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KI am Arbeitsplatz: Was Unternehmen juristisch beachten müssen

Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Ihr Einsatz birgt jedoch rechtliche Risiken, die ihr als Verantwortliche nicht außer Acht lassen solltet.

Datenschutz und KI: Achtung bei Mitarbeitendeninformationen

Viele Unternehmen nutzen KI-Systeme, um HR-Prozesse zu optimieren, Produktivität zu messen oder Leistungen einzuschätzen. Dabei geraten personenbezogene Daten schnell in den Fokus, vor allem nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Grundsätze wie Fairness, Transparenz und Zweckbindung müsst ihr bei der Verarbeitung von Mitarbeitendendaten mit KI stets beachten.

Nutzt ihr KI, um Angestellte zu überwachen, ohne deren Wissen oder Einwilligung einzuholen, wird das zumeist ein DSGVO-Verstoß sein. Werden Daten für andere Zwecke als ursprünglich vorgesehen eingesetzt, setzt ihr euch weiteren Risiken aus. Insbesondere bei automatisierten Entscheidungen, die signifikante Auswirkungen auf einzelne Personen haben, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig, zum Beispiel das Recht auf menschliches Eingreifen.

Risiken durch Datenscraping und Urheberrecht bei KI

Ein weiteres rechtliches Stolperfeld liegt darin, Daten aus dem Internet zur Entwicklung oder Verbesserung eigener KI-Modelle zu verwenden. Auch wenn Daten scheinbar öffentlich einsehbar sind, heißt das nicht automatisch, dass sie für KI-Training genutzt werden dürfen. Viele Websites schließen ein solches Scraping in ihren Nutzungsbedingungen explizit aus. Verwendet ihr Daten ohne Erlaubnis, drohen euch Vertrags- oder sogar Urheberrechtsverletzungen.

Auch etwaige Drittanbieter, die Daten bereitstellen, entbinden euch nicht von der Verantwortung – ihr könnt weiterhin haftbar gemacht werden. Generative KI-Tools, etwa Sprach- oder Bildgeneratoren, stellen ebenfalls Risiken dar. Benutzt ihr KI, um Berichte, Marketingmaterialien oder andere Inhalte auf Basis urheberrechtlich geschützter Werke zu erstellen, kann eine Verletzung des Urheberrechts vorliegen. Ohne passende Erlaubnis und klare Prozesse lauft ihr Gefahr, die Rechte Dritter zu missachten – besonders dann, wenn KI-generierte Ergebnisse stark dem geschützten Original ähneln.

Falsche Ergebnisse und Governance – auf diese Maßnahmen kommt es an

KI-Systeme erzeugen mitunter sogenannte „Halluzinationen“ – also scheinbar plausible, aber inhaltlich völlig falsche Ergebnisse. Wenn ihr euch auf solche Inhalte verlasst, etwa bei öffentlichen Dokumenten oder Zusammenfassungen von Gesetzen, kann das zu Imageproblemen, Unzufriedenheit bei Kund:innen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen. Um dem entgegenzuwirken, solltet ihr ein klares internes Regelwerk etablieren. Legt fest, in welchen Situationen welche KI-Tools eingesetzt werden dürfen, und schult eure Teams im Umgang mit diesen Technologien.

Prüft regelmäßig die Einhaltung von Datenschutzvorgaben und lasst KI-generierte Inhalte kontrollieren. Führt bei Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe von KI auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) durch. Schützt außerdem Betriebsgeheimnisse: Alle, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen wissen, dass eingegebene Daten unter Umständen zur weiteren Trainingszwecken genutzt werden können; das kann bei vertraulichen Informationen problematisch werden.

Auch die Regulierungsbehörden in Großbritannien achten verstärkt auf den Einsatz von KI und bestehende Datenschutzgesetze. Derzeit wird ein eigenes KI-Gesetz vorbereitet, das besondere ethische Rahmenbedingungen, Transparenz und mehr Sicherheit schaffen soll. Auflagen rund um Datenschutz, Offenheit und Rechenschaftspflicht sind schon heute zentrale Themen. Ihr solltet deshalb alle KI-Initiativen im Unternehmen auf Rechtssicherheit überprüfen und mit klaren Vorgaben ausstatten.

KI kann Unternehmen Mehrwert bieten, ist aber kein Freifahrtschein. Ein starker rechtlicher Rahmen, Schulungen und laufende Überprüfungen helfen euch, Chancen gezielt zu nutzen und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Wer die Risiken kennt, kann sie managen.

Via: https://www.techradar.com

Bildquelle Unsplash

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Andreas Vogel

Autor Apfeltalk

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