Apple hat sich in einem Markenstreit vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gegen einen chinesischen Tastaturhersteller weitgehend durchgesetzt. Streitpunkt war ein Zitrus-Logo, das Apple der eigenen Bildmarke zu ähnlich fand.
Streit um Zitrusfrucht als Markenzeichen
Auslöser des Verfahrens war eine Markenanmeldung der chinesischen Firma Yichun Qinningmeng Electronics Co. beim EUIPO. Apple legte Einspruch ein und argumentierte, das geplante Logo ähnele dem bekannten Apple-Logo zu stark. Die Behörde lehnte daraufhin die Eintragung der Unionsmarke teilweise ab.
Yichun Qinningmeng Electronics Co. produziert laut eigener Website mechanische Tastaturen und Tastenkappen, verkauft aber offenbar auch Solarmodule. Das angemeldete Logo zeigt eine Zitrusfrucht, deren untere Segmente als Tasten eines Keyboards gestaltet sind. Oben befindet sich ein nach links geneigtes grünes Blatt, auf der rechten Seite fehlt ein Stück der Frucht. Ein Teil des Firmennamens lässt sich mit einer Zitrusfrucht übersetzen, was vermutlich die Gestaltung erklärt.
Apple vertrat die Auffassung, das Zeichen stelle sinngemäß einen Apfel mit abgesetztem Blatt und Biss dar. Das EUIPO folgte dieser Sichtweise jedoch nicht. Die Behörde hob hervor, dass die Bildmarke aus einem Kreis besteht, abgesehen vom fehlenden Ausschnitt, während Äpfel nicht perfekt rund seien. Die Darstellung erinnere eher an eine Orange.
EUIPO sieht nur geringe visuelle Ähnlichkeit
In seiner Begründung führt das EUIPO aus, das Publikum werde das angegriffene Zeichen zwar als eine Art Frucht wahrnehmen, die abgesetzte längliche Form daher wohl als Blatt. Aufgrund der runden Grundform und der recht generischen Blattform sei aber keine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Frucht zu erwarten, sondern eher zu einer allgemein rund geformten Frucht.
Nach Auffassung der Behörde erkennt das maßgebliche Publikum in der Anmeldung eine stark stilisierte rundliche Frucht mit zusätzlichen dekorativen Elementen. Die dreieckigen Formen könnten durch ihre Anordnung als Fruchtsegmente gesehen werden, die quadratischen und rechteckigen Elemente im unteren Bereich wiederum durch ihre Anordnung eine Tastatur andeuten.
Das EUIPO stellte zwar „geringfügige Gemeinsamkeiten“ zwischen beiden Logos fest, verwies aber zugleich auf zahlreiche Unterschiede. Insgesamt seien die Zeichen „visuell ähnlich, wenn auch in sehr geringem Maße“, inhaltlich bestehe jedoch keine begriffliche Nähe.
Apples Ruf gibt den Ausschlag
Trotz der festgestellten Unterschiede entschied das EUIPO im Kern zugunsten von Apple. Ausschlaggebend war der starke Ruf der Apple-Marke in der EU und die Möglichkeit, dass Verbraucher:innen eine gedankliche Verbindung zwischen beiden Zeichen herstellen könnten.
Apple machte geltend, das Zitrus-Logo nutze die Bekanntheit des Apple-Logos in unlauterer Weise aus. Der Argumentation schloss sich die Behörde an. Apple verwies auf die „immense“ Bekanntheit der älteren Apple-Marke und hielt es für unwahrscheinlich, dass die neue Bildmarke nicht zumindest die Apple-Grafik ins Gedächtnis rufen solle. Wahrscheinlicher sei eine gezielte Anknüpfung an diesen Ruf, um identische oder sehr ähnliche Waren anzubieten. Das angesprochene Publikum könne daher fälschlich von einer Verbindung zu Apple ausgehen, etwa dass es sich um eine Zuliefer- oder Herstellermarke handele.
Yichun Qinningmeng Electronics Co. darf die Marke in der EU nicht mehr für Tastaturen oder andere verwandte Computerwaren weiterverfolgen. Die Anmeldung für den Einsatz des Logos bei Solarmodulen bleibt dagegen bestehen. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.
Zwischen Apple und Yichun Qinningmeng Electronics Co. gab es bereits einen ähnlichen Markenstreit in den USA. Dort wurde die Anmeldung beendet, weil das chinesische Unternehmen in dem Verfahren nicht fristgerecht reagierte. Apple ist in Markensachen regelmäßig aktiv und hat in der Vergangenheit wiederholt Einspruch gegen fruchtbezogene Logos eingelegt, etwa gegen eine birnenförmige App-Marke oder ein Apfel-Logo einer norwegischen Partei. Jedes Jahr wehrt sich Apple weltweit gegen zahlreiche Markeanmeldungen.
Nicht immer für Apple
Apple gewinnt aber nicht grundsätzlich in solchen Fällen. In Deutschland erinnert man sich noch an den Fall Apple vs. Apfelkind. Einem Café dessen Logo für einen jahrelangen Streit mit dem Konzern sorgte. Am Ende gab man den Streit aber auf und das Café durfte seinen Namen und sein Logo behalten.
Via: https://www.macrumors.com / Mit Ergänzungen von Apfeltalk
Titelbild KI (Zur Illustration)
