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Richterin stoppt vorläufig Pentagon‑Sperre gegen Anthropic nach Streit um KI‑Einsatz

Anthropic hat im Rechtsstreit mit der US‑Regierung einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Ein Bundesgericht setzte die Einstufung des KI‑Anbieters als „Lieferkettenrisiko“ und das damit verbundene faktische Verbot vorläufig außer Kraft.

Hintergrund: Streit um Einsatzregeln für Anthropic‑KI

Ausgelöst wurde der Konflikt durch ein Memo von Verteidigungsminister Pete Hegseth vom 9. Januar. Darin forderte das Verteidigungsministerium, innerhalb von 180 Tagen in alle Beschaffungsverträge für KI‑Dienste eine Formulierung zu „jeder rechtmäßigen Nutzung“ aufzunehmen – auch in bestehende Verträge mit Unternehmen wie Anthropic, OpenAI, xAI und Google. Anthropic verhandelte daraufhin wochenlang mit dem Pentagon und wollte zwei rote Linien in den Verträgen verankern: keine Nutzung der eigenen KI für inländische Massenüberwachung und keine Verwendung in tödlichen autonomen Waffensystemen, also Systemen, die Ziele ohne menschliche Entscheidungsbeteiligung töten können.

Die Regierung lehnte diese Beschränkungen ab und stufte Anthropic schließlich als Lieferkettenrisiko ein, eine Kennzeichnung, die üblicherweise ausländischen Akteur:innen vorbehalten ist. Präsident Trump ordnete zudem an, dass Bundesbehörden ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen beenden sollen. Laut Gerichtsunterlagen hatte diese Einstufung spürbare Folgen für das Geschäft von Anthropic: Zahlreiche Partner:innen meldeten sich mit Unklarheiten zu ihren Verpflichtungen und Sorgen, ob eine weitere Zusammenarbeit möglich sei. Gleichzeitig nutzten konkurrierende KI‑Anbieter die Situation, um eigene Verträge mit der Regierung zu schließen.

Gericht: Mögliche unzulässige Vergeltung wegen öffentlicher Kritik

Anthropic reichte daraufhin Klage gegen das Verteidigungsministerium und Hegseth ein. Das Unternehmen argumentiert, es sei wegen Äußerungen geschützt durch den ersten Verfassungszusatz bestraft worden und fordert die Aufhebung der Einstufung als Lieferkettenrisiko. Die Regierung hatte die Firma zuvor öffentlich als „radikal-linkes, wokes Unternehmen“ bezeichnet, das die nationale Sicherheit der USA gefährde. In den Unterlagen der Behörde heißt es laut Gericht, Anthropic sei unter anderem wegen seines „feindseligen Auftretens in der Presse“ als Risiko eingestuft worden.

Richterin Rita F. Lin vom Bundesbezirksgericht im Norden Kaliforniens folgte in zentralen Punkten der Argumentation von Anthropic. In ihrem Beschluss, der in sieben Tagen in Kraft treten soll, schreibt sie, die Unterlagen des „Kriegsministeriums“ zeigten, dass die Einstufung wegen der öffentlichen Kritik erfolgt sei. Die Bestrafung eines Unternehmens dafür, dass es die Vergabepraxis der Regierung öffentlich hinterfrage, sei „klassische, unzulässige Vergeltung gegen durch den ersten Verfassungszusatz geschützte Äußerungen“. Lin ordnete an, die Sicherheitsrisiko‑Kennzeichnung zurückzunehmen und die Vorgabe zurückzuziehen, dass Bundesbehörden die Zusammenarbeit mit Anthropic einstellen müssen. Eine endgültige Entscheidung im Verfahren kann sich noch Wochen oder Monate hinziehen.

Debatte um Kontrolle von militärischer KI‑Nutzung

Im Gerichtssaal betonte Lin, der Fall berühre eine grundlegende Debatte. Anthropic argumentiere, sein KI‑Produkt Claude sei nicht sicher für autonome tödliche Waffen und inländische Massenüberwachung und verlange daher entsprechende Zusicherungen in Verträgen. Das Verteidigungsministerium halte dagegen, dass militärische Entscheidungsträger:innen selbst festlegen müssten, was für KI im Einsatz als sicher gelte. Lin stellte klar, es sei nicht ihre Aufgabe zu entscheiden, wer in dieser inhaltlichen Frage recht habe. Das Ministerium könne frei entscheiden, welche KI‑Produkte es kaufe und nutzen wolle, und auch Anthropic sei sich einig, dass die Behörde Claude jederzeit durch ein anderes, weniger restriktives Angebot ersetzen dürfe. Die eigentliche Rechtsfrage sei, ob die Regierung das Gesetz verletzt habe, indem sie über diesen Rahmen hinausgegangen sei.

In einer Stellungnahme erklärte Anthropic‑Sprecherin Danielle Cohen, man sei dem Gericht dankbar für das schnelle Vorgehen und freue sich, dass es dem Unternehmen gute Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bescheinige. Die Klage sei nötig gewesen, um Anthropic, seine Kund:innen und Partner:innen zu schützen. Zugleich betone das Unternehmen, weiter produktiv mit der Regierung zusammenarbeiten zu wollen, damit alle Menschen in den USA von sicherer, verlässlicher KI profitieren.

Via: techcrunch.com · www.theverge.com

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Michael Reimann

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