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EU ringt weiter um Änderungen am KI-Gesetz – Einigung vertagt

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Nach zwölf Stunden Verhandlungen haben sich EU-Staaten und Europäisches Parlament nicht auf Änderungen am KI-Gesetz geeinigt. Der zentrale Streitpunkt betrifft Ausnahmen für Hochrisiko-KI in Verbraucherprodukten.

Verhandlungen nach zwölf Stunden ohne Ergebnis abgebrochen

Am Dienstag scheiterten die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Abgeordneten des Europäischen Parlaments über Änderungen am KI-Gesetz nach rund zwölf Stunden ohne Ergebnis. Laut Reuters sollen die Gespräche im Mai fortgesetzt werden. Ein:e Vertreter:in Zyperns, das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, erklärte, es sei nicht möglich gewesen, eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.

Die geplatzte Sitzung war der letzte angesetzte politische Trilog zur sogenannten KI-Omnibus-Verordnung. Dieses Paket umfasst Änderungen am seit August 2024 geltenden KI-Gesetz sowie Anpassungen an der Datenschutz-Grundverordnung, der ePrivacy-Richtlinie und dem Datengesetz. Offiziell soll der Omnibus die Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem er regulatorische Lasten für Unternehmen senkt, damit europäische Firmen mit US- und asiatischen Anbietern mithalten können. Kritiker:innen, darunter ein breites Bündnis aus Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen, sehen darin jedoch einen Rückschritt bei mühsam erreichten Schutzstandards, der als Vereinfachung präsentiert werde.

Streit um Ausnahmen für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten

Kern des ungelösten Konflikts ist die Frage, ob Hochrisiko-KI-Systeme, die in bereits durch EU-Produktsicherheitsrecht regulierte Produkte eingebettet sind, von zusätzlichen Vorgaben des KI-Gesetzes ausgenommen werden sollen. Dazu zählen etwa Medizinprodukte, Spielzeug, vernetzte Fahrzeuge und industrielle Maschinen. Das Europäische Parlament drängt gemeinsam mit Branchenverbänden darauf, dass diese Systeme ausschließlich den bestehenden sektorspezifischen Regeln unterliegen. Der Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, zeigt sich bislang wenig überzeugt von einer so weitreichenden Ausnahme.

Der KI-Omnibus steht seit längerem unter Beschuss von Forschenden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie warnen, eine Schwächung des KI-Gesetzes, bevor dessen zentrale Bestimmungen überhaupt greifen, könne eines der markantesten regulativen Instrumente Europas untergraben. Michael McNamara, der führende Verhandlungsführer des Parlaments für den KI-Omnibus, räumte in einem Interview mit Tech Policy Press ein, dass sich überlappende Regeln schwer handhaben lassen. Er warnte jedoch, dass die Verlagerung der KI-Regulierung in sektorspezifische Gesetze am Ende eher deregulieren als vereinfachen könnte.

Über 40 Organisationen forderten das Parlament Mitte April in einem offenen Brief auf, die Pläne zu überarbeiten. Sie argumentieren, die vorgeschlagenen Änderungen schwächten die Grundrechtsschutzmechanismen des KI-Gesetzes, insbesondere bei biometrischen Identifizierungssystemen, KI in Schulen und medizinischer KI. Das KI-Gesetz galt beim Inkrafttreten weithin als globaler Maßstab.

Tickende Uhr für Fristverlängerung und Verbot nicht einvernehmlicher Bilder

Der Zeitdruck hinter den Verhandlungen ist strukturell bedingt. Die zentralen Pflichten für Hochrisiko-KI sollen derzeit ab dem 2. August 2026 gelten, also in drei Monaten. Ziel des KI-Omnibus ist es, diese Frist auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme und auf den 2. August 2028 für in regulierte Produkte integrierte Systeme zu verschieben. Damit diese Verschiebung vor dem August-Stichtag rechtskräftig wird, müssen eine politische Einigung, die förmliche Abstimmung im Parlament, die Billigung durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb weniger Wochen erfolgen.

Sollten die Gespräche im Mai weiter stocken und bis Juni keine Einigung erreicht werden, bleibt die ursprüngliche Frist im August 2026 bestehen. Dann müssten Unternehmen, die auf die verlängerten Fristen des Omnibus gesetzt haben, kurzfristig umfassende Vorgaben erfüllen, auf die sie vielfach nicht ausreichend vorbereitet sind. In Brüssel versucht man, dieses Szenario zu vermeiden.

Der Omnibus enthält auch eine Maßnahme, die breite Unterstützung findet: ein Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Bilder erzeugen, einschließlich Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern. Diese Regelung kam nach der Kontroverse um die Entkleidungsfunktionen des Grok-Chatbots von Elon Musk Ende 2025 hinzu, Parlament und Rat hatten sich hier bereits geeinigt. Dass die Verhandlungen trotz dieses Konsenspunktes scheiterten, unterstreicht, wie verhärtet der Streit um sektorspezifische Ausnahmen ist. Die Fortsetzung der Gespräche im kommenden Monat wird zeigen, ob die EU ihre ambitionierte KI-Regulierung geordnet umsetzen kann oder ob sie an dem Punkt ins Straucheln gerät, an dem ihre schärfsten Regeln greifen sollen.

Via: https://thenextweb.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

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Tags: EU-Rat, Hochrisiko-KI, Datenschutz-Grundverordnung, EU, Datengesetz, Regulierung, Biometrics, Grundrechte, KI-Gesetz, ePrivacy, KI-Omnibus, Europäisches Parlament

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