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Feature iTunes & App Store: Nutzer müssen bei zu häufiger Rückgabe auf Widerrufsrecht verzichten

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Aber den Missbrauch müsste apple in einem Rechtsstreit ja nachweisen. Klingt eher schwierig auf der Basis eines nicht nachweisbaren Missbrauchs ein Konsumentenrecht zu verweigern.

Nochmal: Ein solches Konsumentenrecht gibt es nicht. Lies Dir den Auszug aus dem Gesetz durch, den ich oben zitiert habe. Falls das zu kompliziert ist, nochmal in einfachen Worten, auf Apples Situation angepasst:

  • Im Internet-Handel gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das an bestimmte Formalien gebunden ist.
  • Bei Downloads darf sich jedoch der Händler entscheiden, ob er eine Widerrufsmöglichkeit anbietet oder nicht. Tut er das nicht, muss er allerdings zwei Regeln befolgen: (1) Der Kunde muss genehmigt haben, dass der Download innerhalb der 14-tägigen Frist beginnt. (2) Der Kunde muss darüber belehrt worden sein, dass er die Rechtslage kennt, dass kein Widerrufsrecht mehr besteht, nachdem der Download begonnen hat.

Apple hat sich dafür entscheiden, die Widerrufsmöglichkeit nicht grundsätzlich auszuschließen (was sie dürften), sondern sie fallweise, nämlich bei Kunden, die sich "vernünftig" verhalten, zu gewähren.
 

Mure77

Golden Noble
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Apple bietet die Plattform. Apple bestimmt die Regeln. Fertig. Muss man mit leben. Ändert Apple für keinen von uns. Ich würde es auch nicht anders machen. Hätte ich einen Laden und da wären Kunden welche das System ausnutzen weil es Spaß macht würde ich da auch eingreifen.
 
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KoboldDresden

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Dann sollte Apple aber die Entwickler von kostenpflichtigen Apps auch dazu verpflichten, eine Testversion anzubieten, damit man nicht die Katze im Sack kaufen muss.
 
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Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Dann sollte Apple aber die Entwickler von kostenpflichtigen Apps auch dazu verpflichten, eine Testversion anzubieten, damit man nicht die Katze im Sack kaufen muss.

Daran hat Apple kein Interesse, denn durch falsch gekaufte Apps verdienen sie viel Geld, ebenso wie an zurückgegebenen Apps.

Es ist den Entwicklern streng verboten, im Beschreibungstext einer App darauf hinzuweisen, dass es möglicherweise eine Testversion der App gibt.
 

colacastell

Pomme Etrangle
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Alles, was ich mir wünsche wäre eine Demo-Funktion im App Store. Einfach in der Lage zu sein, eine App vollständig und ohne Restriktionen herunterladen zu können und sie für, sagen wir, zehn Minuten ausprobieren zu können, wäre ein Game Changer für den App Store. Nach diesen zehn Minuten wird die App dann gesperrt und man kann sich entscheiden ob man sie kaufen möchte, oder eben nicht.
 

xees

Lambertine
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Ja, die Gewährleistungsregeln müssen voll umgesetzt werden, denn sie sind Händlersache und der Händler ist die europäische Firma "iTunes S.A.R.L." mit Sitz in Luxemburg. Das Gewährleistungsrecht gilt in der ganzen EU.



Du scheinst nicht zu wissen, was ein Gesetz ist. Das Gesetzgebungsverfahren wurde voll durchlaufen und wie schon erwähnt, ist das Gesetz seit 13.06.2014 in Kraft.



Welches Urteil denn? Hier wurde niemand verklagt.



Nein, das ist der in Deutschland und in der ganzen Europäischen Union exakt so vorgesehene Mechanismus beim Verkauf digitaler Inhalte, den ein Händler verwenden darf.



Einen "Rechtsverzicht" gibt es nicht. Das hat Apfeltalk leider falsch in der Überschrift formuliert. Richtig ist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kunde ausdrücklich bestätigt, dass er darüber belehrt wurde, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads erlischt. Bei "Wenig-Widerrufern" ist es die Firma Apple, die darauf verzichtet, den vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Downloads anzuwenden.
Den genauen Wortlaut des Gesetzes habe ich oben schon zitiert.



Was soll denn eine Gutschriftslösung sein?
Was du nicht verstehen kannst (willst?), das Gesetze und/oder Verordnungen nicht immer höher gestellten Gesetzen und Verfassungen entsprechen. Da kann es durch Bundesrat und Bundestag wie auch Europäischen Instanzen gegangen und abgenickt (die meisten Parlamentarier lesen nicht die tausend Seiten vorab durch) worden sein ohne dass dieses neues Gesetz wirklich dauerhaft Bestand hat.
Und ob schon eine Klage läuft müsste man jetzt rausfinden (wollen).

Und ein erlöschen eines Widerrufsrechts durch Bekundung (durch den Button) ist ein Rechtsverzicht! Mehr Deutsch geht nicht.
Ob diese Lösung eben dauerhaft bestand hat wird sich in Zukunft zeigen, meines Erachtens nicht. Dann wird es eben eine andere Lösung geben müssen.
 

*apple_fan*

Johannes Böttner
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Genau warum , bietet Apple bzw die Entwickler nicht so was an in der Form von einem Probekauf! Das heißt man kauft etwas für sagen wir für 10% des Gesamtpreis und erhällt eine spezielle Version hat also 3 Tage Zeit dieses auszuprobieren und wenn es einem nicht gefällt, kann man es nicht mehr nutzen oder man kauft die Vollversion abzüglich der 10%.

Finde auch , dass man "leider" viel zu oft die Katze im Sack kauft!
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Zu kompliziert. Die jetzige Regelung ist schon gut, denke ich.
 

muffy

Kleiner Weinapfel
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Daran hat Apple kein Interesse, denn durch falsch gekaufte Apps verdienen sie viel Geld, ebenso wie an zurückgegebenen Apps.
Die Frage ist, ob sich die Einführung einer zeitlich begrenzten Demo-Funktion für Apple nicht trotzdem lohnen würde.
Google hat es im Play Store ja vorgemacht. Dort gilt ein Rückgaberecht von 2 Stunden - und zwar nur für Apps und Spiele. Filme, Musik und Bücher sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
 

beeker2.0

Oberdiecks Taubenapfel
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Nochmal: Ein solches Konsumentenrecht gibt es nicht. Lies Dir den Auszug aus dem Gesetz durch, den ich oben zitiert habe. Falls das zu kompliziert ist, nochmal in einfachen Worten, auf Apples Situation angepasst:

  • Im Internet-Handel gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das an bestimmte Formalien gebunden ist.
  • Bei Downloads darf sich jedoch der Händler entscheiden, ob er eine Widerrufsmöglichkeit anbietet oder nicht. Tut er das nicht, muss er allerdings zwei Regeln befolgen: (1) Der Kunde muss genehmigt haben, dass der Download innerhalb der 14-tägigen Frist beginnt. (2) Der Kunde muss darüber belehrt worden sein, dass er die Rechtslage kennt, dass kein Widerrufsrecht mehr besteht, nachdem der Download begonnen hat.

Apple hat sich dafür entscheiden, die Widerrufsmöglichkeit nicht grundsätzlich auszuschließen (was sie dürften), sondern sie fallweise, nämlich bei Kunden, die sich "vernünftig" verhalten, zu gewähren.

Hm ja, soweit verstehe ich das. Was aber, wenn apple "plötzlich" einem Kunden, dem bislang ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde, dieses Recht dann "verweigert"? Anhand welcher Kriterien / Gleichbehandlungsgrundsatz? So ganz trivial ist das doch dann auch wieder nicht bzw ist es rechtmäßig, dass ein Unternehmen diese Entscheidung nach Gutdünken trifft?
 

MaxTrax

Himbeerapfel von Holowaus
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Natürlich ist das schwierig für Apple und andere Anbieter, aber was bringt mir denn ein Widerrufsrecht, wenn ich Artikel nur kaufen kann, indem ich mich vorab bereit erkläre auf eben jenes Recht zu verzichten.? Hää?
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Was aber, wenn apple "plötzlich" einem Kunden, dem bislang ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde, dieses Recht dann "verweigert"? Anhand welcher Kriterien / Gleichbehandlungsgrundsatz?

Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, d.h. der Händler darf Kaufverträge verweigern, wie er will, solange es nicht sittenwidrig ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz würde nur dann eine Rolle spielen, wenn Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität des Käufers dazu führen würde, die freiwillige Widerrufsmöglichkeit nicht anzubieten.
 
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Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Was du nicht verstehen kannst (willst?), das Gesetze und/oder Verordnungen nicht immer höher gestellten Gesetzen und Verfassungen entsprechen.

Diese Argumentation ist Unsinn. Das neue Gesetz stellt klar, dass auch Kaufverträge über Downloads widerrufen werden können, wenn beide Vertragspartner das wollen. Würde dieses Gesetz gestrichen, würde wieder die alte Rechtslage nach § 312d Absatz 4 BGB gelten, nach denen "Waren, die
die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung eignen" und "Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind" vom Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Und ein erlöschen eines Widerrufsrechts durch Bekundung (durch den Button) ist ein Rechtsverzicht!

Nein, der Kunde darf den Vertrag auch weiterhin 14 Tage lang widerrufen, solange der Download noch nicht begonnen hat. Er bestätigt nicht, dass er auf ein Recht verzichtet, sondern er bestätigt, dass er die bestehende Rechtslage kennt.
 

beeker2.0

Oberdiecks Taubenapfel
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Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, d.h. der Händler darf Kaufverträge verweigern, wie er will, solange es nicht sittenwidrig ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz würde nur dann eine Rolle spielen, wenn Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität des Käufers dazu führen würde, die freiwillige Widerrufsmöglichkeit nicht anzubieten.

Ok, das ist ne Erklärung, die mir hilft!
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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aber was bringt mir denn ein Widerrufsrecht, wenn ich Artikel nur kaufen kann, indem ich mich vorab bereit erkläre auf eben jenes Recht zu verzichten.? Hää?

So ist es ja nicht. Das ist ein Missverständnis, weil Apfeltalk diese irreführende Formulierung mit dem "Verzichten" verwendet hat.

Genauso wie der Gesetzgeber im letzten Jahr festgelegt hat, dass Internet-Bestellungen mit einem deutlichen "Jetzt kaufen"-Knopf markiert sein müssen (z.B. damit unseriöse Webseiten einem keine Abo-Verträge mehr unterschieben können), genauso hat er festgelegt, dass nicht widerrufbare Download-Kaufverträge mit einer bestimmten Belehrung versehen sein müssen.

Der Knopf dient nicht dazu, um auf ein Recht zu verzichten (was in der Tat illegal wäre), sondern er ist vorgeschrieben, damit der Käufer Download-Käufe ohne Widerrufsmöglichkeit von denen mit Widerrufsmöglichkeit sauber unterscheiden kann.
 
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Angma

Golden Delicious
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Apple behält die 30% Verkaufsprovision ein, verdient also genau so viel daran, als wenn die App nicht zurückgegeben worden wäre. Nur der Entwickler verliert seine 70% Anteil.

Wie soll das funktionieren?? Apple zahlt dem Kunden doch 100% seines Geldes zurück. Somit hat doch Apple nichts verdient dran (da ja in den 100% die 30% Provision mit drin sind).
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Versteh ich, daß Apple das einschränkt. Natürlich wären Testversionen besser (und die Programmierer bieten die ja auf ihren eigenen Seiten auch oft an, ein Grund mehr, auf den AppStore zu verzichten, aber die Unkundigen glauben wohl, daß man nur da selig wird), aber das Widerrufsrecht basiert auf greifbaren Dingen. Man soll eine Jacke, die man im Internet kauft, genauso testen können wie wenn man sie in einem Laden probieren würde. Bei Software läuft das halt ein wenig anders, wenn es keine Testversionen gibt, mit zeitlichen oder sonstigen Einschränkungen, dann ist halt die Chance hoch, daß man sie lädt, formal zurückgibt, aber weiter benutzt.
Dagegen hülfen Überprüfungen des Rechners, die aber nicht nur notorische Datenschützer sicher ablehnen.
Im Riäll Laiff bekäme ich sicher auch nichts mehr bei meinem Weinhändler,. wenn
ich täglich meinen Liter diverser Weine verkosten würde, aber nie was kaufen.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Wie soll das funktionieren?? Apple zahlt dem Kunden doch 100% seines Geldes zurück. Somit hat doch Apple nichts verdient dran (da ja in den 100% die 30% Provision mit drin sind).

Wie schon gesagt: Apple behält die 30% Verkaufsprovision ein. Natürlich nicht gegenüber dem Käufer, sondern gegenüber dem App-Entwickler.

Mit anderen Worten: Der App-Entwickler muss 30% dafür zahlen, dass Apple den Verkaufsvorgang durchgeführt hat. Ob der Kauf letztendlich erfolgreich war, spielt keine Rolle. Das ist branchenüblich.