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Apple muss sich verkleinertem Datenschutz-Prozess stellen

Apple sieht sich weiterhin einer Klage wegen angeblicher Verletzungen der Privatsphäre von Nutzer:innen durch das Sammeln persönlicher Daten über firmeneigene Apps wie den App Store, Apple Music und Apple TV gegenüber. Ein Bundesrichter in San Jose, Kalifornien, hat die Klage zwar größtenteils abgewiesen, jedoch dürfen einige Vorwürfe weiterverfolgt werden.

Details der Klage

Die Kläger:innen werfen Apple vor, gegen die Nutzungsvereinbarungen sowie verschiedene Datenschutz– und Verbraucherschutzgesetze verstoßen zu haben. Sie argumentieren, dass Apple trotz deaktivierter Einstellungen weiterhin persönliche Daten sammelt, speichert und verwendet. Dabei handelt es sich um die Einstellungen „Apps erlauben, Tracking anzufordern“ und „[Geräte-]Analysen teilen“. Die Klage fordert eine nicht näher bezifferte Schadensersatzsumme.

Urteil des Richters

Der zuständige Richter Edward Davila wies die meisten Vorwürfe im Zusammenhang mit der Einstellung „Apps erlauben, Tracking anzufordern“ ab. Er begründete dies damit, dass Apple klar kommuniziert habe, dass diese Einstellung sich auf Apps und Webseiten von Drittanbietern beziehe. Es sei daher „unplausibel“, dass Nutzer:innen glauben könnten, durch das Deaktivieren dieser Funktion auch die Erhebung ihrer Daten durch Apple selbst zu unterbinden.

Der Richter ließ jedoch die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Einstellung „[Geräte-]Analysen teilen“ bestehen. Hier hätten die Nutzer:innen plausibel argumentiert, dass sie durch das Deaktivieren dieser Funktion der Erhebung und Weitergabe ihrer Daten durch Apple nicht zugestimmt hätten. Apple hatte in seinen Datenschutzerklärungen angegeben, dass die Nutzer:innen

die Weitergabe von Geräteanalysen vollständig deaktivieren können.

Hintergrund und Auswirkungen

Apple gab an, die gesammelten Daten zur Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. Die Klage ist eine von vielen, in denen große Technologiekonzerne wie Apple, Google und Meta beschuldigt werden, Nutzerdaten ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu sammeln.

Das Verfahren könnte dazu führen, dass Apple seine Datenschutzpraktiken weiter anpassen muss, um den Bedenken der Nutzer:innen besser gerecht zu werden. Es zeigt auch, dass das Thema Datenschutz in der Technologiebranche weiterhin stark umkämpft ist und strenger überwacht wird.

Fazit

Obwohl die Klage gegen Apple weitgehend abgewiesen wurde, bleibt das Verfahren in Bezug auf die „[Geräte-]Analysen teilen“-Einstellung bestehen. Dies könnte Auswirkungen auf Apples zukünftige Datenschutzpraktiken haben. Es bleibt abzuwarten, wie das Unternehmen auf diese rechtliche Herausforderung reagieren wird und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Privatsphäre seiner Nutzer:innen zu gewährleisten.

Via: Reuters

Michael Reimann

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