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EU zwingt Google zu weitreichender Öffnung von Android-KI und Suchdaten

Die EU-Kommission hat Google unter dem Gesetz über digitale Märkte zu zwei verbindlichen Maßnahmen verpflichtet. Sie betreffen sowohl KI-Assistent:innen auf Android als auch die Weitergabe von Daten aus der Google-Suche.

Vorgaben zu Android-KI und Teilen von Suchdaten

Die EU-Kommission hat laut John Gruber zwei verbindliche Spezifikationen an Google erlassen, basierend auf dem Gesetz über digitale Märkte. Ziel der ersten Maßnahme ist es, konkurrierende KI-Dienste gegenüber Googles eigenen Angeboten wie Gemini gleichzustellen, indem sie denselben Zugriff auf Funktionen von Android-Geräten erhalten. Die zweite Maßnahme soll das Spielfeld im Suchmarkt ausgleichen, indem Drittanbieter-Suchmaschinen Zugang zu Suchdaten erhalten, die bislang nur Google im großen Umfang sammeln kann.

Die Kommission bietet zu beiden Themen jeweils eine eigene Fragen-und-Antworten-Übersicht an, eine zu Android-KI-Interoperabilität und eine zur gemeinsamen Nutzung von Websuche. Die vollständigen Leitlinien liegen als PDF-Dokumente vor (Fall DMA.100220 für Android-KI, Fall DMA.100209 für Websuche). Gruber empfiehlt die Q&A-Zusammenfassungen, weist aber darauf hin, dass die vollständigen Entscheidungen sehr umfangreich sind.

Beim Thema Suche verpflichtet die EU Google, Wettbewerber:innen – sowohl Suchmaschinen als auch KI-Chatbots – mit einer großen Menge an Nutzungsdaten aus Interaktionen mit Google Suche zu versorgen. Dazu gehören Suchbegriffe, Klicks auf Suchergebnisse, verwendete Sprachen und eingesetzte Geräte. Diese Daten sollen zwar anonymisiert sein, doch gerade Suchanfragen enthalten häufig personenbezogene Informationen. Die Kommission sieht es offenbar als Googles Aufgabe an, etwa Passwörter und Nutzernamen zu erkennen und aus den Datensätzen zu entfernen. Google darf für den Zugang Geld verlangen, allerdings nur zu „fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden“ Preisen (FRAND), basierend auf einer von der Kommission vorgegebenen Methodik.

Systemrechte für externe KI-Assistent:innen auf Android

Besonders weitreichend sind aus Grubers Sicht die Vorgaben zur KI auf dem Gerät selbst. Die EU verlangt von Google, Programmierschnittstellen bereitzustellen, über die Drittanbieter-KI-Assistent:innen alles tun können, was heute auch Google Gemini darf. Dazu gehört die Steuerung von Hardware-Tasten, um einen Assistenten aufzurufen, das Erfassen sämtlicher Bildschirminhalte aus beliebigen Apps sowie weitreichender Zugriff auf Mikrofone, Kameras und andere Sensoren.

Drittanbieter-Assistent:innen sollen zudem unbegrenzt im Hintergrund laufen dürfen, zeitlich und in der Häufigkeit ohne Beschränkung. Sie müssen eigene Audiomodelle auf dem digitalen Signalprozessor ausführen können, um permanent auf eigene Weckwörter zu lauschen. Google soll gleichzeitige, dauerhafte Aktivierung mehrerer Hotword-Erkennungen erlauben, sodass etwa Claude, ChatGPT, Grok, Meta KI und Gemini parallel aktiv sein können. Google darf Anbieter zwar prüfen, doch Gruber bezeichnet dieses Szenario als chaotisch.

Darüber hinaus sollen externe Modelle Zugriff auf Googles lokale On-Device-Modelle erhalten. Nach Grubers Lesart verlangt die EU außerdem, dass Drittanbieter-Assistent:innen auf sämtliche Informationen aus Googles eigenen Apps zugreifen können, auf die Gemini auf dem Gerät Zugriff hat, etwa Gmail, Google Kalender, Google Docs oder Google Maps. Google hat dabei keine Möglichkeit, diese Daten auszunehmen.

Laut Gruber erlauben die Leitlinien Drittanbieter-Apps außerdem nicht, ihren Datenzugriff auf einen bestimmten Systemassistenten zu beschränken. Wenn eine App wie Slack ihre Inhalte über die entsprechenden Schnittstellen für ein System-KI-Modell wie Gemini bereitstellt, muss sie diese laut Vorgaben allen System-KI-Anbietern zur Verfügung stellen, nicht nur einzelnen ausgewählten.

Mögliche Folgen für Android – und Apple

Nach Grubers Zusammenfassung läuft es darauf hinaus, dass Drittanbieter-KI-Assistent:innen faktisch Teil des Betriebssystems werden sollen, nicht bloß eigenständige Apps. Das entspreche eher dem traditionellen PC-Modell, bei dem viele Hintergrundprogramme laufen, die normale Nutzer:innen kaum überblicken. Er warnt, dass Android-Smartphones in der EU dadurch stärker wie PCs wirken könnten, teilweise mit weiterreichenden Rechten für Drittsoftware als unter macOS oder Windows.

Gruber skizziert mehrere Szenarien. In einem Fall baut Google alle geforderten Schnittstellen, doch kein großer KI-Anbieter nutzt sie, weil sie nur für Android in der EU gelten. Dann hätte Google erhebliche Ressourcen in ungenutzte Programmierschnittstellen gesteckt, während Android-Nutzer:innen in der EU mit zusätzlichen Auswahl- und Berechtigungsdialogen konfrontiert wären, nur um Gemini zu verwenden.

In einem anderen Szenario setzen große KI-Anbieter die Vorgaben um, und es kommt zu massiven Datenschutzproblemen, etwa durch das Abfließen von Gerätedaten in die Cloud oder die Nutzung lokaler Daten für Werbezwecke. Zugleich könnte die Akkulaufzeit leiden, wenn mehrere Assistent:innen dauerhaft im Hintergrund laufen und rechenintensive Modelle lokal ausführen, um eigene Serverkosten zu sparen. Ein drittes Szenario beschreibt Gruber als theoretisch möglich, in dem alle Beteiligten verantwortungsvoll mit Ressourcen und Daten umgehen und es keine Skandale gibt.

Als weitere Option sieht Gruber, dass Google Gemini in der EU aus der Systemintegration herauslöst oder dessen Möglichkeiten stark einschränkt. Dann wäre Gemini nur noch eine App mit begrenzten Rechten, und Android in der EU hätte keinen systemweit integrierten KI-Assistenten mehr. Gruber ist sich allerdings nicht sicher, ob diese Lösung nach Ansicht der Kommission zulässig wäre, da Gemini bereits in Android integriert ist und das Dokument offensichtlich von einem Ausbau über neue Schnittstellen ausgeht, nicht von einem Rückbau.

Unter allen Varianten erwartet Gruber, dass neue KI-Systemfunktionen auf Android in der EU später oder gar nicht erscheinen. Jede neue Funktion müsste dort parallel für Drittassistent:innen geöffnet werden. Google werde Neuerungen daher nicht für den Rest der Welt zurückhalten, bis die EU-spezifischen Anpassungen fertig sind.

Obwohl sich das Dokument nur auf Android bezieht, sieht Gruber keinen Grund, warum die EU-Kommission nicht ähnliche Anforderungen an Apple stellen sollte. Sie erteilt Leitlinien aber erst, nachdem ein als „Gatekeeper“ eingestuftes Unternehmen eine Funktion ausgeliefert hat, die dann als nicht konform eingestuft wird. Gruber hält es für schwer vorstellbar, dass Apple Vorgaben wie unbegrenzte Hintergrundprozesse, ständigen Sensorzugriff oder beliebige Audiomodelle auf dem DSP akzeptieren würde. Er bezweifelt auch, dass Apples Konzept eines „Vertrauenswürdigen Systemagenten“ in der von der EU skizzierten Form DMA-konform wäre.

Am Ende stellt Gruber die Frage, welchen Zweck Android aus Sicht der EU überhaupt noch erfüllen soll. Google habe Android ursprünglich entwickelt, um die eigenen Dienste auf einer großen Mobilplattform abzusichern. Unter den aktuellen Leitlinien müsse Google enorme Entwicklungsarbeit leisten, entweder für Schnittstellen, die niemand nutzt, oder zum Vorteil der größten Wettbewerber. Er sieht wenig Anreiz für Google, systemintegrierte KI in der EU weiter auszubauen, zumal iOS dort ähnliche Funktionen auf absehbare Zeit ebenfalls nicht anbieten dürfte.

Via: https://daringfireball.net

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Michael Reimann

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