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Magazin Sammelklage wegen hohem Speicherplatzverbrauch von iOS 8 eingereicht

Mitglied 105235

Gast
Ach so bei einem Smartphone soll es die wichtigste Angabe sein, beim Auto aber das immer ein Leergewicht angeben wird nicht. Aber da ist es auch egal denn das man ein Auto kauft ist ja die persönliche Entscheidung und ein Smartphone wird einen mit vorgehaltener Waffe aus Auge gedrückt das man es kaufen muss.
 

O-bake

Aargauer Weinapfel
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Oh man, langsam schmerzt es. Die Keynote jedes Jahr könnte wirklich deutlich kürzer ausfallen. Einmal die GB Versionen aufgelistet, Anteil für das aktuelle iOS zzgl. Sicherheitsaufschlag für zukünftige Updates abgezogen und fertig. Ein Slide reicht.
Klär mich auf, worin unterscheiden sich denn denn das iPhone 6 mit 16, 64 und 128GB noch? Ok, seit kurzem gibt es zwei Modelle, also auch noch das Plus. Da war ich dann wohl nicht oberkorrekt genug.
 

O-bake

Aargauer Weinapfel
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Ach so bei einem Smartphone soll es die wichtigste Angabe sein, beim Auto aber das immer ein Leergewicht angeben wird nicht. Aber da ist es auch egal denn das man ein Auto kauft ist ja die persönliche Entscheidung und ein Smartphone wird einen mit vorgehaltener Waffe aus Auge gedrückt das man es kaufen muss.
Es gibt ein leeres iPhone, also ohne OS mit 16GB freiem Speicher zu kaufen?
 

Svandolf

Normande
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So ein Quatsch...es wird angegeben, dass Geräte über z.B. 16GB Speicherplatz verfügen. Das ist doch auch so, nur die Verfügbarkeit des freien Speichers ist unterschiedlich und da is man selbst mit IOS8 besser dran als diverse Android Geräte wo bis zu 50%!!!! des Gesamtspeichers vom eigentlichen System gefressen werden!
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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@O-bake Ich wollte auch eher darauf hinaus, dass mir bisher die unterschiedlichen GB Varianten nicht als DAS entscheidende Kaufkriterium aufgefallen wären. Kann mich jedenfalls nicht an irgendein "amazing" bezgl. der GBs erinnern. Aber vielleicht liegt das auch nur an meiner Aufmerksamkeit, da ich eigentlich immer die maximale Speicherkapazität nehme, um nicht auch nur in die Nähe von feuchten Fingern bei einem Update des iOS zu kommen und nicht bei jeder App grübeln muss ob es wohl noch passt und was ich dafür runter werfen muss. Aber das ist meine persönlich Sicht der Dinge.

Bin ich aber jemand der möglichst knapp kalkulieren will, dann, ja dann, würde ICH mich genau informieren wie viel Speicher ICH wohl brauche. Dazu gehört für MICH auch zu hinterfragen, wie viel Speicher das iOS benötigt. Aber ich lese auch Kaufverträge, checke meine Finanzen uvm. BEVOR ich etwas kaufe.
 
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Mitglied 105235

Gast
Apple verkauft das Gerät mit den Komponenten wo es produziert wird und das sind zum Beispiel 16GB Speicher. Somit hat das nichts mit Kundentäuschung zu tun und hoffentlich Entscheidet das auch das Gericht so.

Jedoch glaube ich nicht daran, sondern es wird eher so sein. Das ein 80 Jähriger Richter der genau so wenig Ahnung von der Materie hat wie der wo die Klage überhaupt ins rollen gebracht hat, zum Gunsten vom Kläger entscheidet. Man kann dann nur noch hoffen, das Apple das auf alle Hersteller mit abwälzt. Denn die machen genau so Falsche angeben.


edit:
Wobei ein iPhone ohne Betriebsystem ausliefern auch cool wäre und über die Genuissbar (mit zusätzlichen kosten) einen das System aufspielt wenn man es selber nicht kann. Aber vermutlich kommt dann wieder eine Klage, denn es wird einen ja nicht gesagt das man mit den 699$ nur das iPhone sind und noch nicht funktionsfähig ist.
 
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neo70

Dithmarscher Paradiesapfel
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Wer regt sich denn über sowas nur auf? Entweder die Ami's, bedingt durch die kranken Gesetze, oder diejenigen, welche sich nur ein 8 oder 16er leisten können. Die letzte Fraktion sollte sich lieber ein Android kaufen. Ist günstiger und das gesparte Geld kann dann in mehr Speicher investiert werden. Grundsätzlich finde ich hier die Argumente, welche PRO Klage sind echt witzig. Wer um Himmels Willen mein in der heutigen Zeit, dass sie wirklich 16 GB netto bekommen und haben von einem OS noch nie etwas gehört.


Gesendet von meinem iPhone mit Apfeltalk
 
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O-bake

Aargauer Weinapfel
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Apple verkauft das Gerät mit den Komponenten wo es produziert wird und das sind zum Beispiel 16GB Speicher. Somit hat das nichts mit Kundentäuschung zu tun und hoffentlich Entscheidet das auch das Gericht so.
Glasklar ist der Fall für mich nicht, aber es geht hier ja auch um Amerika. Jedoch fände ich so einen Fall gerade in Deutschland ausgesprochen spannend. Allerdings würde das ähnlich wie hier im Thread ablaufen, wo die Diskussion ja eigentlich nur von denen angetrieben wird, die das Problem technisch verstehen und andere, die es nicht verstehen als dumm bezeichnen.
Das tägliche Leben ist aber nicht ein Spiel aus bescheißen und verhindern beschissen zu werden. Und ein guter Verbraucherschutz soll genau das verhindern. Dabei ist immer die Frage, ob der Verbraucher geschützt oder entmündigt wird. Und selbst wenn alles irgendwo im Kleingedruckten steht, kann der Kunde immer noch getäuscht werden. Am stärksten ist unser Verbraucherschutz bei den Lebensmitteln und da zeigen viele Beispiele, dass Firmen trotz korrekter Angaben im Kleingedruckten abgemahnt werden.

Und bei diesem Beispiel hier wird das iPhone beworben, dass man da verschiedene Dinge drauf speichern kann, aber er wird im Unklaren gelassen, wie viel Speicher er denn nun wirklich zur Verfügung hat. Das irgendwo im Gerät ein Speicherbaustein verlötet ist, der 16GB Kapazität hat, die der Kunde aber gar niemals nutzen kann, hilft nicht viel. Und wenn dann ein Punkt erreicht ist, wo man vor dem Kauf eine eigene Recherche starten muss um zu erfahren, was man überhaupt kauft, weil der Hersteller dazu keine Angabe macht, dann sollte eigentlich der Punkt erreicht sein, wo eine Klage kein Problem mehr darstellen sollte.

Und den Knackpunkt in diesem Fall sehe ich, dass man das Gerät eben nicht leer, also mit den 16GB, kaufen kann. Bei Computern ist das so, die könnte man sich sogar selbst zusammenbauen und was man dann macht ist die eigene Entscheidung. Betriebssystem draufspielen oder einfach nur angucken. Egal, man fängt einfach bei Null an und entscheidet selbst. Hier geht das eben nicht und es sind von Anfang an Daten drauf und zwar erheblich viele und das wird sogar verschwiegen.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Das war auch gerade mein Gedanke, als ich mich fragte "hattest du dich hier nicht schon längst aus dem 'Thema' verabschiedet?" ... ;)

*Türklapp*
 

O-bake

Aargauer Weinapfel
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Man kann immer noch das Fass mit Gigabyte und Gibibyte aufmachen. Das ist ebenfalls eine Täuschung am Verbraucher ;)
 

10tacle

Mecklenburger Orangenapfel
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Das sind bestimmt auch noch die, die ganz vorne mit dabei waren als Red Bull verklagt wurde (gar nicht so lange her), weil das Getränk ja nicht wirklich Flügel verleiht. Ist ja eine Täuschung, und woher soll man das als Laie bitte auch wissen.
 

sternenstaub

Echter Boikenapfel
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Wie, das stimmt jetzt echt nicht?
Silke! Silke komm sofort vom Dach runter. Ich muss dir was sa...


Flux gesendet dank Kompensator!
 
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TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Ja, mit dem RedBull Urteil hatte ich endgültig jedes Verständnis für das US Rechtssystem verloren. Hatte da 3x geschaut ob die Meldung vom Postillion ist ...
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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12.09.11
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3.155
Man kann immer noch das Fass mit Gigabyte und Gibibyte aufmachen. Das ist ebenfalls eine Täuschung am Verbraucher ;)
Ist nicht persönlich gemeint, aber langsam bekomme ich eine Vorstellung davon, wie die Leute in der EU-Verwaltung denken...
 

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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254
Ich kann die Klage durchaus nachvollziehen, besondern wenn ich mir ein iPhone mit 8GB kaufe (soll ja durchaus Menschen geben die das machen), und mir die Rechnung vorher mache, dann sollten wenn 8Gb draufstehen, doch abzüglich Formatierung, 7,xx frei sein. effektiv sind es dann aber etwas knapp über 6, und wer weis wie die Situation nach iOS9 aussieht.
Das Problem besteht ja eigentlich darin dass ich das iPhone nicht durch eine SD nachrüsten kann, ich vermisse diese Möglichkeit bei meinem 64er zwar nicht, aber bei 8 oder 16 GB kann ich den Unmut und doch eigentlich auch die Klage nachvollziehen, "was draufsteht soll auch drinnen sein".

Und seihen wir doch ehrlich, es wurde doch schon wegen weit dümmeren Sachen geklagt, mir fällt da spontan die IE klage der EU gegen MS ein, nicht dass ich MS gut finde, doch die Aktion war doch wirklich lächerlich...
 

iStefanG

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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dann kann man auch JEDEN festplatten, usb stick, sd karten hersteller verklagen...

weil eine 512GB SSD HD hat auch keine 512GB speicherplatz
Nur weil Hersteller meist in GB die Größe angeben und ein os aus Gewohnheit in GiB? Der Wert ble gleich. Nur der umrechnungsfaktor ist ein anderer. Ist vergleichbar mit Kilometer und meilen
 

Tim Wichard

Idared
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ich denke damit muss man leben, wenn man im Supermarkt 500 g Hackfleisch holt und es in der Pfanne brät, bleiben auch nur noch 400 g über.
Beim Rechner ist es ja auch so, dass ein Teil des Speichers für das Betriebssystem draufgeht, das es jetzt so extrem ist, das bis zu 40% vom Speicher damit gedeckt werden finde ich aber doch erstaunlich, dass es so viel ist.
Das fragt man sich doch ob die bei der Grundinstallation noch ein paar Filme mit rausgepackt haben:)
 
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