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Böhmermann vs Erdogan ...

cerberus1953

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Das Ganze ist doch der reinste Irrsinn !!!! Haben wir keine anderen Probleme ?
Erst entschuldigt sich "Mutti" (als Kanzlerin) telefonisch bei diesem "Herrn" für die Äusserungen des "Herrn Böhmermann" im ZDF. Heute findet ein großes Treffen statt, "Mutti" kriegt gerade noch die Kurve und entscheidet mit ihrer Stimme, daß dieser Anzeige des türkischen MP nachgegangen wird. Gleichzeitig heisst es, daß dieser Uralt § (103 StGB) -"Majestätsbeleidigung", wie Spötter sagen- DANACH aber schleunigst gestrichen werden soll . Dieser § stammt aus "Kaiser-Zeiten", irgendwann aus den 1870er-Jahren, zuletzt wurde er in den 1970ern angewandt, anlässlich des Besuchs der Schahs vom (damaligen) "Persien". Ja, die Mühlen des Gesetzes mahlen oft langsam, da könnte ich so manches Liedchen singen ...
Was mich interessiert, da werde ich mich ja auch noch schlau machen: Herr E. hat ja 2 Strafanzeigen erstattet, eine nach o.ä. §103 (als MP E), eine Weitere als "Privatperson" E. nach § 185. Ob diese wohl von verschiedenen Gerichten verhandelt werden ? Was, wenn 2 unterschiedliche Urteile "ausgeworfen" werden ? Die Frage, wer diesen ganzen "Sch...." am Ende bezahlt, erspare ich mir.
"Satire"/"Meinungsfreiheit" ? Ein klares JA ! Aber : jemanden -egal ob "MP" oder "Hans Mustermann" oder "Lieschen Müller"- öffentlich als "Ziegen-F......"/"Kinder-F....." zu bezeichnen, ist in meinen Augen eine grobe UNVERSCHÄMTHEIT und selbstverständlich als Beleidigung zu bestrafen. Da wäre was im 5-stelligen € Bereich sehr angebracht ...
 

ibomal

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Ich finde das Verhalten vom Erdogan lächerlich und kindisch. Aber was will man von dem auch erwarten? Und sowas will in die EU? Primitive Leute haben hier nichts verloren.
 

cerberus1953

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ICH möchte da differenzieren : die Strafanzeige des "Privatmannes" E. kann ich gut verstehen, seine Anzeige als "MP" nicht.
Als "MP" hätte über dieser Sache stehen müssen, nach dem Motto "die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter" ...
Aber, auch das ist uralt : hat jemand innenpolitisch Probleme, startet er Ablenkungsmanöver nach außen. Herr E. hat in der Türkei jede Menge Stress (Kurden/"sein" VerfG/Presse), da kam ihm die "causa B." doch gerade recht. Wie immer dieser Prozess hier jetzt enden wird (in Jahren ....), er ist in einer klaren "win-win" Situation.
Dumm oder "primitiv" ist er sicher nicht. Das macht ihn allerdings in keinster Weise"sympathisch", ganz im Gegenteil ...
 

Benutzer 176034

Gast
Seitdem damals der 17jährige (Marco...?) monatelang im türkischen Knast saß, weil auf irgendeinem T-Shirt etwas Sperma gefunden wurde, ist meiner Meinung nach ein nachvollziehbares Urteil nicht zu erwarten.
Seit diesem Fall hat das türkische Rechtssystem für mich nur noch "Augsburger-Puppenkisten-Charakter".
 

cerberus1953

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Seitdem damals der 17jährige (Marco...?) monatelang im türkischen Knast saß, weil auf irgendeinem T-Shirt etwas Sperma gefunden wurde, ist meiner Meinung nach ein nachvollziehbares Urteil nicht zu erwarten.
Seit diesem Fall hat das türkische Rechtssystem für mich nur noch "Augsburger-Puppenkisten-Charakter".
Naja, der Prozess (die Prozesse ?) laufen zum Glück vor deutschen Gerichten ....
 

Benutzer 176034

Gast
Ach so... Ich verfolge diese Nummer überhaupt nicht.
 

cerberus1953

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Wie schaffst Du das ? Ist doch "Thema Nr 1" überall, in allen Nachrichten/Zeitungen ...
 

Benutzer 176034

Gast
Erdogan = türkischer Problemherd = uninteressant für mich.
Ich habe kein Problem mit Türken im Allgemeinen, immerhin habe ich auch einen sehr guten, türkischen Freund, den ich sehr schätze. Was ich nicht schätze, sind die fehlgeleiteten Idealvorstellungen von Ehre und Familie.
Wenn ein Deutscher in der Türkei eine Frau etwas zu lange ansieht, drohen empfindliche Konsequenzen.
Sieht ein Türke hier hingegen eine Frau viiiieel zu lange an, macht auch gleich einen Stall voll mit Kindern, so gibt es aus der Familie Applaus und vom Staat Geld.
Für mich hängt die Fairness schief.
Unter anderem deswegen interessiert mich Herr Erdogan nicht.
 

cerberus1953

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ICH beurteile auch niemanden nach seiner Herkunft/Religion . Normalerweise ginge mir der Herr E. am ...... vorbei . Aber LEIDER brauchen wir ihn, NATO/Flüchtlinge. Stichwort "Realpolitik" .
 

Benutzer 176034

Gast
Herkunft oder Religion zu beurteilen, liegt mir so fern, wie die Sonne von der Erde entfernt ist.
Ich stelle jedoch für mich fest, dass so manche Religion nicht friedenstauglich ist. Erfahre oder erkenne ich dieses, distanziere ich mich.
Es ist nicht alles gut, was Allah seinen Schäfchen eintrichtert, bin ich der Meinung...
 

cerberus1953

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Da halte ich mich hübsch raus, bin kein "Islam-Experte". "Leben und leben lassen" ....
 

LaFroggie

Tydemans Early Worcester
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D
"Satire"/"Meinungsfreiheit" ? Ein klares JA ! Aber : jemanden -egal ob "MP" oder "Hans Mustermann" oder "Lieschen Müller"- öffentlich als "Ziegen-F......"/"Kinder-F....." zu bezeichnen, ist in meinen Augen eine grobe UNVERSCHÄMTHEIT und selbstverständlich als Beleidigung zu bestrafen. Da wäre was im 5-stelligen € Bereich sehr angebracht ...

Hast du den Beitrag gesehen? In voller Länge?
Ob das nun Kunst für die Ewigkeit war, da kann man sicher drüber streiten. Aber es waren eben keine platten, direkten Beleidigungen, sondern es war ganz klar eine künstlerische/satirische Bearbeitung des Themas. Würde da eine Strafe bei rauskommen, wäre das eine Aushöhlung der Kunstfreiheit.

Das Ganze wird immer so auf den Ausdruck des Ziegenfickers reduziert. Aber es ist ja nun nicht so, als ob Herr Böhmermann auf die Bühne gekommen ist und gesagt hat "Guten Tag, ich wollte nur mal anmerken, Herr Erdogan ist ein Ziegenficker, Tschüss". DAS wäre Beleidigung und DAS würde möglicherweise auch einen Strafprozess rechtfertigen. (Wobei man auch da §103 vermutlich aus dem Spiel lassen sollte, der ist doch heute einfach nur lächerlich.....). Aber DAS ist eben nicht was passiert ist.
 
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belgica

Schöner von Nordhausen
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Hast du den Beitrag gesehen? In voller Länge?
Ob das nun Kunst für die Ewigkeit war, da kann man sicher drüber streiten. Aber es waren eben keine platten, direkten Beleidigungen, sondern es war ganz klar eine künstlerische/satirische Bearbeitung des Themas. Würde da eine Strafe bei rauskommen, wäre das eine Aushöhlung der Kunstfreiheit.
.

"Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen", sagte Merkel. In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz "das letzte Wort" haben. Die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung Böhmermanns dar."

In dem Sinne ist Die Entscheidung der deutschen Regierung, Merkel entscheidet ja nicht alleine, die einzig richtige. Die Regierung gehört nicht zur judikativen Gewalt.

Wer das nicht versteht sollte sich dringend mit Montesquieu und die Gewaltenteilung befassen.
Lass Erdogan und Böhmenmann sich vor Gericht streiten, meinetwegen bis zum Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte.
 

Farafan

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Zuerst dachte ich das sich nur Erdwie, Erdowo, Erdowan bis auf die Knochen blamiert indem er wie eine beleidigte Leberwurst reagiert.

Das jetzt aber Mutti noch auf die Knie fällt um dem Herrn am Bosporus gefällig zu sein toppt das Ganze noch einmal richtig.
Tja, der Flüchtlings-Deal wird Deutschland und die EU noch richtig teuer zu stehen kommen. Nicht nur im Geldbeutel.

Respekt aber vor der Reaktion des ZDF das sich rückhaltlos hinter Böhmermann stellt.
Wahrscheinlich nur bis Mutti dort mal anruft und alle stramm stehen lässt.
 

cerberus1953

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Ok, nach aussen hin hat sich das ZDF hinter ihn gestellt. Trotzdem wurde diese "Sendung" aus der Mediathek entfernt und in den "Giftschrank" gesperrt. ICH kann damit leben ....
Daß uns (=D und EU) dieser "Deal" mit der Türkei noch sehr teuer zu stehen kommen wird, absolut richtig !
Da wäre ein Deal mit Griechenland wahrscheinlich mittel-/langfristig deutlich "billiger" gewesen, ausserdem wäre man nicht so "erpressbar" geworden wie jetzt.
"Mutti" hat vieles gut und richtig gemacht, ich anerkenne ihre Leistung. Auch sie darf mal einen Fehler machen, nur gerade DEN hätte sie nicht machen müssen. Aber gut ....
Und: wer weiss denn, inwieweit da auch die USA ihre Finger im Spiel haben ? Als "NATO-Mitglied" braucht man die Türkei eben, LEIDER ...
@LaFroggie: sorry, aber DAS sehe ICH anders ...
@belgica: Ja, grundsätzlich dürfen die bis zum "St.Nimmerleinstag" streiten. E's Frankfurter Anwalt hat ja schon angekündigt, daß er durch alle Instanzen gehen wird. Alles gut, solange der am Ende "Unterlegene" dann auch fähig (und willens) ist, die bis dahin aufgelaufenen Kosen zu begleichen ! ICH als Steuerzahler möchte für diesen Unsinn jedenfalls nicht (indirekt) zur Kasse gebeten werden .
Abschliessend: alle Gerichte jammern (völlig zurecht) über ihre Überlastung. Und jetzt müssen sich x-Instanzen mit so einem DRECK herumschlagen ....
 

KALLT

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"Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen", sagte Merkel. In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz "das letzte Wort" haben. Die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung Böhmermanns dar."

In dem Sinne ist Die Entscheidung der deutschen Regierung, Merkel entscheidet ja nicht alleine, die einzig richtige. Die Regierung gehört nicht zur judikativen Gewalt.

Die Bundesregierung hatte auch gar nicht zu entscheiden ob Böhmermann schuldig ist, sondern ob sie einem Prozess à § 103 zustimmt. § 104a sieht doch genau vor, dass die Bundesregierung da eigenständig eine (politische) Entscheidung treffen kann, sonst wäre die Zustimmung nicht vorgeschrieben. Ohne diese Zustimmung könnte kein Staatsanwalt eine Klage einreichen und kein Richter auf Grund davon verurteilen. Der Paragraf ist also nicht ohne weiteres anwendbar. Ich finde das eine ziemlich feige Ausrede, zumal man sich gleichzeitig bereit erklärt hat um § 103 in Zukunft aufzuheben. Erdogan hat ohnehin eine Klage auf Grund von § 185 eingereicht. Das einzige was § 103 in diesem Fall bezweckt ist ein deutlich höheres Strafmaß, mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren. Die Frage ob Böhmermann wegen Beleidigung schuldig ist, wird also sowieso schon von einem Gericht entschieden.
 

Farafan

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Dieser Paragraph ist einafch nur lächerlich und ein Anachronismus.
Alleine aus diesem Grund hätte die Entscheidung der Bundesregierung so einfach nicht fallen dürfen.

Vom moralischen Standpunkt aus und welch fatales Signal man damit nach Ankara aussendet ganz abgesehen.
Und das von einer Trägerin der "Medal of freedom". Interessanter SPIEGEL-Kommentar.
 

KALLT

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Dieser Paragraph ist einafch nur lächerlich und ein Anachronismus.
Alleine aus diesem Grund hätte die Entscheidung der Bundesregierung so einfach nicht fallen dürfen.

Dürfen schon, aber nicht müssen. Gesetz ist nunmal Gesetz. Den eigentlichen Fehler hat Merkel schon begangen als sie öffentlich Böhmermann kritisiert und Erdogan beigepflichtet hat. Es würde mich nicht wundern, wenn das seine Entscheidung maßgeblich beeinflusst hat.
 

Farafan

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Ohne eine Zustimmung der Regierung wäre dieses Gesetz aber nicht zur Anwendung gekommen.
 

cerberus1953

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Ich arbeite mich da gerade rein ... Der 103er sagt u.a. "....in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält ...." War Herr E. im Inland ? Nein.
Der 185er greift in jedem Fall, warum noch niemand an den 186er dachte, verstehe ich nicht. Bei 187 würde es wohl schwer wg. "wider besseren Wissen ...".
Ob es jetzt zulässig ist, beide Verfahren an unterschiedlichen Gerichten zu verhandeln, habe ich auch noch nicht herausgefunden.
NOCH nicht ...:)