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Raves Klage gegen Apple wird nach Kalifornien verlegt

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Ein US-Gericht hat Apples Antrag stattgegeben, Raves Klage wegen angeblich kopierter Streaming-Funktionen nach Nordkalifornien zu verlegen. Die Entscheidung betrifft nicht die Verfahren, die das kanadische Unternehmen in weiteren Ländern gegen Apple führt.

Entwicklervertrag gibt den Ausschlag

Rave hatte die Klage im Mai 2026 in New Jersey eingereicht. Das Unternehmen wirft Apple vor, seine Streaming-App aus dem App Store entfernt zu haben, weil deren Funktionen mit Apples SharePlay konkurrierten. Apple beantragte, den Fall im Northern District of California zu verhandeln. Richter William J. Martini stimmte dem laut Bloomberg zu.

Ein zentraler Grund für die Verlegung ist dem vollständigen Gerichtsdokument zufolge der Zeitraum, auf den sich Raves Vorwürfe beziehen. Sie umfassen auch eine Zeit, bevor Apple Raves Entwicklerstatus widerrief. Damit greife eine Klausel im Entwicklervertrag, nach der Rechtsstreitigkeiten im Northern District of California stattfinden sollen.

Der Richter soll außerdem befunden haben, dass Kalifornien als Gerichtsstand besser geeignet sei, weil sich die Klage gegen Apple richtet und das Unternehmen dort seinen Sitz hat. Warum Apple den Gerichtsstand erst zwischen Mai und November 2026 zum Thema machte, ist laut Bericht unklar. Ebenfalls offen blieb, weshalb eine gerichtliche Entscheidung nötig war, um Rave an die Vertragsklausel zu binden.

Rave wirft Apple Benachteiligung vor

Rave vertritt die Ansicht, Apple habe die App aus dem App Store genommen, weil ihre Streaming-Funktionen mit SharePlay konkurrierten. In der ursprünglichen Klageschrift bezeichnet das Unternehmen Apple als „Gatekeeper“ und erklärt, Entwickler:innen könnten sich im Ökosystem des Konzerns nicht sicher fühlen, solange dessen Macht nicht kontrolliert werde. Wenn eine dominante Plattform konkurrierende Produkte ohne ein faires Verfahren entferne, werde die Bereitschaft gebremst, in Innovationen zu investieren, so Rave.

Der Bericht hält dagegen fest, dass Apple zwar Funktionen in eigene Apps aufgenommen habe, die zuvor bei Konkurrenzangeboten zu finden waren. Daraus folge jedoch nicht, dass Apple diese konkurrierenden Apps anschließend verbiete. Zudem sei in Raves Klageschriften offenbar nicht ausgeführt, dass Streams der App nur wenig oder gar nicht moderiert worden seien. Dadurch sei pornografisches Material verbreitet worden; möglicherweise hätten auch Nutzer:innen ab 13 Jahren damit in Berührung kommen können.

Weitere Verfahren laufen weiter

Die Verlegung des US-Verfahrens hat keine Auswirkungen auf Raves weitere Klagen gegen Apple. Das kanadische Unternehmen hat wegen desselben Streitpunkts parallel Verfahren in Kanada, Brasilien, den Niederlanden und Russland angestrengt.

Weder Apple noch Rave, Inc. haben sich laut Bericht zur Änderung des Gerichtsstands geäußert. Wann der Northern District of California Argumente in dem Fall anhören wird, ist bislang nicht bekannt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: appleinsider.com

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Tags: Apple, App Store, Klage, Kalifornien, SharePlay, Entwicklervertrag, Rave

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