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Böhmermann vs Erdogan ...

cerberus1953

deaktivierter Benutzer
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Natürlich ist der "Ton" hier sehr höflich. Gut so, kenne ich auch anders ... Aber das sind halt 2 absolut konträre Lager, die finden nie zu einer "Synthese". Ähnlich wie bei den "4-Zoll -Fans" und den "Plus-Fans". Hätte ich aber wissen müssen, "mea culpa" ...
 

DoktorToast

Kaiserapfel
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Finde eigentlich gar nicht, dass es da großen Diskussionsbedarf gibt.

Fakt ist, Böhmermann gerät hier klar in Konflikt mit dem Gesetz (was er im übrigen auch selber zugibt). Dass das Ganze beleidigend war, lässt sich nicht leugnen, auch nicht in dem man es vorher ankündigt. Das Verfahren MUSS also zugelassen werden, alles andere wäre genau betrachtet ein noch viel größerer Skandal und ein deutlich erschreckenderes Problem.

Der Ganze "Aufschrei" geht mir deshalb eigentlich gehörig auf die N*sse.

Das Erdogan überhaupt klagt ist natürlich lächerlich. Das Recht dazu hat er aber. Auch die Gesetze welche die Grundlage für diese Klage bilden, mögen veraltet sein. Fakt ist jedoch, Sie existieren. Ob eine Abschaffung im Nachgang sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
 

Ram-mac45

Gloster
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Habe ich ja gesagt, dann stell zu Verfügung und soll für dich weitere Gedichte schreiben. Hat keiner was dagegen.
 

DoktorToast

Kaiserapfel
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Naja man kann schon interpretieren, dass das Ganze so abstrus ist, dass es mit gesundem Menschenverstand schon nicht mehr als Beleidigung aufgefasst werden kann.

Das hat aber dann eben ein Gericht zu entscheiden...
 
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LaFroggie

Tydemans Early Worcester
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Fakt ist, Böhmermann gerät hier klar in Konflikt mit dem Gesetz (was er im übrigen auch selber zugibt). Dass das Ganze beleidigend war, lässt sich nicht leugnen, auch nicht in dem man es vorher ankündigt. Das Verfahren MUSS also zugelassen werden, alles andere wäre genau betrachtet ein noch viel größerer Skandal und ein deutlich erschreckenderes Problem.

Jein. Du hast insofern Recht, dass die normale Klage wegen Beleidigung völlig in Ordnung ist. Zumindest rechtlich gesehen. Die kann und will/wollte ja auch niemand verhindern.

Aber den Antrag fürs Verfahren nach §103 hätte man nicht zulassen müssen. Man hätte auch einfach sagen können "nutze die normalen "bürgerlichen" Rechtsmittel die dir zur Verfügung stehen, aber bei uns herrscht Kunstfreiheit und deswegen lassen wir keine weitere Klage gegen einen unserer Künstler zu". Genau deswegen ist das Ganze ja zustimmungspflichtig.
Oder man hätte auch argumentieren können "sorry, unser Fehler, der Paragraph ist veraltet und sollte längst gestrichen sein, sind wir nur noch nicht zu gekommen, deswegen keine Klage nach diesem Paragraphen".