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Apple legt Berufung gegen EU-Strafe im App-Store-Fall ein

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Apple hat offiziell Einspruch gegen die Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro eingelegt, die die Europäische Kommission im April 2025 verhängt hat. Die EU kritisiert, dass Apples App-Store-Regeln nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) übereinstimmen. Der Streitpunkt liegt insbesondere in den Anti-Steering-Richtlinien, die Entwicklern bisher die Hinweise auf externe Zahlungsmethoden binnen einer App erschwerten.

Veränderungen von Apple und Reaktionen der EU

Apple hatte bereits im März 2024 Anpassungen an seine App-Store-Politik vorgenommen. Dazu gehörten:

  • Alternative App-Marktplätze: Entwicklern wurde der Zugang zu Drittanbieter-Plattformen ermöglicht.
  • Neue Zahlungsmethoden: Anbieter in der EU erhielten die Möglichkeit, externe Bezahldienste zu nutzen.
  • Unterstützung alternativer Browser: Apple öffnete sich für andere Browser-Engines.

Trotz dieser Änderungen blieb die Europäische Kommission skeptisch. Im April wurde die Geldstrafe verhängt, da die Schritte aus Sicht der EU nicht weit genug gingen. Apple hat vergangene Woche daraufhin zusätzliche Einschränkungen im App Store entfernt. Diese Änderungen ermöglichen es Entwicklern jetzt, einfacher auf eigene Zahlungswege hinzuweisen. Laut Apple sind diese Anpassungen notwendig, um tägliche Strafzahlungen zu vermeiden.

Apples Argumente gegen die Strafe

Apple wehrt sich gegen den Vorwurf, die Anforderungen des DMA nicht vollständig zu erfüllen. In einer Erklärung kritisierte das Unternehmen:

  • Die EU habe mehrfach den Begriff „Steering“ erweitert, was die Regeln unklar macht.
  • Die neuen Vorgaben greifen direkt in die Architektur des App Stores ein, was negativ für Nutzer:innen und Entwickler:innen sei.
  • Die vorgesehene Store-Service-Gebühr sei komplex und trage zur Verunsicherung der Entwickler bei.

Besonders problematisch sei die fortlaufende Veränderung der Anforderungen. Während Apple anfangs einfache Links zu externen Bezahldiensten erlaubte, verlangt die EU mittlerweile, dass auch Webansichten, alternative Zahlungsmethoden und sogar Links zu anderen App-Stores aktiv beworben werden dürfen.

Unübersichtliche Gebührensysteme

Die EU fordert zudem eine gestaffelte Gebühr für den App Store, was Apple bereits im August 2024 implementiert hatte:

  • Entwickler mit alternativen Zahlungsoptionen zahlen eine Gebühr von 10 %, kleine Anbieter nur 5 %.
  • Wer bei Apples Standardmodellen bleibt, zahlt weiterhin 20 % oder 7 % im Small Business Program.

Apple argumentiert, dass diese Staffelung Belastungen erhöht und technische wie wirtschaftliche Entscheidungen für Entwickler verkompliziert.

Auswirkungen auf die App-Store-Politik

Der Ausgang des Einspruchsverfahrens wird weitreichende Folgen für die App-Store-Richtlinien in Europa und möglicherweise weltweit haben. Apple betont, dass der App Store eine sichere Plattform bleiben muss, und sieht die aktuellen Anforderungen der EU als Eingriff in wesentliche Prinzipien dieser Struktur. In der Zwischenzeit bleibt unklar, wie schnell die Differenzen zwischen Apple und der Kommission beigelegt werden können.

Via 9to5Mac

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Tags: EU-Strafe, Anti-Steering, App-Politik, Apple, App Store, Entwickler, EU-Kommission, Berufung, Gebühren, Digital Markets Act

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