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iOS-Entwickler verklagt Apple wegen Animoji-Markenzeichen

Animoji

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Die TrueDepth-Kamera im iPhone X ist nicht nur für Face ID verantwortlich, sondern auch für die neuen Animoji – animierte Emoji. Apple analysiert dabei über 50 Muskelbewegungen, um mit den Animoji Gesichtsausdrücke nachzuahmen. Das Problem an der Sache: Apple scheint gar nicht die Rechte am Markenzeichen “Animoji” zu besitzen. So zumindest ein iOS-Entwickler, der gegen Apple nun wegen Verletzung seiner Markenrechte Klage gegen das Unternehmen eingereicht hat.

Animoji-Markenzeichen wurde 2015 angemeldet

Demnach habe Enrique Bonansea das Markenzeichen Animoji bereits 2014 erfunden und dann ein Jahr später beim US-amerikanischen Marken- und Patentamt (United States Patent and Trademark Office) für sein Unternehmen “Emonster k.k.” schützen lassen. Seit 2014 verwendet der US-Amerikaner, der in Japan lebt, die Bezeichnung für eine Messenger-App, über die animierte Textnachrichten versendet werden können. Dass Bonansea die Markenrechte an der Bezeichnung Animoji besitzt, sei Apple auch klar gewesen.

Interessenten wollten Markenrechte kaufen

Denn in der Klage heißt es, dass der Entwickler im Sommer 2017 von einem Interessenten kontaktiert wurde, der die Rechte an der Bezeichnung kaufen wollte. Es habe sich dabei um eine Kanzlei namens “The Emoji Law Group LLC” gehandelt. Bonansea vermutet, dass diese im Auftrag von Apple gehandelt haben und hat deren Angebot abgewiesen. Trotzdem hat Apple im September die neue Funktion unter dem Namen Animoji präsentiert.

“Apple hat einfach den Namen von einem Entwickler ihres eigenen App Stores genommen. Sie hätten die Bezeichnung vor der Ankündigung ändern können, als sie realisiert haben, dass der Kläger ‘Animoji’ bereits in seinem eigenen Produkt verwendet. Trotzdem hat Apple die bewusste Entscheidung getroffen, den Namen für sich selbst zu klauen – ungeachtet der Konsequenzen”, heißt es in der Klage.

Animoji-Markenzeichen ungültig?

Wie MacRumors berichtet, hat Apple tatsächlich am 11. September – nur einen Tag vor der Keynote – einen Antrag an das Marken- und Patentamt gestellt, das Animoji-Markenzeichen für ungültig zu erklären. Denn Bonansea hat das Markenzeichen ursprünglich für sein Unternehmen “emonster, Inc” beantragt. Dieses wurde jedoch bereits aufgelöst, laut Argumentation von Apple noch bevor das Markenzeichen angemeldet wurde. Nach Angaben von Bonansea soll es um einen Fehler handeln, dass das Markenzeichen nicht unter “Emonster k.k.” angemeldet wurde.

In der Klage heißt es, dass Bonansea eigentlich Ende 2017 eine neue Version seiner Animoji-App veröffentlichen wollte. Da er nicht wollte, dass die Bezeichnung weiter mit Apple assoziiert wird, habe er überhastet eine neue, aber noch unfertige Version der App veröffentlicht. Nach eigenen Angaben wurde seine Animoji-App, die seit 2014 im App Store angeboten wird, 18.000 Mal heruntergeladen. Bonansea fordert, dass Apple den Namen Animoji nicht mehr verwenden darf, außerdem verlangt er Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten.

Via MacRumors


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Tags: iOS, Rechtliches, Animoji, iPhone X, iPhone

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