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EU lockert Vorgaben zu wechselbaren Akkus für Wearables und Kleingeräte

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Die EU hat ihre Regeln zu leicht entnehmbaren und austauschbaren Akkus in Geräten teilweise zurückgenommen. Wearables wie die Apple Watch, AirPods und Metas smarte Brillen sind nun von den Vorgaben ausgenommen.

Ausnahmen von Verordnung für austauschbare Akkus

Die verschärften Akkuregeln gehen auf die Kommissionsverordnung (EU) 2023/1670 zurück. Sie sieht vor, dass Hersteller Nutzer:innen das einfache Entnehmen und Ersetzen von Akkus in bestimmten Geräten ermöglichen müssen. Diese Idee steht schon länger im Raum.

Nun hat die EU-Kommission die Vorgaben für einige Produktkategorien wieder eingeschränkt. Seit Dienstag sind Wearables und weitere Gerätetypen von der Verpflichtung ausgenommen. Konkret betrifft das unter anderem die Apple Watch und Metas smarte Brillen, die damit nicht mehr an die Anforderungen für leicht austauschbare Akkus gebunden sind.

Zusätzlich ausgenommen sind elektrische Spielzeuge sowie industrielle Geräte, bei denen der Ausbau des Akkus ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Die Regeln gelten weiterhin für andere Gerätekategorien und sollen 2027 in Kraft treten. Ein Beispiel: Nintendo will eine überarbeitete Version der Switch-2-Konsole für den EU-Markt anbieten, bei der Nutzer:innen den Akku selbst wechseln können.

Sicherheitsrisiken und technische Grenzen als Hauptgründe

Die Kommission nennt mehrere Gründe für die neuen Ausnahmen. Ein zentraler Punkt sind die Einsatzbedingungen der betroffenen Geräte. Viele Wearables und andere kompakte Produkte kommen regelmäßig in nassen oder feuchten Umgebungen zum Einsatz. Die EU geht davon aus, dass Nutzer:innen das Gerät nach einem Akkutausch nicht zuverlässig wieder abdichten könnten – mit möglichen Sicherheitsrisiken als Folge.

Bereits zuvor gab es Schutzklauseln für Geräte, die typischerweise im Nassbereich genutzt werden, etwa elektrische Zahnbürsten. Wearables wurden nun explizit in diese Kategorie der „nassen“ Anwendungen aufgenommen.

Darüber hinaus sind Produkte ausgenommen, bei denen ein entnehmbarer Akku selbst zur Gefahr werden könnte. Das kann an der Bauweise des Geräts oder an der Umgebung liegen, in der es genutzt wird. Geräte für Kinder könnten bei einem leicht zugänglichen Akku ein Verschluckrisiko darstellen. In bestimmten industriellen oder gefährdeten Umgebungen können herausnehmbare Akkus zudem das Risiko von Explosionen erhöhen.

Ein weiterer Faktor sind technische Grenzen. Produkte, die sich mit dem „aktuellen Stand der Technik“ nicht sinnvoll auf einen nutzerseitig wechselbaren Akku umrüsten lassen, fallen ebenfalls unter die Ausnahmen. Als Beispiel nennt der Artikel die AirPods: Aufgrund ihrer sehr geringen Baugröße gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass Apple sie so umbauen könnte, dass der Akku einfach entnehmbar ist.

iPhone bereits ausgenommen, Akkutausch bleibt möglich

Für das iPhone ändert sich durch die aktuelle Anpassung nichts. Das Smartphone war bereits zuvor aufgrund bestehender Kriterien in der ursprünglichen Verordnung ausgenommen. Die Einstufung hängt dabei vor allem von der Lebensdauer des Akkus und den Schutzklassen gegen Eindringen von Wasser und Staub (IP-Ratings) ab.

Unabhängig von den EU-Vorgaben können Nutzer:innen den iPhone-Akku weiterhin bei Apple direkt, über autorisierte Servicepartner oder über das Self Service Repair Program austauschen lassen.

Gegenüber Politico betonte eine Sprecher:in der EU-Kommission, die Entscheidung ziele nicht darauf ab, bestimmte Unternehmen oder Regierungen zu begünstigen. Ziel sei es vielmehr, für sicherere Verbraucher- und Industrieprodukte zu sorgen – überall dort, wo das Öffnen eines Geräts Sicherheitsrisiken erzeugen oder technische Grenzen einen einfachen Nutzerzugang zum Akku unrealistisch machen würde.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: appleinsider.com

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