Das Frankfurter Landgericht hat Apple eine wichtige Werbeaussage zu seinen Smartwatches untersagt. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe führte zu dem Urteil wegen irreführender Aussagen zu CO2-Neutralität.
Apple durfte seine Smartwatches in Deutschland bisher als „CO2-neutral“ bewerben. Das Landgericht Frankfurt hat diese Werbung jetzt als irreführend eingestuft und Apple untersagt, die Aussage weiterhin zu benutzen. Das Urteil ist auf eine Unterlassungsklage des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) zurückzuführen, die Apples Angaben als „dreistes Greenwashing“ bezeichnete. Bis das Urteil rechtskräftig wird, bleibt Apple zwar die Möglichkeit zur Berufung, darf aber vorläufig die betreffenden Werbeaussagen nicht mehr verwenden. Verstößt das Unternehmen dagegen, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall.
Seit 2023 hatte Apple drei Modelle seiner Apple Watch in der Werbung als „CO2-neutral“ dargestellt. Laut Apple soll der Großteil der Emissionen bereits bei Herstellung und Transport der Uhren vermieden werden. Ein verbleibender, „kleiner Rest“ werde über so genannte naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen. Konkret kaufte Apple Zertifikate für ein Projekt in Paraguay, bei dem Eukalyptusbäume gepflanzt werden, um CO2 zu binden. Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass die durch Zertifikate ausgewiesenen Kompensationen nicht dauerhaft gesichert seien. Rund 75 Prozent der zur Kompensation verwendeten Projektflächen sind nur bis 2029 vertraglich gesichert. Ob das Land auch danach weiter genutzt werden kann, ist unklar. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass die Kompensationsprojekte keine echte Neutralisierung ermöglichen, sondern lediglich CO2 für einen begrenzten Zeitraum speichern. Laut DUH ließen sich die vollständigen Emissionen der Uhren mit dieser Methode nicht neutralisieren.
Apple hält trotz des Urteils weiterhin an seiner Behauptung fest, die gesamte Produktpalette bis zum Jahr 2030 CO2-neutral gestalten zu wollen. Bis mindestens 2030 plant der Konzern weiter Maßnahmen in diesem Bereich. Künftig wird es jedoch striktere Vorschriften geben. Ab dem kommenden Jahr verbietet die EU produktbezogene Klimaaussagen, wenn sie auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigentlichen Wertschöpfungskette beruhen. Auch Aussagen wie „CO2-neutral“ dürfen demnach nicht länger für Produkte mit externen Kompensationen verwendet werden. Das aktuelle Urteil zeigt, wie wichtig Transparenz bei Klimaschutz-Aussagen im Tech-Bereich ist. Ob Apple rechtlich gegen das Urteil vorgehen wird, bleibt vorerst offen.
Via: https://www.tagesschau.de
Titelbild: Apple
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