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ZWEI (2!!!!) iPhones von T-Mobile bekommen

masterfelix

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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also wenn du zum beispiel die 39 Euro bezahlst, dann ist das einen konkludente Annhame des Kaufvertrages !
wenn du garnichts machst, dann hast du auch keine Willenserklärung abgegeben (schweigen kommt hier nicht in Frage )und somit wäre t-mobile im Zugzwang ! Aber es ist natürlich nicht dein Eigentum sndern nur dein Besitz und somit würde ich mir ganz genau Überlegen ob du es doch verkaufen willst.
 

danielzero

Meraner
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wowowowowow…
da guckt man mal 2 tage nicht ins forum und dann is aus meinem thread ein 7 seiten langer roman geworden!
danke für eure mühe leute!
das is mir im endeffekt alles zu kompliziert…. ich hab weder vor hier irgendeinen konzern abzuzocken, noch habe ich lust über meine moralische intention zu diskutieren.
ich wollte eigentlich nur ein paar sachliche tipps haben die einige user ja zu meiner freude sehr ausführlich ausgeführt haben J DANKE!
aber ich bringe noch einen weiteren Aspekt hinzu:
und zwar war in dem paket neben dem iphone 16gb in schwarz noch eine rechnung dabei auf der einmal versandgebühren von 3,90€ und einmal 0,84 € für das iphone berechnet wurden…… dieser betrag wird laut tmobile von meinem konto abgebucht……. wenn ich den bezahle… hab ich das gerät dann nicht ordnungsgemäß erstanden?
 

masterfelix

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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also wenn du weißt das sich t-mobile geirrt hat, dann ist es egal was du machst, natürlich kannst du auch glück haben und die merken es nie aber wenn es hart auf hart kommt dann hast du ja gesehen das die nen Fehler gemacht haben und wenn du dann auch noch nich Rechnung bezahlst, dann legen die das als (konkludente) Annahme aus!

PS: Ich warte immer noch auf mein Iphone... 16 GB schwarz...
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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wowowowowow…
da guckt man mal 2 tage nicht ins forum und dann is aus meinem thread ein 7 seiten langer roman geworden!
danke für eure mühe leute!
das is mir im endeffekt alles zu kompliziert…. ich hab weder vor hier irgendeinen konzern abzuzocken, noch habe ich lust über meine moralische intention zu diskutieren.
ich wollte eigentlich nur ein paar sachliche tipps haben die einige user ja zu meiner freude sehr ausführlich ausgeführt haben J DANKE!
aber ich bringe noch einen weiteren Aspekt hinzu:
und zwar war in dem paket neben dem iphone 16gb in schwarz noch eine rechnung dabei auf der einmal versandgebühren von 3,90€ und einmal 0,84 € für das iphone berechnet wurden…… dieser betrag wird laut tmobile von meinem konto abgebucht……. wenn ich den bezahle… hab ich das gerät dann nicht ordnungsgemäß erstanden?

Nein, auch wenn Du die 0,84 Euro für das Iphone bezahlst, hast Du das iPhone juristisch gesehen nicht ordnungsgemäß erstanden. Grund: es ist eindeutig, dass 0,84 Cents ein Irrtum sein muss. So ein Kaufvertrag ist seitens t-mobile anfechtbar.

Also, lieber zurückbringen oder zurückschicken... wie ich oben schon schrieb. Erspart viel Ärger
 

Phobos

Fießers Erstling
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ein paar rechtliche Tipps:

1) Du bist verpflichtet, die Telekom auf Ihren Irrtum hinzuweisen (hast Du zwar per Telefon gemacht, Du kannst es aber später nicht nachweisen) und das Gerät zurück zu senden. Dies hat nichts mit Moral zu tun, sondern ergibt sich ganz einfach aus dem bürgerlichem Gesetzbuch, § 812 Absatz 1, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt.

§ 812 BGB, Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.


Ich stimme dir eigentlich bei allem zu, allerdings sehe ich nicht, dass er verpflichtet ist, die Telekom zu informieren. Meines Wissens besteht Herausgabepflicht, aber wenn sich die Telekom nicht meldet, muss er gar nichts tun. Ob ers trotzdem tut, ist eine Frage, die er mit seinem Gewissen vereinbaren muss.
 

duSty23

Celler Dickstiel
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Ist zwar alles jetzt schon ne ganze Weile her, aber mich würde interessieren, ob und was jetzt geschehen ist, also ob du immernoch darauf wartest, dass sich T-Mobile meldet oder ob du es schon verkauft oder ähnliches hat. Wie gesagt ist nur rein Interesse halber ;)
 

LogOn

Stechapfel
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[Name auf persönlichen Wunsch gelöscht schrieb:
].. ich kann mich dem "O-Ton" meiner Vorredner nur anschließen. Wenn jeder Mensch derart auf seinen Vorteil bedacht wäre, dann ginge es mit der Gesellschaft echt schnell bergab.. ;(

... sagt der Herr Redakteur, der sich bei der ENERGY iTunes-Gutscheinaktion mittels Catch-All Funktion über 300 Gutscheine abgegriffen hat... :p
 

michaelny

Akerö
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du musst die lieferung unaufgefordert melden und dann die sache fuer eine angemessene frist zur abholung bereithalten ...genauso wie du unaufgefordert deiner bank meldung machen musst wenn geld auf deinem konto gelandet ist das nicht fuer dich bestimmt war oder aus versehen zu viel gezahlt wurde ( krankenkassen , aemter , versicherungen usw fordern immer wieder gelder zurueck die aus versehen gezahlt wurden und bekamen vor gericht immer recht )
 

Joe

Akerö
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Ich stimme dir eigentlich bei allem zu, allerdings sehe ich nicht, dass er verpflichtet ist, die Telekom zu informieren. Meines Wissens besteht Herausgabepflicht, aber wenn sich die Telekom nicht meldet, muss er gar nichts tun. Ob ers trotzdem tut, ist eine Frage, die er mit seinem Gewissen vereinbaren muss.

§ 812 BGB, Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Es liegt ein rechtlicher Grund vor. Er hat das zweite iPhone einfach zugeschickt bekommen, d.h. in dem Fall, dass er ein (im rechtlichen Sinne) Angebot abgegeben hat, EIN iPhone 3G (inkl. Vertrag etc.) zu kaufen. T-Mobile hat ihm zwei iPhones ausgehändigt.

Zunächst könnte hier § 241a I BGB 'Unbestellte Leistungen' gelten. Um diesen Fall wirklich richtig zu klären, müsste man ihn mühsam und vor allem juristisch auseinandernehmen, was hier gar nicht so einfach ist.

Er muss sich nicht bei T-Mobile melden und nichts unternehmen. Zunächst muss T-Mobile sich bei ihm wegen des zweiten iPhones melden. Erst wenn sie das tun, braucht man überhaupt weiter zu denken.