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Was meint ihr, soll ich den GEZ Mann reinlassen?

Bertha

Finkenwerder Herbstprinz
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Step by step werden die Dinge aufgedröselt.
Hier der Bericht über ein GUTACHTEN.

Die Zauberwörter heißen »Gleichheitsgebot« und »grundstücksbezogene Steuer«.

Das ist ein guter Anfang für das Ende vom »Beitragsservice«.
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

ich denke, dass die grundsätzliche Abkehr von der Gebühr zum Beitrag hin, der richtige Weg sind. Es entstehen einfach keine nutzungsbezogenen Probleme mehr. Der neue Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die alle zu zahlen haben unabhängig davon ob sie Geräte nutzen oder nicht. Dies ist gerechter. Der öffentliche Rundfunk erfüllt eine gesellschaftliche Aufgabe. Der nun eingeführte Beitrag stellt sicher dass alle Mitglieder der Gesellschaft daran beteiligt werden.

Wobei man aber allen Kritiker zustimmen muss, der Beitrag wird sehr schlecht und ungerecht berechnet. Die Anknüpfungen an Fahrzeuge und Liegenschaften sind insbesondere für Firmen nicht tragbar. Dafür fällt der Beitrag für viele Privatpersonen weg. Insbesondere die Zusatzbeiträge für Selbstständige, die zu Hause arbeiten (Radio, Computer im Arbeitszimmer). Auch Singles, die noch bei den Eltern wohnen, zahlen keine eigenen Beiträge mehr. Es gilt ab sofort ein Beitrag pro Haushalt für alle, die in dem Haushalt leben. Daher kann ich die Zuversicht von ARD und ZDF nicht teilen, dass noch so viele Schwarzseher dazu kommen. Erstens gibt es jetzt keine Schwarzseher mehr. Weil der Empfang nicht mehr die Zahlungspflicht auslöst, sondern das Betreiben eines Haushalts oder einer Niederlassung. Daher schaut nu jeder ganz legal fern. Auch eine Entziehung von der Zahlungspflicht ist nun kaum noch möglich, da ARD und ZDF die Daten von den Meldebehörden bekommen. In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Der Verstoß dagegen wird als Ordnungswidrigkeit bestraft. Aus diesem Grunde sind die Ermittler, um die bereits wider gestritten wird, auch tatsächlich überflüssig. Meldeverstöße zu ahnden, ist nicht Aufgabe der Rundfunkanstalten, sondern die der Ordnungsbehörden.

Ich finde es spricht nichts gegen den Einzug der Beiträge durch das Finanzamt. Das kann es wesentlich günstiger und effektiver als die Nachfolger der GEZ.

Das Argument:
Der Chef-Volkswirt des Maschinenbauverbands VDMA, Ralph Wiechers, sieht das Problem ähnlich: Die Finanzämter seien "nicht die Inkasso-Organisation der 'staatsfernen' Rundfunkanstalten"

ist Schwachsinn. Das Finanzamt zieht auch die Kirchensteuern ein und niemand bestreitet ernsthaft, dass Deutschland ein säkularer Staat ist.

Nur meine Meinung
LG Jens
 

Bananenbieger

Golden Noble
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ich denke, dass die grundsätzliche Abkehr von der Gebühr zum Beitrag hin, der richtige Weg sind. Es entstehen einfach keine nutzungsbezogenen Probleme mehr.
Das könnten wir dann auch für Landegebühren auf Flugplätzen einführen. Dann entstehen einfach keine nutzungsbezogenen Probleme mehr.
Der neue Rundfunkbeitrag wirft dafür eine reihe neuer Probleme auf:

  • Wer in einer Beziehung lebt, aber beruflich eine Zweitwohnung in einer entfernten Stadt benötigt, wird doppelt belastet.
  • Wer in einer WG lebt, kann sich mit seinen Mitbewohnern den Beitrag teilen
  • Die Bemessungsgrundlage erfordert ein Herumschnüffeln in den Lebensverhältnissen der Bürger (was geht den ÖR an, ob ich in einem oder zwei Haushalten leben oder ob an einer Adresse mehrere Haushalte existeieren)
  • Der Beitragsservice hat eine Datenbank in Form eines bundesweiten, zentralen Melderegisters, was eigentlich vermieden werden soll (nicht umsonst gibt es kein zentrales Melderegister, sondern nur lokale Melderegister)

Unter dem Strich ist sehe ich hier eine Menge von Problemen, die das gesamte Konzept eines haushaltsbezogenen Beitrags grundsätzlich als ungerecht und willkürlich erscheinen lassen.

Der neue Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die alle zu zahlen haben unabhängig davon ob sie Geräte nutzen oder nicht. Dies ist gerechter. Der öffentliche Rundfunk erfüllt eine gesellschaftliche Aufgabe.
Entschuldige bitte, aber die Flimmerkiste und der Volksempfänger erfüllt einzig und allein die Aufgabe der Volksverdummung. Ich gebe Dir Brief und Siegel darauf, dass zumindest die Abschaffung des Fernsehens einen gesellschaftlichen Vorteil brächte (und nebenbei auch noch gut für das Klima ist). Geh bitte mal auf in ein Theater, in die Oper, auf Lesungen, auf Vernissagen - Du wirst überrascht sein, wie wenig Leute dort überhaupt noch Rundfunkkonsumenten sind.


In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Der Verstoß dagegen wird als Ordnungswidrigkeit bestraft. Aus diesem Grunde sind die Ermittler, um die bereits wider gestritten wird, auch tatsächlich überflüssig. Meldeverstöße zu ahnden, ist nicht Aufgabe der Rundfunkanstalten, sondern die der Ordnungsbehörden.
Meldepflicht und Haushalt sind aber zwei gänzlich verschiedene Sachen. In Teilen Deutschlands muss man sich unter gewissen Umständen nicht anmelden (wer z.B. in Berlin nur vorübergehend und weniger als 6 Monate wohnt, braucht sich dort nicht anzumelden).
 
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Eric Draven

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Ich sehe es eben als Steuererhöhung. Es ist nunmal eine Zwangsabgabe, wie die Steuern es auch sind. Von meinem Lohn bleibt mir nunmal nur ca 25 % als Kaufkraft, und an die will man eben ran.

Darüber rege ich mich zwar auch auf, wenn man es aber von der Gehaltseinbusse einordnet, ist das nicht der Brocken, an dem man letztendlich verarmen wird.

Was ich eher aufregt, ist die Vorgehensweise. Da wird eben mal schnell eine neue Zwangsabgabe generiert, gegen die man sich so einfach nicht wehren kann. Und auf einmal gelten Einzugsermächtigungen, obwohl sie rechtlich nicht mehr haltbar sind (Betragsveränderungen sind vorher schriftlich anzumelden). DAS finde ich das wirklich Erschreckende...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Nein, Steuern sind war gänzlich anderes. Und die bisherige Rundfunkgebühr war auch keine Zwangsabgabe, sondern eben eine Gebühr.
 

Bertha

Finkenwerder Herbstprinz
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Tatsächlich habe ich bisher für die Änderung/Erhöhung des Steuer-Einzugs ohne zuvor ergangenen Bescheid auch noch nicht die rechtliche Grundlage entdeckt. Aber Einzugsermächtigungen sind widerrufbar.

Weitere Merkwürdigkeit: es gibt kein Abmeldeformular für all jene bisher Gebührenpflichtigen, für die die Steuer nun entfällt und - so weit ich sehe - sieht der "Service" vor, daß diese Zahler von selbst darauf kommen, daß sie sich abmelden müssen, vom "Beitrag".
 

Eric Draven

Osnabrücker Reinette
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@Bananenbieger: Ja, das ist mir theoretisch schon klar, aber es ist doch so: Ich hab einen Bruttolohn und davon muss ich alle Zwangsabgaben abziehen, dann bleibt mir die finanzielle Kaufkraft. Und zu diesen Zwangsabgaben gehört die GEZ dazu...

Dass man diese Zwangsabgaben auseinanderpfücken kann, ist mir schon klar. Ändert aber in meinem Geldbeutel leider nichts...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Und zu diesen Zwangsabgaben gehört die GEZ dazu...
Die Rundfunkgebühr gehörte nie zu den Zwangsabgaben.
Die Rundfunkgebühr war für Privatpersonen früher einmal vermeidbar, da man selber in der Hand hatte, ob man Rundfunk nutzen wollte oder nicht. Zwischenzeitlich wurde dann einfach mal Definitionen so umgemünzt, dass selbst Geldautomaten Rundfunkgebührenpflichtig wurden.

Der Rundfunkbeitrag hingegen hat Steuercharakter - Und zwar auf mit der Bemessungsgrundlage "Haushalt". Da sich die Unterhaltung eines Haushalts nicht vermeiden lässt, ist der neue Rundfunkbeitrag eine Zwangsabgabe.

Ändert aber in meinem Geldbeutel leider nichts...
Deshalb sollte man halt gegen diese Abgabe vorgeben. Dann ändert sich auch was am Geldbeutel.
 

Mitglied 161234

Gast
Weitere Merkwürdigkeit: es gibt kein Abmeldeformular für all jene bisher Gebührenpflichtigen, für die die Steuer nun entfällt und - so weit ich sehe - sieht der "Service" vor, daß diese Zahler von selbst darauf kommen, daß sie sich abmelden müssen, vom "Beitrag".

Klar. Das hat in meinen Augen alles System. Auch dass am Anfang zuviel und falsch abgebucht wurde. Die spekulieren darauf, dass Leute sich nicht drum kümmern, aus Gewohnheit sich nicht wundern oder es vergessen wird.
 

Eric Draven

Osnabrücker Reinette
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@Bananenbieger: Genau so sehe ich das auch... erst die neue Abgabe ist eine Zwangsgebühr und ja, man muss dagegen vorgehen. Ich kann bisher leider nur mit Vorbehalt überweisen, da mir die Zeit, Macht und Geld fehlt, gerichtliche Schritte einzuleiten oder mich zu sperren (wie die Stadt Köln das tut).
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Das ist ja das perfide daran. Es ist äußerst schwierig und langwierig, gegen so einen Missstand vorzugehen, weshalb man damit rechnet, dass es nur wenige Leute machen.

Ich gehe schon gegen eine andere Sache vor, was schon ziemlich viel Mühe und Aufwand bedeutet.
 

Bertha

Finkenwerder Herbstprinz
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Zum Be-Denken die Staccato-Version, wie es zu dieser Beitragsabgabengebührensteuer gekommen ist:

Rundfunkanstalten sind Ländersache.
Rundfunkanstalten möchten ihre finanzielle Situation »verbessern«.
Sie geben ein Gutachten in Auftrag.
Der Gutachter heißt Herr Kirchhof und war früher mal beim Verfassungsgericht tätig. (!)
Die Rundfunkanstalten geben das Gutachten des Herrn Kirchhof an die Länderparlamente / Entscheidungsgremien in den Ländern weiter.
Die Länderparlamente übernehmen das Gutachten des Herrn Kirchhof weitgehendst (!) - der war ja mal beim Verfassungsgericht und darum wird das wohl schon alles seine Ordnung haben...
Herr Kirchhof schreibt eine Rechnung.
An die Rundfunkanstalten.

Dann noch:
Zu und zu gerne möchte ich dem Werbefuzzi, der das Wort »Beitragsservice« erfunden hat, die Hand schütteln.

Weil.
»Beitrag« hat so was von Freiwilligkeit.
»Service« hat was von Dienstleistung/Bedienung.

Denn.
»Was einer recht auffällig ins Schaufenster legt, das führt er gar nicht.«

Tucholsky hat einfach immer recht.
 

JGmerek

Boskop
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Das könnten wir dann auch für Landegebühren auf Flugplätzen einführen. Dann entstehen einfach keine nutzungsbezogenen Probleme mehr.

Die gibt es doch schon, nennt sich Flughafengebühr. Sie ist von den Fluggesellschaften an den Flughafenbetreiber zu zahlen und wird von diesen gerne auf die Passagiere umgelegt. Hier aber soll ja gerade keine Gebühr mehr für das Fernsehen anfallen, sondern der Rundfunk soll Beitragsfinanziert werden, eben unabhängig von der Nutzung. Die Umstellung auf Beiträge hat noch einen anderen Nutzen für die Rundfunkanstalten. Während die Gebühren an Inanspruchnahme einer Gegenleistung gebunden waren sind es die Beiträge gerade nicht. Durch die Beiträge entledigt man sich zumindest juristisch einer Qualitätsdebatte, da es ja nicht mehr auf die konkrete Gegenleistung ankommt.

Der neue Rundfunkbeitrag wirft dafür eine reihe neuer Probleme auf:
...
Unter dem Strich ist sehe ich hier eine Menge von Problemen, die das gesamte Konzept eines haushaltsbezogenen Beitrags grundsätzlich als ungerecht und willkürlich erscheinen lassen.

Hier stimme ich Dir zu. Die Berechnungsgrundlagen sind eher fragwürdig.

Entschuldige bitte, aber die Flimmerkiste und der Volksempfänger erfüllt einzig und allein die Aufgabe der Volksverdummung. Ich gebe Dir Brief und Siegel darauf, dass zumindest die Abschaffung des Fernsehens einen gesellschaftlichen Vorteil brächte (und nebenbei auch noch gut für das Klima ist). Geh bitte mal auf in ein Theater, in die Oper, auf Lesungen, auf Vernissagen - Du wirst überrascht sein, wie wenig Leute dort überhaupt noch Rundfunkkonsumenten sind.

Genau diese Diskussion ist aber eine rein politische. Die Qualität des Rundfunkangebotes ist sicherlich diskussionswürdig aber unabhängig von der Beitragsfinanzierung. Nun kann man noch die Frage stellen ob es öffentlich rechtlichen Rundfunk überhaupt geben soll. Auch hierüber lässt sich streiten . Jedoch sind sich die politischen Entscheider aller Coleuer einig, dass sie den beitragsfinanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunk erhalten wollen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat dessen Bedeutung für die demokratische Willensbildung immer wieder hervorgehoben. Wer also an der Beitragsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen rütteln möchte, muss dies aktiv in Angriff nehmen, durch ein Kreuz auf dem Wahlzettel; oder noch besser durch eigene politische Betätigung.

Meldepflicht und Haushalt sind aber zwei gänzlich verschiedene Sachen. In Teilen Deutschlands muss man sich unter gewissen Umständen nicht anmelden (wer z.B. in Berlin nur vorübergehend und weniger als 6 Monate wohnt, braucht sich dort nicht anzumelden).

Hier habe wir uns eher missverstanden. Der Beitragservice erhält bereits die Meldedaten. Die Befreiung von der Meldepflicht nach § 15 Abs. 2 MRRG hat ihren Ursprung da, dass bei nur vorrübergehenden Aufenthalten (unter 6 Monaten) eben keine meldepflichtige Einrichtung einer Wohnung vorliegt. Mit derselben Begründung kann man eben auch herleiten, dass bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt keine Einrichtung eines neuen Haushaltes vorliegt. Diese Erleichterung ist davon abhängig, dass man bereits einen Wohnsitz in Deutschland hat und somit in einem Haushalt in Deutschland lebt. Dass der Beitragsservice eigene Überwachungssheriffs losschickt, halte ich genau aus diesen Gründen für völlig überflüssig.

Bertha schrieb:
Dann noch:
Zu und zu gerne möchte ich dem Werbefuzzi, der das Wort »Beitragsservice« erfunden hat, die Hand schütteln.

Weil.
»Beitrag« hat so was von Freiwilligkeit.
»Service« hat was von Dienstleistung/Bedienung.

Denn.
»Was einer recht auffällig ins Schaufenster legt, das führt er gar nicht.«

Tucholsky hat einfach immer recht.

Die Bezeichnung "Beitrag" hat kein Werbefuzzi erfunden, sondern Juristen:

Wikipedia schrieb:
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.
Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist rechtlich ungenau als Studiengebühr bezeichnet).
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Die gibt es doch schon, nennt sich Flughafengebühr.
Ich glaube, da ist meine Äußerung nicht richtig übergekommen. Ich hatte angedeutet, dass man die Lande-/Flughafengebühren auch komplett so wie den neuen Rundfunkbeitrag organisieren soll. Also ob man fliegt oder nicht, man muss trotzdem dafür zahlen.


Hier stimme ich Dir zu. Die Berechnungsgrundlagen sind eher fragwürdig.


Genau diese Diskussion ist aber eine rein politische. Die Qualität des Rundfunkangebotes ist sicherlich diskussionswürdig aber unabhängig von der Beitragsfinanzierung.
Da stimme ich Dir zu. Diese beiden Dinge sollte man separat voneinander betrachten.

Hier habe wir uns eher missverstanden. Der Beitragservice erhält bereits die Meldedaten.
Wir haben uns da nicht missverstanden. Von den Meldedaten kann man nicht 1:1 auf die Bemessungsgrundlage "Haushalt" schließen. Denn das geben die Meldedaten nicht her, da bspw. bei Mehrfamilienhäusern nicht festgestellt werden kann, wer denn nun in einem Haushalt zusammen lebt (Wohnungsnummer und Etage sind in den Melderegistern üblicherweise nicht registriert).