In den USA gerät der Umgang von Behörden mit Smartphones von Aktivist:innen zunehmend in den Fokus. Ein Fall aus Atlanta zeigt, wie eng sich Technik, Privatsphäre und Strafverfolgung verzahnen.
Aktivist am Flughafen festgenommen – Streit um gelöschtes Smartphone
Im Zentrum steht der Fall von Sam beziehungsweise Samuel Tunick, einem Aktivisten aus Atlanta. Er soll sich gegen das umstrittene Polizeiausbildungszentrum „Cop City“ engagiert haben. Beamt:innen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) führeten Tunick im Januar vergangenen Jahres nach einem Urlaub in der Dominikanischen Republik bei der Einreise am Flughafen Hartsfield-Jackson für eine sogenannte Sekundärkontrolle ab.
Er wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ihn Bundesbehörden zuvor auf eine Terror-Watchlist gesetzt hatten, weil sie ihn mit der Cop-City-Bewegung in Verbindung bringen. Ein E-Mail-Verteiler an eine taktische Terrorismus-Einheit des Grenzschutzes und eine gemeinsame Terrorismus-Arbeitsgruppe des FBI hatte seinen Namen, sein Foto und den Hinweis auf „mutmaßliche terroristische Aktivitäten“ enthalten.
Im Verhörraum fragten die Beamt:innen Tunick laut Gerichtsunterlagen vor allem nach kinderpornografischen Inhalten auf seinem Telefon. Seine Verteidigung spricht von einem „Vorwand für eine Erkundungsmission“ zu seinen Kontakten in die Protestbewegung. Tunick verweigerte zunächst die Durchsuchung. Er bat mehrfach um eine Anwält:in, erhielt jedoch weder rechtlichen Beistand noch eine Belehrung seiner Rechte, und die Beamt:innen legten keinen Durchsuchungsbeschluss vor.
Schließlich gab Tunick den Entsperrcode seines Smartphones heraus. Als die Beamt:innen den Code eingaben, wurde der Bildschirm schwarz, flackerte und das Gerät schien neu zu starten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damit eine spezielle „Notfall-PIN“ des alternativen Betriebssystems GrapheneOS genutzt zu haben. Dieser löscht das Gerät, um eine Beschlagnahme zu verhindern. Auf dieser Basis wird er nach einem wenig bekannten Bundesgesetz angeklagt. Es verbietet die Zerstörung von Eigentum , wenn man dadurch eine Sicherstellung durch Behörden vereitelt.
Grauzone an der Grenze: Welche Rechte gelten am Flughafen?
Der Fall macht deutlich, wie unklar die Rechtslage bei Smartphone-Durchsuchungen an US-Grenzen ist. Verschiedene Bundesgerichte kommen zu unterschiedlichen Entscheidungen. Etwa zur Frage, ob eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss zulässig ist und ob biometrische Entsperrmethoden anders zu behandeln sind als Passcodes.
Ein Berufungsgericht hat entschieden, dass Strafverfolger:innen Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung erzwingen dürfen. So verstoße man nicht gegen das Verbot der Selbstbelastung und Passcodes blieben als „zeugenschaftliche“ Information geschützt. Andere Gerichte erlauben Grenzbeamt:innen manuelle und teils auch forensische Gerätedurchsuchungen ohne vorherigen Beschluss, während ein Bundesgericht in New York jegliche Durchsuchung ohne richterliche Anordnung untersagt hat.
CBP argumentiert zugleich, dass die Verfassung an Einreiseorten nur eingeschränkt gelte. Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union widersprechen. Sie fordern mindestens einen konkreten Verdacht auf digitale Straftaten oder generell einen Durchsuchungsbeschluss. Sie warnen davor, dass Grenzbehörden als verlängerter Arm der Inlandsermittlung genutzt werden, um die üblichen Hürden des vierten Verfassungszusatzes zu umgehen.
Auch wenn die Zahl der Gerätekontrollen im Verhältnis zu allen Einreisen gering bleibt, verzeichnen Aktivist:innen seit der Rückkehr von Donald Trump ins Präsidentenamt eine Zunahme von Überwachungsmaßnahmen. Tunicks Anwält:innen beantragen deshalb, alle im Rahmen des Flughafenverhörs erlangten Informationen – einschließlich des Löschvorgangs – wegen Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte aus dem Verfahren zu entfernen. Eine Entscheidung fällt frühestens Ende Oktober.
GrapheneOS und der politische Kampf um digitale Privatsphäre
Besondere Brisanz erhält der Fall, weil die Anklage direkt an das Betriebssystem GrapheneOS anknüpft. Das quelloffene System, das auf Google-Pixel-Geräten läuft, bietet unter anderem die Möglichkeit, das Smartphone per Notfall-PIN zu löschen. Fachleute sehen in dem Verfahren einen Versuch, ein auf Datenschutz und Sicherheit ausgerichtetes System mit Kriminalität gleichzusetzen.
Cybersicherheits-Expert:innen wie Christophe Boutry und William Budington von der Electronic Frontier Foundation berichten, dass sie bislang keinen vergleichbaren Fall kennen, in dem dieses Gesetz gezielt gegen ein Betriebssystem Anwendung fand . Boutry warnt vor dem Signal, GrapheneOS werde „per se“ kriminalisiert, obwohl sein Hauptzweck der Schutz der Privatsphäre sei.
Gleichzeitig verweisen Beobachter:innen darauf, dass Behörden in anderen Ländern ähnlich reagieren. In Frankreich und Spanien sollen Ermittler:innen laut Boutry frustriert sein. Sie erhalten wegen GrapheneOS keinen Zugriff auf Geräte von Journalist:innen, Anwält:innen oder politischen Gegner:innen. In Katalonien stufe man Personen mit Google-Pixel-Smartphones teilweise pauschal als Drogenhändler:innen oder Bandenmitglieder ein, weil man vermutet, sie nutzen GrapheneOS.
Datenschutzorganisationen raten Nutzer:innen, Geräte aus eigenem Antrieb vor Reisen zu sichern oder zu löschen, statt im laufenden Verhör zu reagieren. Ein „Notfall-Code“ mitten in einer Befragung lässt sich von Gerichten eher als strafbare Verdunkelung werten, während ein vorheriger Werksreset rechtlich als Ausübung legitimer Schutzinteressen gelte.
Für Aktivist:innen wie den Atlanta Solidarity Fund steht im Raum, dass sich die Auseinandersetzung um Cop City und ähnliche Protestbewegungen zunehmend auch auf die technische Ebene verlagert. Die Frage, wie ihr Eure Telefone konfiguriert und schützt, wird damit Teil eines größeren Konflikts um Überwachung, Protest und digitale Selbstbestimmung.
