Apple hat seinen Entwicklervertrag überarbeitet und stärkt damit die eigenen Möglichkeiten, ausstehende Zahlungen direkt von Entwickler:innen einzuziehen. Betroffen sind vor allem Apps, die externe Bezahlsysteme verwenden.
Apple darf offene Beträge mit App-Umsätzen verrechnen
Der aktualisierte Entwicklervertrag erlaubt es Apple, nicht bezahlte Beträge wie Provisionen oder andere Gebühren mit Einnahmen aus In‑App‑Käufen zu verrechnen, die Apple im Namen der Entwickler:innen abwickelt. Die Regelung gilt in Regionen, in denen lokale Gesetze das Verlinken zu externen Bezahlsystemen erlauben. In diesen Fällen müssen Entwickler:innen ihre externen Zahlungen an Apple melden, um die fälligen Provisionen oder Gebühren zu entrichten.
Mit der Änderung verschafft sich Apple die Möglichkeit, aus seiner Sicht korrekte Gebühren einzuziehen, wenn das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass Umsätze zu niedrig gemeldet wurden. Die entsprechenden Vorgaben sind komplex und betreffen Märkte wie die EU, die USA und inzwischen auch Japan. Dort können für externe Bezahlsysteme unterschiedliche Gebühren und Provisionen anfallen, je nach lokaler Gesetzeslage. In den USA wird die Rechtmäßigkeit dieser Provisionen weiterhin vor Gericht verhandelt. Ein Bundesberufungsgericht hat ein erstinstanzliches Gericht kürzlich aufgefordert zu prüfen, ob Apple eine Provision erheben darf, wenn auch möglicherweise nicht die bisher verlangten 27 Prozent.
Neue Gebührenmodelle, weitreichende Zugriffsmöglichkeiten
Im neuen Vertrag heißt es, Apple werde offene Forderungen „verrechnen oder zurückfordern“, einschließlich „aller Beträge, die Apple in deinem Namen von Endnutzer:innen eingezogen hat“. Damit kann Apple Gelder aus In‑App‑Käufen für digitale Güter, Dienste, Abonnements oder aus einmaligen Gebühren für kostenpflichtige Apps einbehalten. Apple betont zudem, dass das Unternehmen diese Beträge „jederzeit“ und „von Zeit zu Zeit“ einziehen kann. Entwickler:innen müssen also mit überraschenden Abzügen rechnen, wenn Apple der Ansicht ist, dass fällige Zahlungen falsch berechnet wurden. Wie Apple feststellen will, ob Forderungen offen sind, geht aus dem Vertrag nicht hervor.
Variabel sind vor allem Provisionen, Gebühren und Steuern. Dazu gehört die Kerntechnologiegebühr in der EU, die derzeit 0,50 Euro für jede erste jährliche Installation über einer Million in den vergangenen zwölf Monaten kostet. Im Januar 2026 will Apple von dieser Gebühr auf eine neue, prozentbasierte Kerntechnologieprovision umstellen. Diese soll bei Apps anfallen, die externe Bezahlsysteme nutzen oder unter den alternativen Geschäftsbedingungen von Apple für die EU verbreitet werden.
Der angepasste Vertrag erlaubt Apple außerdem, ausstehende Beträge bei „verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften oder Tochtergesellschaften“ des betroffenen Kontos einzuziehen. Praktisch bedeutet das, dass Apple das Geld auch aus Umsätzen anderer Apps desselben Entwicklers oder aus Apps einer Muttergesellschaft holen kann. Die Änderungen sind in den Anhängen 2 und 3, Abschnitt 3.4, zur Auslieferung von Anwendungen an Endnutzer:innen beschrieben.
Neue Regeln für Altersprüfung und Aufnahmen durch Apps
Weitere Anpassungen betreffen Abschnitte zu Altersverifikationstechnologien, neue Bedingungen für iOS‑Apps in Japan und zusätzliche Anforderungen. Apple legt außerdem Vorgaben für sprachbasierte Assistenten fest, etwa KI-Chatbots, die über die Seitentaste des iPhone aktiviert werden. Gleichzeitig untersagt Apple Aufnahmen ohne Wissen der Nutzer:innen, darunter Audio-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen. Solche Aufnahmen werden häufig eingesetzt, um Nutzungsprobleme zu analysieren oder Fehler aufzuspüren.
Apple verbietet diese Aufnahmen nicht vollständig, ergänzt aber eine Formulierung, nach der eine App nicht dazu ausgelegt sein darf, „Aufnahmen anderer ohne deren Wissen zu erleichtern“. Wie Apple diese Klausel auslegen wird, ist bislang offen.
Via: https://techcrunch.com
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