Der Supreme Court der USA verhandelt Apples Berufung im Rechtsstreit mit Epic Games am 11. Januar 2027. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Apple wegen eines Verstoßes gegen den Sinn einer gerichtlichen Verfügung wegen Missachtung des Gerichts belangt werden durfte.
Epic Games verklagte Apple 2020, nachdem Fortnite aus dem App Store entfernt worden war. Epic hatte mit einem aus der Ferne aktivierten Update ein alternatives Zahlungssystem für In-App-Käufe eingeführt.
2021 entschied Richterin Yvonne Gonzalez Rogers in neun von zehn Klagepunkten zugunsten von Apple. Zugleich untersagte sie dem Unternehmen, Entwickler:innen daran zu hindern, Nutzer:innen auf externe Zahlungsoptionen hinzuweisen.
Apple passte daraufhin seine Regeln an und erlaubte Links zu externen Käufen. Für darüber abgewickelte Transaktionen verlangte das Unternehmen jedoch eine Provision von bis zu 27 Prozent und legte Einschränkungen für die Darstellung der Links fest.
Epic focht Apples Umsetzung an. Im April 2025 ordnete das Bezirksgericht an, die Beschränkungen aufzuheben und keine Provisionen für Käufe außerhalb des App Store zu erheben. Richterin Gonzalez Rogers befand Apple außerdem der zivilrechtlichen Missachtung des Gerichts für schuldig, weil das Unternehmen gegen die ursprüngliche Verfügung verstoßen habe.
Apple erlaubt Entwickler:innen in den USA inzwischen, Nutzer:innen ohne Provision zu externen Zahlungsoptionen zu leiten. Das Unternehmen focht die Missachtungsentscheidung jedoch weiter an. Nachdem Apple vor dem Berufungsgericht des Ninth Circuit erfolglos geblieben war, nahm sich der Supreme Court des Falls an. Im Juni stimmte er zu, zu prüfen, ob Apple wegen eines Verstoßes gegen den „Sinn“ einer Verfügung belangt werden kann, auch wenn deren Wortlaut das fragliche Verhalten nicht ausdrücklich untersagt.
Der Supreme Court befasst sich ausschließlich mit der zivilrechtlichen Missachtungsentscheidung. Ob und in welcher Höhe Apple Gebühren für Käufe außerhalb des App Store verlangen darf, ist nicht Gegenstand der Prüfung. Diese Frage behandelt das Bezirksgericht separat, nachdem der Ninth Circuit im Dezember ein umfassendes Verbot solcher Provisionen aufgehoben hatte.
Im September reichte Apple seine erste Stellungnahme beim Supreme Court ein. Das Unternehmen argumentiert, die Missachtungsentscheidung müsse aufgehoben werden, weil die ursprüngliche Verfügung Provisionen auf externe Käufe nicht ausdrücklich verboten habe. Apple führte mehrere Gerichtsentscheidungen an, denen zufolge zivilrechtliche Missachtung nur festgestellt werden könne, wenn eine Verfügung das beanstandete Verhalten klar untersage.
Wenige Tage später reichten das US-Justizministerium sowie mehrere juristische und wirtschaftliche Gruppen Stellungnahmen ein, die zumindest Teile von Apples Argumentation unterstützten. Das Justizministerium hielt die Entscheidung der unteren Gerichte jedoch hinsichtlich bestimmter Einschränkungen externer Kauf-Links für richtig. Dazu zählte die Vorgabe sogenannter „plain buttons“, also schlichter Schaltflächen ohne kontrastierende Hintergründe.
Die mündliche Verhandlung ist für Montag, den 11. Januar 2027, angesetzt. Beide Seiten haben bis dahin noch Schriftsätze einzureichen: Epic Games muss seine Antwort auf Apples Argumente bis zum 13. November vorlegen. Apples Erwiderung ist bis zum 14. Dezember fällig.
Mit dem angesetzten Termin rückt eine abschließende Entscheidung des Supreme Court näher. Die Argumente beider Seiten sind teilweise bereits in den bisherigen Eingaben dargelegt; die anstehenden Schriftsätze ergänzen das Verfahren vor der mündlichen Verhandlung.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: 9to5mac.com
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