Die Europäische Kommission untersucht, wie Googles Anti-Spam-Regeln die Sichtbarkeit von Inhalten aus Medienhäusern und anderen Verlagen in den Suchergebnissen beeinflussen. Im Zentrum steht dabei die Auswirkung auf deren Geschäftsmodelle.
Hintergrund der Untersuchung
Am Donnerstag erklärte die EU-Kommission, dass erste Hinweise darauf vorliegen, dass Google mit seiner sogenannten Site-Reputation-Missbrauchsrichtlinie Nachrichtenportale und andere Verlagsseiten in den Suchergebnissen zurückstuft. Dies treffe besonders dann zu, wenn auf diesen Websites Inhalte von Kooperationspartnern erscheinen. Die Politik der Suchmaschine könnte somit eine gängige, legale Möglichkeit der Monetarisierung für Verlage beeinträchtigen.
Gegenstand der Untersuchung ist zudem, ob Googles Anti-Spam-Regelung Verlage in ihrer unternehmerischen Freiheit, auf Innovationen sowie Kooperationen mit Dritten behindert. Die Kommission will klären, ob das Vorgehen mit den Regeln des digitalen europäischen Binnenmarkts und insbesondere dem Digital Markets Act (DMA) übereinstimmt.
Googles Position: Richtlinie schützt die Qualität der Suchergebnisse
Google begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, Manipulationen der Suchrankings zu unterbinden. Laut eigenen Angaben sollen Websites, die gezielt Inhalte anderer übernehmen, um die eigene Sichtbarkeit zu steigern, daran gehindert werden. Pandu Nayak, leitender Suchwissenschaftler bei Google, betont in einem Blogbeitrag die Bedeutung solcher Anti-Spam-Regeln. Sie würden verhindern, dass Websites mit fragwürdigen Methoden bessere Platzierungen erreichen als Seiten mit originären Inhalten.
Google weist die Bedenken der EU zurück und verweist dabei unter anderem auf ein Urteil eines deutschen Gerichts, das die Rechtmäßigkeit und Konsistenz der Anti-Spam-Politik bereits bestätigt habe. Nach Nayaks Auffassung bestehe die Gefahr, dass die laufende Untersuchung europäischen Nutzer:innen schade.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Stellt die Kommission fest, dass Google gegen den Digital Markets Act verstoßen hat, drohen dem Konzern empfindliche Strafen. Diese können bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Alphabet-Gruppe betragen. Bei systematischen Verstößen könnten sogar weitergehende Auflagen wie die Zerschlagung von Unternehmensbereichen oder Akquisitionsverbote verhängt werden.
Google-Suche gilt seit 2023 als sogenannte Kern-Plattformdienstleistung nach DMA und wird damit besonders streng reguliert. Bereits zuvor war Google wegen möglicher Eigenbevorzugung der eigenen Angebote ins Visier der europäischen Wettbewerbshüter geraten. Die aktuelle Untersuchung erweitert den regulatorischen Druck auf das Unternehmen erneut.