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[iPad Air 2] Geklautes Gerät nach fast 1 Jahr wieder "aufgetaucht"

Cryobot

Granny Smith
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Ich habs bisher so verstanden, dass nachdem es mir geklaut worden ist, ein soft-reset gemacht worden ist. Dadurch blieb aber die Aktivierungssperre erhalten. Entweder man gibt nun das Passwort ein und kann es wie sonst benutzen oder man muss es entkoppeln und kann es dann neu einrichten.
Stimmt das so ungefähr?
 

OlliMe

Salvatico di Campascio
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Nicht oder. Man kann es erst wieder nach iCloud Passworteingabe aktivieren
 

echo.park

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Helmpflicht

Stechapfel
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....damit wäre es auch nicht zurückgesetzt, und das PopUp mit den Kontaktdaten ist ja auch noch da...
 
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raven

Golden Noble
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Dass die ganze Chose mehr als dubios erscheint braucht man ja nicht noch noch mehr betonen....
Doch eigentlich schon. wenn man sich den Thread so durchliest. Seite 3 Beitrag 47
Edit 1: @Cryobot In welcher Währung gedenkt der *Besitzer/Inhaber* den Betrag dort zu überweisen?
Hat man sich darüber bereits unterhalten oder geeinigt?:cool:

Edit 2: Noch eine Frage, hattest du den Diebstahl deiner Hausratsversicherung gemeldet? (Aussendiebstahl mit Selbstbehalt) Nur so eine spontane Idee. Der Thread hat doch noch Potential. Da tun sich Fragen auf die noch gar nicht erörtert wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cryobot

Granny Smith
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Mh, also ganz sicher werd ich kein Passwort weitergeben, für kein Geld der Welt.
Also ist die einzige Möglichkeit für ihn, das iPad zu benutzen wenn er mein Passwort eingibt? Dass ich das iPad aus iCloud lösche bringt nichts?
 

Cryobot

Granny Smith
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Edit 1: In welcher Währung gedenkt der *Besitzer/Inhaber* den Betrag dort zu überweisen?
$

Edit 2: Noch eine Frgae, hattest du den Diebstahl deiner Hausratsversicherung gemeldet? (Aussendiebstahl mit Selbstbehalt) Nur so eine spontane Idee. Der Thread hat doch noch Potential. Da tun sich Fragen auf die noch gar nicht erörtert wurden.
Keine Hausrat, nur Haftpflicht.
 

OlliMe

Salvatico di Campascio
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Dafür muss das Teil online sein
 

OlliMe

Salvatico di Campascio
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Aber online kann es nicht gehen, wenn es nicht aktiviert werden kann. Da beisst sich der Hund in den Schwanz.
 
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Kannix

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Ich versteh die ganze Diskussion irgendwie nicht... Da meldet sich ein ominöser "Käufer" der dir ein paar Euro bietet damit du ihm DEIN iPad freischaltest??? Der sitzt auch noch zufälligerweise im Libanon wo ja quasi ausgeschlossen ist das er dir DEIN Eigentum aushändigen kann??? Sorry aber die Geschichte stinkt gewaltig. Zum einen ist es nach wie vor dein Eigentum, er kann kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben. Ich würde gar nicht drüber nachdenken dem Passwort zu geben oder gegen bissl Kohle das Ding freizuschalten, er ist verpflichtet dir das iPad auszuhändigen - ohne wenn und aber, andernfalls macht er sich strafbar. Genaugenommen macht er es sich schon, da er weiss das es sich um Diebesgut handelt und es dir gehört!
Woher weisst du das er aus dem Libanon kommt? Hat er es dir gesagt? Sollte mich nicht wundern wenn es nicht sogar der Dieb selber ist der jetzt auf die Tränendrüse drückt und nun versucht doch noch Nutzen draus zu ziehen.
Da er dich per Whatsapp angeschrieben hat musst du ja auch seinen Nummer haben. Ich wäre längst bei der Polizei gewesen und hätt den Typen angezeigt, denn über die Nummer (vorrausgesetzt es ist keine Wegwerfnummer) lässt er sich ermitteln.
Auf keinen Fall freischalten gegen Geld, der freut sich und hat für nen Bruchteil des Neupreises ein iPad oder verkauft es direkt mit Gewinn weiter.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Zum einen ist es nach wie vor dein Eigentum, er kann kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben.
Wenn mich nicht alles täuscht ist die Rechtslage in Nahost etwas anders als bei uns. Wenn ein Käufer gutgläubig ein gestohlenes Produkt erwirbt geht es in sein Eigentum über. Das ist also anders als die bei uns gültige Rechtslage. Das hat schon mancher Besitzer eines geklauten Autos leidvoll erfahren müssen.

MACaerer
 

Farafan

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Es ist doch völlig egal wie die Rechtslage in weit entfernten Ländern aussieht.
Sein vermeintliches Recht dort durchzusetzen wäre derartig kostspielig das es in keinem Verhältnis mehr zu Gerät steht.

Es ist schon ein riesiger Aufwand Forderungen im EU-Ausland juristisch umsetzen zu lassen.
 
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