu fragen ob er das Geld nicht sofort in bar vorbei bringen kann.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Hier einige Meinungen von Ökonomen: http://www.n-tv.de/wirtschaft/GEZ-Gebuehr-gehoert-abgeschafft-article9975371.html

Dieser Satz hat mich allerdings amüsiert:
Der Chef-Volkswirt des Maschinenbauverbands VDMA, Ralph Wiechers, sieht das Problem ähnlich: Die Finanzämter seien "nicht die Inkasso-Organisation der 'staatsfernen' Rundfunkanstalten".
o_Oo_Oo_O

Was mich betrifft: Als Radio- und TV-Verweigerer werde ich wie bisher nur die Gebühr für einen internetfähigen Computer bezahlen (schon fragwürdig genug), mal schaun wie´s weitergeht. Dass die anhängigen Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, ist schon ist klar.

... Insgesamt kostet die Behörde pro Jahr rund 200 Mio. Euro.

und:

Prof. Justus Haucap, wurde noch deutlicher: "Die GEZ ist eine weitgehend unkontrollierte Behörde, die abgeschafft werden sollte."

Dem ist nicht mehr viel hinzu zu fügen.
 

Bertha

Finkenwerder Herbstprinz
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Wichtig.


Meinem Kenntnisstand nach sind die anhängigen Verfahren von Unternehmen angestrengt worden, deren Beitragsaufkommen durch die neue Regelung, bzw. den neuen »Beitragsservice» (!) vervielfacht worden sind.


Diese Klagen resp. die zu erwartenden Urteile betreffen NICHT die Normalverbraucherschaft.

Dem »Beitragsservice« ist es erlaubt, die Einwohnermeldedaten in Abständen abzugleichen, die Erfassung ist somit garantiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 161234

Gast
Es sind allerdings auch Verfassungsklagen anhängig. Bei einem Urteil in einem solchen Falle hat das ganze dann doch Auswirkungen.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Es gibt eine private Klage vor dem bayrischen Verfassungsgericht, von weiteren privaten weiß ich auch noch nicht. Ich denke aber ein paar Musterverfahren wird's schon geben.
 

Bertha

Finkenwerder Herbstprinz
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Es gibt zwei Popularklagen, die verbunden und bereits angenommen worden sind, wenn die Quelle FAZ richtig berichtet, wovon auszugehen ist und wenn ich sie richtig verstehe, was gerne überprüft werden kann.

Rossmann beschwert sich wegen der sinnlos erhöhten Beitragsverpflichtung, der Passauer Jurist wegen der Beitragsverpflichtung von Menschen mit Handicap (Taubheit, Blindheit, Demenz).

Weitere noch nicht angenommene Beschwerden sind die von Grundstücksbesitzern (Datschen) und eines Fuhrparkunternehmers.

Wenn es Entscheidungen gibt, dann die über die jeweiligen Gebiete, die die Beschwerden benennen.
Damit ist aber noch nicht die Frage behandelt, ob die Erhebung des Beitrags vom normalen TV- und Hörfunkverweigerer rechtens ist.

Bemerkenswert an der Causa ist u.a. die Tatsache, daß sich kaum Widerstand regt: weder gegen die manipulative Wortschöpfung, noch gegen die Art der Datenerhebung, noch gegen die nachweislich intransparente Verwendung der eingenommenen Gelder noch gegen die Art und Weise, wie diese Zwangssteuer zustande gekommen ist.

Man kann das Fürchten lernen.
 
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