Die EU-Kommission wirft Meta vor, Kinder unter 13 Jahren nicht wirksam von Facebook und Instagram fernzuhalten. Ein vorläufiger Beschluss sieht Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste.
Vorläufige Entscheidung nach fast zweijähriger Prüfung
Meta verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste, weil Kinder unter 13 Jahren weiterhin Zugang zu Facebook und Instagram haben. Die Behörde hat nach fast zweijähriger Untersuchung eine entsprechende vorläufige Entscheidung veröffentlicht. Demnach fehlen geeignete Maßnahmen, um unter 13-Jährige vom Zugang abzuhalten oder bereits aktive Konten Minderjähriger zuverlässig zu erkennen und zu entfernen.
Als zentrales Problem nennt die Kommission, dass sich Minderjährige bei der Registrierung einfach ein falsches Geburtsdatum geben können. So können sie vorgeben, älter als 13 Jahre zu sein, ohne dass wirksame Kontrollen das tatsächliche Alter prüfen. Dabei legen Metas eigene Geschäftsbedingungen fest, dass die Dienste nicht für Personen unter 13 Jahren bestimmt sind.
Die EU-Politikerin Henna Virkkunen betonte in einer Stellungnahme, dass Metas Bedingungen klar seien, die Praxis aber kaum Schutz biete. Nach den vorläufigen Ergebnissen unternähmen Instagram und Facebook „sehr wenig“, um Kinder unter 13 Jahren vom Zugang auszuschließen.
Meldewerkzeuge für Kinderkonten funktionieren kaum
Laut Kommission sind auch die vorhandenen Werkzeuge, mit denen Nutzer:innen Konten von Kindern unter 13 Jahren melden können, „schwer zu benutzen und nicht effektiv“. Selbst wenn ein Verdachtsfall gemeldet werde, folge häufig keine konsequente Prüfung und Entfernung des betreffenden Kontos. Damit verstoße Meta gegen die Pflicht des Gesetzes über digitale Dienste, die Risiken der Nutzung durch unter 13-Jährige sorgfältig zu erkennen und zu mindern.
Die EU kritisiert außerdem Metas eigene Risikobewertung zum Schutz Minderjähriger als „unvollständig und willkürlich“. Diese Einschätzung widerspreche umfangreichen Belegen aus der gesamten Europäischen Union, wonach 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Facebook und/oder Instagram nutzen. Nach Ansicht der Kommission hat Meta zudem wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, nach denen jüngere Kinder besonders anfällig für mögliche Schäden durch Plattformen wie Facebook und Instagram sind.
Unabhängig von der Altersfrage läuft weiterhin eine Untersuchung, ob Facebook und Instagram bei Kindern zu „verhaltensbezogenen Abhängigkeiten“ führen können. Diese wurde parallel zur Prüfung der Altersverifikation gestartet und ist noch nicht abgeschlossen.
Meta drohen Milliardenstrafe – Unternehmen widerspricht
Meta erhält nun die Gelegenheit, die bemängelten Punkte zu beheben. Die Kommission fordert, die Methodik zur Risikobewertung zu überarbeiten und deutlich robustere Werkzeuge zur Altersverifikation einzuführen. Kommt Meta der Aufforderung nicht nach und wird ein endgültiger Nichtbefolgungs-Beschluss erlassen, droht eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei gemeldeten Einnahmen von 201 Milliarden US-Dollar (rund 187 Milliarden Euro) für 2025 könnte das eine Strafe von bis zu 12 Milliarden US-Dollar (rund 11,2 Milliarden Euro) bedeuten.
In einer Stellungnahme gegenüber der britischen Zeitung The Guardian widerspricht Meta den vorläufigen Ergebnissen der EU. Das Unternehmen betont, dass Facebook und Instagram für Personen ab 13 Jahren gedacht seien und bereits Maßnahmen existierten, um Konten jüngerer Kinder zu erkennen und zu entfernen. Meta verweist darauf, weiter in Technologien zu investieren, die unter 13-Jährige aufspüren und entfernen sollen, und kündigt an, in der kommenden Woche weitere Maßnahmen vorzustellen.
