So, ich habe jetzt mal richtigen Ärger mit der Telekom, der mich zu folgendem Schreiben veranlasste. Allein die dreiste Lügerei bringt mich auf die Palme. Ich bin extrem gespannt, was jetzt passiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen im Rahmen einer Vertragsverlängerung ein iPhone 5 (schwarz, 32 GB) erworben, das mir am 21. September 2012 postalisch zugestellt wurde. Das Gerät wies am Alurahmen etliche Kratzer bzw.Farbveränderungen auf. Meine Nachforschungen ergaben, dass eine Vielzahlvon Geräten der ersten Charge von diesem Problem betroffen sind. Leider wares mir nicht möglich, sofort Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, da die Hotline (wieSie wissen) in den ersten Tagen und Wochen nach Verkaufsstart extrem überlastet war.
Zunächst schilderte ich heute aber der Apple-Care-Hotline das Problem. Der dortige Mitarbeiter wies mich völlig zurecht auf meine (vorrangigen) Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, also Ihnen, hin. Da sich seiner Aussage nach die "Deutsche Telekom" oftmals wenig kooperativ bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zeige, bot man mir einen Austausch des Gerätes im Apple-Store Hamburg an. Ich müsse aber trotzdem im Vorfeld versuchen, meine Gewährleistungsansprüche gegenüber der "Deutschen Telekom" durchzusetzen.
So nahm ich also am heutigen Tage Kontakt zur Telekom-Hotline auf und schilderte Ihrer Mitarbeiterin erneut das Problem. Man sagte mir, ich hätte innerhalb der ersten 14 Tage das Problem melden müssen, um Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät zu haben. Außerdem müsse das Gerät im Telekom-Shop von einem Mitarbeiter in Augenschein genommen werden. Auf meinen Hinweis, dass Händler innerhalb der Europäischen Union verpflichtet sind, zwei Jahre Gewährleistung auf ihre Produkte zu bieten, wurde mir mitgeteilt, dass die Firma Apple nur ein Jahr Garantie auf ihre Produkte bietet.
Ich kann nur vermuten, dass Ihre Mitarbeiter entweder extrem schlecht geschult sind oder aber angewiesen wurden, diese völlig sachfremden Hinweis zu geben.
Der Unterschied zwischen (freiwilliger) Garantie des Herstellers und (gesetzlich geregelter) Gewährleistung und die sich daraus ergebende Rechtslage dürfte zumindest Ihrer Rechtsabteilung hinreichend bekannt sein.
Also zeigte ich mein iPhone 5 beim örtlichen Telekom-Shop in xxx einer Ihrer Mitarbeiterinnen. Die dortige Mitarbeiterin nahm das Gerät in Augenschein und telefonierte dann ihrerseits mit einer Hotline. Nachdem Telefonat teilte sie mir mit, dass ich mich innerhalb der ersten 14 Tage hätte melden müssen und man nun nichts mehr für mich tun könne. Das Problem mit den Kratzern sei aber bekannt. Auf meine Frage, wer denn diese 14-Tage-Frist erfunden habe, wies sie mich auf die Möglichkeit hin, innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurück treten zu können. Das hatte ich aber zu keinem Zeitpunkt vor. Ich verlange lediglich die Lieferung einer mangelfreien Sache, mithin eines kratzerfreien iPhone 5.
Ich fordere Sie daher auf, mir innerhalb einer Frist von 21 Tagen ein mangelfreies iPhone 5 (schwarz, 32 GB) zu liefern.
Darüber hinaus haben Sie als Verkäufer gem. § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Bislang sind mir folgende Kostenentstanden: Fahrtkosten von xxx nach yyy, (29,2 km hin und zurück laut Google Maps) in Höhe von 8,76 € sowie pauschale Material- und Portokosten in Höhe von 10,00 €. Insgesamt demnach 18,76 €. Mit einer Gutschrift auf meiner nächsten Mobilfunkrechnung bin ich einverstanden.
Sollte ich innerhalb der o.g. Frist nichts von Ihnen gehört haben, werde ich dem Rat des Apple-Mitarbeiters folgend einen kostenlosen Austausch des iPhone 5 im Apple-Store Hamburg, Jungfernstieg 12 veranlassen. Die zusätzlichen Fahrtkosten in Höhe von 86,40 € (288 km hin und zurück laut Google Maps) werde ich Ihnen selbstverständlich ebenfalls in Rechnung stellen.
Bitte werten Sie dieses Schreiben darüber hinaus als Kündigung meines seit 2007 bestehenden Mobilfunkvertrags. Bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung bitte schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen