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Rechenzentren: Strom- und Wasserverbrauch bleibt oft geheim

Viele große Rechenzentren veröffentlichen ihre Daten zu Strom- und Wasserverbrauch nicht, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes könnte die Transparenz weiter einschränken.

Viele Betreiber veröffentlichen keine Verbrauchsdaten

Rechenzentren benötigen große Mengen Strom. Laut Digitalverband Bitkom entfallen knapp vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland auf diese Anlagen. Je nach Kühltechnik kann auch ihr Wasserbedarf erheblich sein. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Betreiber größerer Rechenzentren, Angaben zu ihrem Strom- und Wasserverbrauch zu veröffentlichen.

Recherchen des SWR Data Lab bei rund 30 der größten Betreiber in Deutschland zeigen jedoch, dass mehr als die Hälfte dieser Pflicht mutmaßlich nicht nachkommt. Die vorgeschriebenen Daten waren online nicht auffindbar. Viele Unternehmen reagierten zudem nicht auf Anfragen oder verweigerten Auskünfte. Betroffen sind auch große Anbieter wie Equinix, NTT und CloudHQ.

Der Rechtswissenschaftler Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hält diese Praxis für unvereinbar mit dem Gesetz. Die Öffentlichkeit habe Anspruch auf die Daten. Auch Julian Bothe, Fachmann für künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit bei AlgorithmWatch, fordert mehr Transparenz. Nur mit veröffentlichten Kennzahlen lasse sich nachvollziehen, wie effizient einzelne Anlagen arbeiten und welche Ressourcen sie verbrauchen.

In Deutschland gibt es laut Bitkom bislang 100 Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von mindestens fünf Megawatt. Die Bundesregierung will die Leistung der Rechenzentren bis 2030 verdoppeln. Zugleich entstehen neue Anlagen auch in Gegenden, in denen Grundwasser knapp ist.

Unternehmen verweisen auf Geschäftsgeheimnisse

Mehrere Betreiber begründen ihre Zurückhaltung mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Equinix erklärt, Angaben zu einzelnen Standorten könnten Wettbewerbern Hinweise auf Wachstum und Investitionen geben. Bei wenigen Kund:innen könnten Daten außerdem Rückschlüsse auf deren Bedürfnisse ermöglichen. Das Unternehmen gibt an, die geltenden Offenlegungspflichten einzuhalten.

Ein von AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass Verbrauchsdaten nur in Ausnahmefällen als schützenswerte Geschäftsgeheimnisse gelten dürften. Wegener teilt diese Einschätzung. NTT nennt auf Anfrage lediglich seinen Gesamtenergieverbrauch für 2025. Dieser entspreche dem Jahresverbrauch von etwa 450.000 Haushalten. Einzelne Standorte legt das Unternehmen nicht offen und beruft sich auf die EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Das deutsche Energieeffizienzgesetz enthält allerdings keine Ausnahme für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erklärt, es gebe keine Vereinbarungen, bestimmte Angaben aus diesem Grund von der Veröffentlichung auszunehmen. CloudHQ stellte dem SWR ebenfalls keine Daten bereit und reagierte nicht auf den Vorwurf eines Gesetzesverstoßes. Der Branchenverband GDA hält die Zurückhaltung für nachvollziehbar und verweist auf die Sicherheit sensibler digitaler Infrastruktur.

Register erfasst nur einen Teil der großen Anlagen

Im August veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium das Nationale Rechenzentrumsregister. Darin ist jedoch nur knapp ein Viertel der 100 größten deutschen Rechenzentren verzeichnet. Viele Betreiber hätten dem Ministerium zwar Daten übermittelt, aber einer Veröffentlichung im Register nicht zugestimmt. Wo sie ihre Angaben veröffentlichen, können sie selbst entscheiden.

Das Ministerium hält Kontrollen für nicht erforderlich, da die Veröffentlichung eine allgemein geltende Rechtspflicht sei. Wegener bezeichnet dieses Vorgehen als rechtsstaatlich problematisch. Eine geplante Novelle des Energieeffizienzgesetzes könnte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausdrücklich von der Veröffentlichungspflicht ausnehmen. Damit würde die Bundesregierung Forderungen von Bitkom und GDA aufgreifen.

Eine ähnliche Klausel steht bereits in der EU-Richtlinie. Nach Recherchen der Zeitung „Die Zeit“ wurde sie nahezu wortgleich von einem Lobbyverband übernommen und könnte gegen die Aarhus-Konvention zu öffentlichem Zugang zu Umweltinformationen verstoßen. Sollte der Bundestag die Änderung beschließen, könnten Betreiber ihren Ressourcenverbrauch künftig leichter geheim halten. Für die Öffentlichkeit wäre dann schwerer zu erkennen, wie viel Strom und Wasser einzelne Rechenzentren benötigen.

Via: https://www.tagesschau.de

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Michael Reimann

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