Apple überarbeitet seine Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union grundlegend. Die neuen Regeln sollen Streitpunkte mit der EU-Kommission klären und Bedingungen für alle Entwickler:innen vereinheitlichen.
Neue Provisionsstruktur und einheitliche Bedingungen
Nach intensiver Abstimmung mit der Europäischen Kommission führt Apple ein neues Modell für den App-Vertrieb in der EU ein. Damit werden Differenzen über Geschäftsbedingungen und alternative Vertriebswege beigelegt und die Regeln für alle Anbieter:innen vereinheitlicht. Entwickler:innen können den neuen Bedingungen ab sofort zustimmen, in Kraft treten sie am 1. Oktober.
Kern der Änderung ist eine neue Provisionslogik für den Verkauf digitaler Waren und Dienste. Die bisherige Core Technology Fee, also eine Installationsgebühr für Apps mit besonders großer Reichweite, entfällt. An ihre Stelle tritt die Core Technology Commission, eine pauschale Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Stores verteilt werden. Außerdem streicht Apple die bisherige anfängliche Anschaffungsgebühr und die Gebühr für Store-Dienstleistungen.
Parallel dazu passt Apple die Provisionssätze für Käufe im App Store, alternative Zahlungsabwicklungen und Apps aus alternativen Vertriebswegen an. Die unterschiedlichen Sätze sollen jeweils den Umfang der Leistungen widerspiegeln, die Apple rund um Apps bereitstellt, unabhängig davon, ob der App Store oder Apple-In-App-Käufe genutzt werden.
Unter den neuen Bedingungen gelten in der EU diese Sätze: Für Apps im App Store mit Apple-In-App-Käufen beträgt die Provision 26 Prozent, für die meisten Entwickler:innen – darunter Teilnehmende am App Store Small Business Program, Mini Apps Partner Program oder Video Partner Program – sowie für Abos ab dem zweiten Jahr 15 Prozent. Nutzen Apps im App Store eine alternative Zahlungsabwicklung, liegt die Provision bei 20 Prozent, mit einem reduzierten Satz von zehn Prozent für die genannten Programme. Verlinkt eine App im Store nur nach außen, um Käufe abzuschließen, verlangt Apple 15 Prozent Provision, beziehungsweise zehn Prozent für berechtigte Entwickler:innen. Für Apps, die über alternative Marktplätze oder direkt über das Internet vertrieben werden, fällt die Core Technology Commission von fünf Prozent an.
Alternative Zahlungen, Kinderschutz und feste Optionen
Apple bezeichnet seine In-App-Käufe als sichersten und vertrauenswürdigsten Weg, Apps zu erwerben und Zahlungen in Apps abzuwickeln. In der EU durften Entwickler:innen bislang nur alternative Zahlungsoptionen nutzen, nicht parallel Apple-In-App-Käufe anbieten. Das ändert sich nun: Unter den neuen Bedingungen können Entwickler:innen ihre Apps sowohl mit Apple-In-App-Kauf als auch mit alternativen Bezahlwegen ausstatten, einschließlich Weiterleitung ins Web. Apple gibt Vorgaben zur Darstellung vor, um ein einheitliches und transparentes Nutzungserlebnis sicherzustellen.
Wer Apps in der EU vertreibt, muss sich dabei für eine oder mehrere Zahlungsoptionen entscheiden: Apple-In-App-Kauf, alternative Zahlungsabwicklung in der App, Weiterleitung ins Internet oder eine Kombination. Diese Wahl ist für zwölf Monate bindend und kann in diesem Zeitraum nicht geändert werden.
Für den Schutz von Kindern bei alternativen Zahlungen führt Apple zusätzliche Vorgaben ein. Apps in der Kategorie „Kinder“ im App Store dürfen keine Links zu Webseiten mit Transaktionsmöglichkeiten enthalten, um Betrugs- oder Täuschungsversuche gegenüber Kindern zu reduzieren. Alle Apps im App Store, die alternative Zahlungsmethoden nutzen oder zu Transaktionsseiten verlinken, müssen für Nutzer:innen unter 18 Jahren einen Kinderschutzmechanismus implementieren. Dieser soll sicherstellen, dass jüngere Nutzer:innen vor einem Kauf ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten einbeziehen.
Für Nutzer:innen unter 13 Jahren gilt darüber hinaus: Apps aus dem App Store dürfen nicht auf Webseiten für Transaktionen verlinken, um jüngere Kinder gezielt vor Betrugsrisiken zu schützen. In EU-Mitgliedstaaten, in denen für digitale Aktivitäten von Kindern über 13 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, gelten diese Schutzmaßnahmen bis zur jeweils national festgelegten Altersgrenze.
Erweiterte Zugangsvoraussetzungen für alternative Marktplätze
Apple öffnet den Kreis der Unternehmen, die in der EU einen alternativen App-Marktplatz betreiben oder Apps direkt über das Internet vertreiben dürfen. Qualifiziert sind Firmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, etwa die von Dun & Bradstreet definierten Mindestanforderungen an die finanzielle Stabilität. Zugelassen sind außerdem Unternehmen, die an der Börse notiert sind oder einem börsennotierten Unternehmen gehören, Start-ups mit Risikokapital einer etablierten Investmentfirma sowie Firmen, die eine Finanzprüfung durch eine:n zugelassene:n Wirtschaftsprüfer:in durchgeführt haben. Auch staatliche Stellen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen sind berechtigt.
Beim Direktvertrieb über das Internet, der nur in der EU möglich ist, gibt es keinen Marktplatzbetreiber, der die Rolle von Apple im App Store übernimmt. Damit besteht das Risiko, dass bösartige Akteur:innen länger unentdeckt bleiben und Nutzer:innen schaden können. Um die Sicherheit bestmöglich zu wahren, verlangt Apple weiterhin eine sogenannte Notarisierung für jede App, die auf alternativem Weg verteilt wird. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Prüfung mit Fokus auf die Kernfunktionalität und den Schutz vor schwerwiegenden Bedrohungen.
Um Entwickler:innen bei der Umstellung zu unterstützen, stellt Apple ausführliche Hilfen auf der Apple-Developer-Support-Seite bereit. Dort finden sich Details zu allen neuen Optionen für Apps in der EU.
Via: https://www.apple.com Titelbild: Apple
