Apple passt den App Store in Japan an das neue Gesetz über Wettbewerb bei mobiler Software (MSCA) an, das ab 18. Dezember gilt. Viele Änderungen erinnern an das europäische Gesetz über digitale Märkte, es gibt aber Unterschiede.
Entwickler:innen in Japan müssen alternative Bezahlmöglichkeiten künftig direkt neben der In‑App‑Kaufoption anzeigen. Nutzer:innen können so wählen, ob sie weiterhin über In‑App‑Kauf bezahlen oder einen Drittanbieterdienst nutzen.
Bezahlseiten dürfen entweder auf eine Website verlinken oder einen Zahlungsdienst direkt in der App einbinden. In jedem Fall muss der In‑App‑Kauf-Button mindestens ebenso prominent dargestellt sein wie die alternativen Optionen.
Japanische Entwickler:innen dürfen unterschiedliche Preisstufen anbieten. Ein direkter Zahlungslink kann daher günstiger sein als der parallele In‑App‑Kauf. Wählen Nutzer:innen eine alternative Bezahlmethode oder einen Weblink, zeigt ein Hinweisblatt in der App an, dass die Transaktion nicht mehr über Apple läuft und Apple‑Dienste wie Rückerstattungen entfallen.
Apps können in Japan über den App Store oder über alternative App‑Marktplätze vertrieben werden. Alle Apps und Marktplätze müssen den Notarisierungsprozess von Apple durchlaufen, eine Verteilung direkt über Websites ist im Unterschied zur EU nicht möglich.
Jede:r Entwickler:in kann einen eigenen App‑Marktplatz aufbauen. Apple prüft diese Marktplätze auf grundlegende Funktionsfähigkeit, Schadsoftware und Sicherheitsrisiken, übernimmt aber keine inhaltliche Kontrolle. Marktplätze legen eigene Inhaltsregeln fest und sind selbst für Betrugsprävention, Kundensupport und Rückerstattungen verantwortlich.
Über App Store Connect lässt sich für jede App wählen, ob sie im App Store, in alternativen Marktplätzen oder in mehreren Kanälen gleichzeitig erscheint. Nutzer:innen können zudem einen alternativen Marktplatz als Standard festlegen, der den App Store als primäre Bezugsquelle ersetzt.
Apple führt in Japan ein neues Gebührenmodell ein, das sich nach Vertriebsweg und Zahlungsart richtet. Nach Angaben von Apple bleiben die Gebühren für alle Entwickler:innen gleich oder fallen niedriger aus.
Teilnehmer:innen am Kleinunternehmensprogramm, Video‑Partnerprogramm und Mini‑Apps‑Partnerprogramm sowie Abos nach dem ersten Jahr zahlen reduzierte Sätze. Das Kleinunternehmensprogramm gilt für Entwickler:innen mit weniger als 1 Million US‑Dollar (ca. 920.000 Euro) Jahresumsatz, darüber hinaus greifen die regulären Provisionen.
Alle Apps im App Store zahlen eine Provision von 10 oder 21 Prozent. Für Käufe über In‑App‑Kauf erhebt Apple zusätzlich 5 Prozent. Bei alternativen Bezahlmethoden entfällt dieser Zuschlag, die Gebühren der Drittanbieter-Zahlungsdienste kommen jedoch hinzu.
Für Weblinks berechnet Apple 15 Prozent bei Standardnutzer:innen oder 10 Prozent für Programmbeteiligte, ohne zusätzliche Zahlungsabwicklungsgebühr. Bei der Verteilung außerhalb des App Store fällt mit 5 Prozent die niedrigste Gebühr an, die sogenannte Kerntechnologie-Provision für digitale Güter und Dienste, einschließlich kostenpflichtiger Apps in alternativen Marktplätzen.
Nutzer:innen in Japan können die Seitentaste ihres iPhone neu belegen und einer sprachbasierten Konversations-App zuweisen. Apple stellt dafür eine Programmierschnittstelle bereit, über die Entwickler:innen geeigneter Sprach-Chat-Apps Zugriff auf die Seitentaste beantragen können. Die Taste kann dann direkt den Sprachchat-Modus einer Drittanbieter-App starten und verhält sich ähnlich wie die Aktionstaste beim Starten einer App über eine Kurzbefehls-Aktion.
Beim Kinderschutz verlangt Apple künftig für alle Apps ein Installationsblatt mit klarer Altersfreigabe, unabhängig vom Vertriebskanal. Apps in der Kinderkategorie dürfen grundsätzlich keine Links zu Websites für Transaktionen enthalten. Apps außerhalb dieser Kategorie dürfen Transaktionslinks für Nutzer:innen unter 13 Jahren nicht anzeigen und müssen die Links nur Personen über 13 Jahren einblenden.
Für alle Nutzer:innen unter 18 Jahren gilt: Wenn eine App alternative Zahlungsdienste verwendet oder Website-Links für Käufe anbietet, ist ein Elternschutz vorgeschrieben, der vor einem Kauf die Einbindung der Eltern verlangt. Apple will künftig zusätzliche Schnittstellen bereitstellen, um diese Vorgaben besser zu unterstützen.
Während der Ersteinrichtung eines iPhone in Japan erscheinen Auswahlbildschirme für Browser und Suchmaschine, deren Optionen in zufälliger Reihenfolge angezeigt werden. Safari und Google Suche sind damit nicht mehr automatisch voreingestellt. Entwickler:innen können alternative Browser-Engines einsetzen, sofern sie Apples Datenschutzvorgaben einhalten, und Nutzer:innen können die Standard-Apps später in den Einstellungen anpassen.
Das MSCA verpflichtet Apple, Interoperabilitätsanfragen anzunehmen. Entwickler:innen können also Funktionen anregen, die ihnen erweiterten Zugriff auf Hard‑ und Software ermöglichen. Apple darf dabei Sicherheits- und Datenschutzrisiken berücksichtigen und hat damit mehr Kontrolle als in der EU, wo ähnliche Vorgaben bereits zu verzögerten Funktionen wie Live‑Übersetzung oder verhinderten Neuerungen wie Bildschirmspiegelung geführt haben. In Japan erwartet Apple solche Verzögerungen nicht, da das Gesetz Ausnahmen für Datenschutz und Sicherheit vorsieht.
Außerdem können iPhone‑Nutzer:innen in Japan eine andere App als Standard-Navigationsanwendung wählen.
Apple sieht das MSCA als ausgewogener an als das europäische Gesetz. Zwar erlaubt es alternative App‑Vertriebskanäle und damit Installationen außerhalb des App Store, behält aber Einschränkungen wie das Verbot direkter Website‑Downloads und stärkt den Schutz von Kindern. Apple kann zudem verlangen, dass Apps sowohl In‑App‑Kauf als auch alternative Bezahlmethoden anbieten und Interoperabilitätswünsche ablehnen, wenn sie Privatsphäre oder Sicherheit gefährden.
Die Gebührenstruktur in Japan ähnelt dem Store‑Dienste‑Modell Stufe 2 in der EU, das ab 1. Januar 2026 für alle Apps gilt und sämtliche App‑Store‑Funktionen für insgesamt 15 bis 20 Prozent bietet. Die in der EU verfügbare Stufe 1 mit reduziertem Funktionsumfang und geringeren Gebühren existiert in Japan nicht.
Die Änderungen am App Store und an iOS sind in iOS 26.2 enthalten, das seit dem 12. Dezember bereitsteht. Entwickler:innen mit iOS‑Apps in Japan können die neuen Funktionen ab sofort nutzen, weitere Details stellt Apple auf der Entwicklerseite bereit. Die Anpassungen gelten ausschließlich für iOS‑Apps, die in Japan verteilt werden.
Via: https://www.macrumors.com
Titelbild: Apple
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