Frankreichs Verfassungsrat hat das geplante Verbot sozialer Medien für Minderjährige gestoppt. Für Präsident Emmanuel Macron ist das ein deutlicher Rückschlag – politisch wie in der Digitalpolitik.
Der französische Verfassungsrat hat das Gesetz zur Einschränkung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren für verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung der Richter:innen wäre das Verbot ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen gewesen. Nationalversammlung und Senat hatten dem Gesetz erst im Juli mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Auf Wunsch von Präsident Macron sollte die Regelung ursprünglich bereits nach den Sommerferien, also zum 1. September, in Kraft treten. Das Gesetz sah vor, dass Kinder von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden. Auch Videoplattformen wie YouTube, Messenger-Dienste und bestimmte Onlinevideospiele wären betroffen gewesen. Zusätzlich war eine Ausweitung des bisherigen Verbots von Mobiltelefonen in Schulen vorgesehen, zu der der Verfassungsrat in seiner Entscheidung jedoch keine Stellung nahm.
In seinem Urteil betonte der Verfassungsrat zwar die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls. Gleichzeitig kritisierte er das Verbot als zu weit gefasst, weil es sich auch auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen Risiken für Gesundheit und Sicherheit Minderjähriger bisher nicht nachgewiesen sind. Das Gesetz verletze zudem das Recht auf Achtung des Privatlebens.
Um das Verbot durchzusetzen, müssten laut Gericht alle Nutzer:innen, auch Volljährige, ihr Alter nachweisen, bevor sie auf entsprechende Dienste zugreifen. Für eine derart umfassende Altersprüfung fehle bislang eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Genau an diesem Punkt sehen die Richter:innen einen zentralen Konflikt mit den bestehenden Verfassungsrechten.
Für Macron ist die Entscheidung eine schwere politische Niederlage. Er hatte sich deutlich für das Social-Media-Verbot eingesetzt und wollte Frankreich damit zur Vorreiterrolle in Europa führen. Das Präsidialamt kündigte an, Macron werde Ministerpräsident Sébastien Lecornu beauftragen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Ziel des Präsidenten ist es weiterhin, die Reform vor dem Frühjahr 2027 in Kraft treten zu lassen.
Frankreich war das erste Land in der Europäischen Union, das ein solches Verbot beschlossen hatte. Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, arbeiten ebenfalls an Regelungen, um Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter von sozialen Medien fernzuhalten. Weltweit existieren vergleichbare Verbote bereits in Australien, Brasilien, Indonesien und weiteren Ländern.
Auch in Deutschland steht das Thema Jugendschutz im Netz auf der Agenda. Eine Expert:innenkommission der Bundesregierung legte Ende Juni ein umfassendes Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Die Diskussion um Altersgrenzen für soziale Medien dürfte nach der Entscheidung in Frankreich neue Impulse erhalten.
Via: https://www.tagesschau.de
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