Die Bundesnetzagentur hat neue Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Betreiber:innen müssen ihre Ladepunkte melden und bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge gelten technische Mindestanforderungen. Um die Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung sicherzustellen, schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass Betreiber:innen ihre Ladepunkte melden müssen. Die gemeldeten Ladepunkte erscheinen anschließend auf der offiziellen Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur. Die Verwaltung dieser Meldungen erfolgt über ein eigenes Meldeportal. Hier können Betreiber:innen auch Formulare und weitere Informationen zu den technischen Anforderungen abrufen. Darüber hinaus steht eine Webserviceschnittstelle bereit, über die eine tagesaktuelle Liste aller Ladepunkte automatisiert bezogen werden kann. So erhalten Interessierte schnell den aktuellen Stand zur Ladeinfrastruktur.
Nach Angaben im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur waren am 1. Dezember 2025 in Deutschland insgesamt 141.659 Normalladepunkte und 46.681 Schnellladepunkte in Betrieb. Diese Ladepunkte bieten im Zusammenspiel eine maximal verfügbare Ladeleistung von insgesamt 7,77 Gigawatt. Die neuen Zahlen enthalten auch Meldungen aus noch nicht vollständig abgeschlossenen Anzeigeverfahren. Das Ladesäulenregister dient unter anderem dazu, valide und aktuelle Daten rund um die öffentliche Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und weitere Interessengruppen greifen auf diese Daten zurück, um die Entwicklung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu überwachen und zu planen. Die Bundesnetzagentur informiert laufend über den Stand und die Verteilung der gemeldeten Ladepunkte.
Eine Bundeslandkarte zeigt die geografische Verteilung aller gemeldeten Ladepunkte nach Bundesländern, darunter auch diejenigen aus noch nicht abgeschlossenen Meldungen. Für vollständig gemeldete und überprüfte Ladepunkte steht die Ladesäulenkarte zur Verfügung, in der alle verfügbaren öffentlichen Ladepunkte gelistet sind. Die Informationen können auch als Excel- oder CSV-Datei heruntergeladen werden. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur zahlreiche Formulare, Dokumente und ein Handbuch zum Meldeportal bereit. Für Betreiber:innen stehen spezielle Nachweise zur technischen Sicherheit sowie Formulare für einen Betreiberwechsel zur Verfügung. Ergänzt wird das Informationsangebot durch eine umfangreiche FAQ-Sammlung, die unter anderem Begriffe und Ablauf rund um das Anzeigeverfahren erläutert. Der aktuelle Stand der Informationen bezieht sich auf den 12. Januar 2026.
Via: https://www.bundesnetzagentur.de
Bild Aral
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