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Tesla streicht den Begriff „Autopilot“ in Kalifornien

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Tesla verzichtet in Kalifornien künftig auf die Bezeichnung „Autopilot“ für die Fahrassistenzfunktionen seiner Fahrzeuge. Damit reagiert der Hersteller auf Vorgaben der kalifornischen Zulassungsbehörde.

Druck durch kalifornische Verkehrsbehörde

Die Kfz-Zulassungsbehörde des US-Bundesstaats Kalifornien (Department of Motor Vehicles, DMV) hatte Tesla aufgefordert, irreführende Marketingaussagen im Bundesstaat zu ändern. Nach Einschätzung der Behörde verstieß die bisherige Werbung gegen geltendes Recht und konnte Kund:innen dazu verleiten, die Funktionen als vollständig autonomes Fahren zu verstehen.

Im Dezember stellte das DMV fest, dass Teslas Marketing für die Fahrassistenzfunktionen gegen die Verbraucherschutzvorschriften Kaliforniens verstößt. Daraufhin setzte die Behörde dem Elektroautohersteller eine Frist von 60 Tagen, um die beanstandeten Bezeichnungen zu ändern.

Kern der Kritik waren die schriftlichen Werbematerialien zu den Funktionen des erweiterten Fahrerassistenzsystems (Advanced Driver Assistance System, ADAS), die Tesla seit Mai 2021 veröffentlicht. Diese Materialien beschrieben die Fähigkeiten der Systeme und nutzten dabei Begriffe, die aus Sicht der Behörde zu weit gingen.

„Autopilot“ verschwindet aus dem Marketing

Bereits zuvor hatte Tesla auf den Druck der Behörde reagiert und die Bezeichnung „Volle Selbstfahr-Fähigkeit“ um den Zusatz „(überwacht)“ ergänzt. Damit sollte deutlicher werden, dass die Funktionen weiterhin eine aktive Überwachung durch die Person am Steuer erfordern.

Nun verzichtet Tesla in Kalifornien auch auf die Nutzung des Begriffs „Autopilot“, wenn es um die Fahrassistenzfunktionen der Fahrzeuge geht. Mit dieser Änderung erfüllt das Unternehmen die Auflagen des DMV und entgeht damit Sanktionen.

Hätte Tesla den Begriff weiter verwendet, drohte eine 30-tägige Aussetzung der Herstellungs- und Händlerlizenz im Bundesstaat. Diese Maßnahme hätte den Verkauf von Fahrzeugen in Kalifornien, dem wichtigsten US-Markt des Unternehmens, vorübergehend gestoppt.

DMV sieht Verbraucherschutz gesichert

Die Behörde teilte mit, Tesla habe die geforderten Korrekturen vorgenommen und sei damit wieder im Einklang mit den kalifornischen Verbraucherschutzregeln. Nach Angaben des DMV war dies die Voraussetzung, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

„Die Kfz-Zulassungsbehörde setzt sich für Sicherheit auf allen Straßen und in allen Gemeinden Kaliforniens ein“, sagte DMV-Direktor Steve Gordon. Das Ministerium sei zufrieden, dass Tesla die erforderlichen Schritte unternommen habe, um die Vorgaben des Bundesstaats einzuhalten.

Mit der Anpassung der Marketingbegriffe für die Fahrassistenzfunktionen reagiert Tesla damit direkt auf die rechtlichen Anforderungen der kalifornischen Behörden. Die technische Funktionsweise der Systeme ist im Rahmen dieser Entscheidung nicht Gegenstand der Mitteilung.

Via: https://www.theverge.com
Titelbild: Tesla

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Tags: DMV, Tesla, autonomes Fahren, Autopilot, Kalifornien, Elektromobilität, Verbraucherschutz, Fahrassistenzsystem

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