Immer häufiger werden mit Künstlicher Intelligenz Bilder von Frauen ohne deren Zustimmung sexualisiert. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig möchte den rechtlichen Schutz der Betroffenen stärken und eine gezieltere Verfolgung ermöglichen.
Stefanie Hubig, Justizministerin und Mitglied der SPD, sprach sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ deutlich gegen KI-generierte, sexualisierte Bilder aus. Laut Hubig entsteht zunehmend die Gefahr, dass Persönlichkeitsrechte durch Bildmanipulation mit Künstlicher Intelligenz verletzt werden. Sie kündigte an, das Strafrecht entsprechend zu verschärfen und Sexualisierung ohne Einwilligung stärker zu ahnden. Künftig sollen spezifische Tatbestände im Strafrecht geschaffen werden, die digitale Bildmanipulationen gezielt berücksichtigen.
Auslöser für Hubigs Vorstoß sind zahlreiche sexualisierte Bilder, die mithilfe der KI-Software Grok erstellt werden. Diese künstliche Intelligenz ist fester Bestandteil der Social-Media-Plattform X, die zu Elon Musk gehört. Über gezielte Eingaben können Benutzer:innen die KI dazu auffordern, vorhandene Bilder, oft von Frauen oder Minderjährigen, zu sexualisieren. Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom hat deswegen bereits ein Prüfverfahren eingeleitet.
Hubig reagierte insbesondere auf den sogenannten „Bikini-jetzt“-Trend und zeigte sich angesichts der massenhaften Verbreitung von anzüglichen Bildern ohne Zustimmung schockiert. Dabei würden Frauen in aufreizenden Bikinis dargestellt, was Persönlichkeitsrechte verletze und die Betroffenen herabwürdige. Besonders gravierend sei die Erstellung derartiger KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen. Hubig betonte, dass dies keinesfalls akzeptiert werden dürfe.
Bereits heute können KI-generierte Bilder Straftatbestände wie Kinderpornografie erfüllen. Auch gegen die Verbreitung manipulierter Bilder von Erwachsenen bestehen rechtliche Möglichkeiten, jedoch reicht das nach Einschätzung der Ministerin nicht aus. Aktuell wird ein Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz erarbeitet. Ziel ist es, angemessene Strafen für Deepfakes einzuführen, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Betroffene sollen zudem ihre Rechte einfacher durchsetzen und die Entfernung solcher Bilder auf Plattformen schneller erreichen können. Wiederholte Rechtsverletzungen könnten zur zeitweisen Sperrung der entsprechenden Accounts führen.
Kritik, wonach die geplante Regulierung einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gleichkomme, wies Hubig zurück. Die Ministerin stellte klar, dass eine Grenze dort gezogen werden müsse, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein pauschales Verbot von Software oder das komplette Abschalten von Plattformen halte sie nicht für zielführend; vielmehr liege die Regulierung von Social-Media-Diensten wie X in erster Linie in den Händen der Europäischen Union.
Auch auf internationaler Ebene sorgt das Thema für Debatten. Der Inhaber der Plattform X, Elon Musk, kritisierte aktuell laufende Untersuchungen der britischen Aufsichtsbehörde Ofcom. Musk warf der britischen Regierung Zensur vor und sprach auf X öffentlich von „faschistischen“ Maßnahmen. Ofcom prüft, ob Grok mit den sexualisierten Bildern gegen Kinder- und Erwachsenenschutzgesetze im Internet verstößt.
Via: https://www.tagesschau.de
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